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Startseite Ratgeber Häufige Fragen Lebens- und Rentenversicherung

Häufige Fragen zu Lebens- und Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente reicht schon heute oft nicht mehr aus den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Mit steigender Lebenserwartung wird sich dies in Zukunft weiter verschärfen und eine private Alters- und Hinterbliebenenvorsorge immer wichtiger.

Noch Fragen? Die häufigsten Fragen unserer Kunden haben wir für Sie zusammengefasst und um die Antwort unserer Versicherungsexperten ergänzt.

Natürlich hilft Ihnen auch unser VPV Kundenservice oder der VPV Vorsorgeberater in Ihrer Nähe gerne weiter.

  • Wann ist eine Gesundheitsprüfung oder eine ärztliche Untersuchung notwendig?

    Da eine Lebensversicherung das Todesfallrisiko versichert, ist es uns wichtig, dieses Risiko mit einer Gesundheitsprüfung einzuschätzen. Die Gesundheitsprüfung ist daher in der Regel Voraussetzung für den Abschluss einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt hierfür die Beantwortung einiger Fragen im Antrag, die Auskunft über den Gesundheitszustand der zu versicherten Person geben.

    Die Untersuchung von einem Haus- oder Facharzt wird ab einer bestimmten beantragten Versicherungsleistung bei Vertragsabschluss notwendig. Der Umfang der Untersuchung hängt hierbei von der beantragten Höhe der Versicherungssumme ab.

    Für Rentenversicherungen ist in der Regel keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

  • Warum kann ein Risikozuschlag erhoben werden?

    Unter einem Risikozuschlag versteht man einen Beitragszuschlag, der dem Ausgleich eines erhöhten Risikos innerhalb der Versicherungsgemeinschaft (z. B. bei der Ausübung gefährlicher Sportarten, bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder bei Vorerkrankungen der versicherten Person) dient.

  • Was bedeutet vorvertragliche Anzeigepflicht?

    Vor Schließung des Vertrages obliegt Ihnen als künftigem Versicherungsnehmer die Pflicht, alle Ihnen bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind in jedem Fall alle Umstände, nach denen im Antrag ausdrücklich gefragt wird.

  • Was versteht man unter Berufsunfähigkeit und welches sind die Hauptursachen?

    Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, ihren zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübten beruflichen Tätigkeiten nachzugehen.

    Die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit sind heute zunehmend alle Herz-/Kreislauferkrankungen, psychische Erkrankungen, Allergien oder orthopädische Leiden wie Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankungen.

  • Mit welcher gesetzlichen Leistung kann ich bei Berufsunfähigkeit rechnen?

    Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit fallen auf jeden Fall deutlich niedriger aus als Ihr bisheriges Einkommen. Dies ist besonders dann schmerzlich, wenn Sie neben den laufenden Lebenshaltungskosten noch Geld für Umschulungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen aufbringen müssen. Der vollständige Wegfall der bisherigen Berufsunfähigkeitsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, hat zur Folge, dass es nur noch eine Erwerbsminderungsrente gibt, die sich an Ihrer „Restleistungsfähigkeit“ orientiert. Das bedeutet: Ihre Rentenhöhe richtet sich danach, wie lange Sie täglich noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Das kann drastische finanzielle Einschnitte zur Folge haben. Am besten Sie sorgen also rechtzeitig vor. Fragen Sie hierzu einfach Ihren VPV Vorsorgeberater nach dem VPV Berufsunfähigkeits-Schutz .

  • Was versteht man bei der Rentenversicherung unter Aufschub- und Garantiezeit?

    Als Aufschubzeit wird der Zeitraum zwischen dem Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages und dem Beginn der Rentenzahlung bezeichnet. In dieser Zeit wird das erforderliche Kapital, aus dem die Rente finanziert werden soll, durch laufende oder einmalige Beitragszahlung des Versicherungsnehmers angespart.

    Unter der Rentengarantiezeit versteht man den Zeitraum, in dem die Rente garantiert gezahlt wird. Für den Fall, dass die versicherte Person innerhalb der Garantiezeit stirbt, wird die Rente an die Hinterbliebenen oder Bezugsberechtigten ausbezahlt.

  • Was versteht man unter der Überschussbeteiligung?

    Die Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichten die deutschen Versicherungsunternehmen, die Rechnungsgrundlagen zur Beitragskalkulation sehr vorsichtig anzusetzen, um die Verträge erfüllen zu können. Aufgrund der sehr vorsichtigen Annahmen ergeben sich Überschüsse, die über die Überschussbeteiligung an die Versichertengemeinschaft zurückgegeben werden. Überschussanteile werden jeweils für das laufende Versicherungsjahr festgesetzt und verzinslich angesammelt. Sie sind der Höhe nach auf Dauer nicht garantiert und können sich während der Vertragsdauer ändern.

  • Was kann ich tun, wenn ich einmal in Zahlungsschwierigkeiten kommen sollte?

    Egal aus welchen Gründen Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, z. B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, wir werden für Sie eine Lösung finden. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte umgehend Ihren VPV Vorsorgeberater oder rufen Sie unseren VPV Kundenservice an.

    Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung des Vertrags bei Zahlungsschwierigkeiten in der Regel der schlechteste Weg ist, da dies einen hohen Renditeverlust bedeutet. Von einer voreiligen Kündigung raten wir daher dringend ab. Nutzen Sie bessere Alternativen wie z. B. ein Policendarlehen, eine Beitragspause oder die Beitragsfreistellung. Wir beraten Sie gerne.

  • Welche Leistungen erhalten meine Hinterbliebenen, wenn ich sterbe?

    Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen bzw. die Bezugsberechtigten die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme sowie zusätzlich die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Werte aus der Überschussbeteiligung. Führte ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod und Sie hatten eine Unfallzusatzversicherung eingeschlossen, erhalten Ihre Hinterbliebenen/ Bezugsberechtigten nochmals eine zusätzliche Leistung in Höhe der für den Todesfall versicherten Summe.

  • Wie werden Leistungen aus der Lebensversicherung steuerlich behandelt?

    Grundsätzlich gilt: Todesfall-Leistungen aus Lebensversicherungen sind nicht einkommensteuerpflichtig.

    Es kann jedoch Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer anfallen, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis sind allerdings erhebliche Freibeträge eingeräumt, sodass im Regelfall keine Steuer anfällt.

    Für Lebensversicherungen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen werden, sind die Erträge aus der Ablaufleistung zur Hälfte steuerfrei, vorausgesetzt die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und die Leistung wird nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, werden die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Erträge voll einkommensteuerpflichtig (Kapitalertragssteuer). Die steuerpflichtigen Erträge errechnen sich dabei aus der Ablaufleistung abzüglich der eingezahlten Beiträge.

  • Wie erhalte ich Auskunft über die aktuellen Werte meiner Versicherung?

    Grundsätzlich informieren wir Sie jährlich schriftlich über die aktuellen Werte Ihrer Versicherung. Für den Fall, dass Sie zwischenzeitlich Auskunft über den aktuellen Stand Ihrer Versicherung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren VPV Kundenservice.

  • Was versteht man unter dem Begriff Bezugsrecht?

    Durch das Einräumen eines Bezugsrechts können Sie bestimmen, wer über die fällige Versicherungsleistung verfügen soll. Da im Erlebensfall die Kapitalzahlung üblicherweise an den Versicherten fließt, ist es hauptsächlich für den Eintritt des Todesfalles wichtig, die bezugsberechtigte Person zu benennen. Das Bezugsrecht muss dabei schriftlich gegenüber dem Versicherer erklärt werden. Ein Formular zur Änderung des Bezugsrechts finden Sie in unserem Vertragsservice .

  • Welche Unterlagen muss ich im Sterbefall einreichen?

    Nach Eintritt des Sterbefalls ist für die Auszahlung der Versicherungsleistung in den meisten Fällen die Einsendung einer amtlichen Sterbeurkunde, der Original-Versicherungsurkunde und einer Zahlungsanschrift ausreichend. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, diese Unterlagen am besten per Einschreiben mit Rückschein an unseren VPV Kundenservice zu senden.