Andreas Krakau
×
Andreas Krakau

Telefon: 07661/6299673
Mobil: 0163/5744842
Telefax: 07661/6299674
E-Mail: andreas.krakau@vpv.de

Telefon: 07661/6299673
Mobil: 0163/5744842
Telefax: 07661/6299674

andreas.krakau@vpv.de

Erfahrungen & Bewertungen zu VPV Andreas Krakau

Unterbirken 2
79252 Stegen

Mo 09:00-17:00
Di 09:00-17:00
Mi 09:00-17:00
Do 09:00-17:00
Fr 09:00-17:00

Beratungsgespräch vereinbaren

Kontakt
Andreas Krakau
Telefon: 07661/6299673
Mobil: 0163/5744842
Telefax: 07661/6299674
E-Mail: andreas.krakau@vpv.de

Öffnungszeiten / Beratung

Unterbirken 2
79252 Stegen
Route planen

Öffnungszeiten:
Mo 09:00-17:00
Di 09:00-17:00
Mi 09:00-17:00
Do 09:00-17:00
Fr 09:00-17:00

Beratungsgespräch vereinbaren


Erfahrungen & Bewertungen zu VPV Andreas Krakau

header_altersvorsorge
Ihr Ansprechpartner

Michael Reißlandt

E-Mail: bgav@vpv.de
Telefon: 07 11/13 91-22 01

Michael-Reisslandt

Unterstützungskasse als bAV-Durchführung

Für Arbeitnehmer mit höheren Ansprüchen

Sie verdienen gut und möchten eine attraktive Altersversorgung abschließen? Dann sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Entgeltumwandlung in eine Unterstützungskasse. Durch die nahezu unbegrenzte Steuerfreiheit dieses Durchführungswegs, ist er gerade für Besserverdienende empfehlenswert.

Die Vorteile der Unterstützungskasse:

  • Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Flexibel kombinierbare Versorgungsbausteine - BU-Rente; Todesfallsumme
  • Schließung hoher Versorgungslücken möglich, dadurch vor allem für Besserverdienende geeignet

Die Rückdeckungsversicherung, die zur Gewährleistung der Versorgungsleistungen abgeschlossen wird, beinhaltet flexibel kombinierbare Versorgungsbausteine. Neben der Rentenversicherung sind auch Kapital- und Risikoversicherungen möglich. Zusätzlich können die Bausteine Hinterbliebenenrenten- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingebunden werden. Eine moderne Rückdeckungsversicherungsvariante über ein fondsgebundes Hybridprodukt steht ebenfalls zur Verfügung. Der Beitrag wird während der Ansparphase jeweils in gleicher Höhe in der vereinbarten Zahlungsweise entrichtet.

Die Beiträge sind nahezu unbegrenzt steuerfrei. Deshalb eignet sich dieser Durchführungsweg besonders, um Besserverdienenden den Aufbau ihrer Altersversorgung zu ermöglichen, der an ihren hohen finanziellen Ansprüchen ausgerichtet ist. Zusätzlich können Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung sparen.

Die Leistungen werden beim Arbeitnehmer nachgelagert versteuert, mit dem bei Fälligkeit i.d.R. niedrigeren persönlichen Steuersatz. Die Abrechnung erfolgt bei Fälligkeit über eine Art Gehaltsabrechnung durch die Unterstützungskasse.

Im Falle der erforderlichen Mitgliedschaft im PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN (PSV) sind die Anwartschaften bei Insolvenz gesichert.

UK_960x583