Generalagentur Schleppe
×
Erich Schleppe

Telefon: 06302/9899030
Mobil: 0176/21322769
Telefax: 06302/8179820
E-Mail: Erich.Schleppe@vpv.de
×
Paul-Gerhard Hehrlein

Telefon: 06302/9899030
Mobil: 0171/6580578
Telefax: 06302/8179820
E-Mail: Paul-Gerhard.Hehrlein@vpv.de
×
Ricki Schander

Mobil: 0176/41630304
E-Mail: Ricki.Schander@vpv.de

Schlossstr. 41b
67722 Winnweiler

Mo 09:00-12:00
Di 09:00-12:00
Mi 09:00-12:00
Do 09:00-12:00, 15:00-18:00
Fr 09:00-12:00

Beratungsgespräch vereinbaren

Kontakt
Erich Schleppe
Telefon: 06302/9899030
Mobil: 0176/21322769
Telefax: 06302/8179820
E-Mail: Erich.Schleppe@vpv.de
Paul-Gerhard Hehrlein
Telefon: 06302/9899030
Mobil: 0171/6580578
Telefax: 06302/8179820
E-Mail: Paul-Gerhard.Hehrlein@vpv.de
Ricki Schander
Mobil: 0176/41630304
E-Mail: Ricki.Schander@vpv.de

Öffnungszeiten / Beratung

Schlossstr. 41b
67722 Winnweiler
Route planen

Öffnungszeiten:
Mo 09:00-12:00
Di 09:00-12:00
Mi 09:00-12:00
Do 09:00-12:00, 15:00-18:00
Fr 09:00-12:00

Beratungsgespräch vereinbaren


Erfahrungen & Bewertungen zu VPV Erich Schleppe

header_service
Startseite Service Vertragsservices CRS/FATCA-Selbstauskunft

CRS/FATCA

CRS (Common Reporting Standard)

Internationale Meldepflicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb Deutschlands

Bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb Deutschlands besteht für die VPV Lebensversicherungs-AG als Finanzinstitut eine Meldepflicht für rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapitalbildung. Grundlage hierfür ist die am 09. Dezember 2014 durch den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN) beschlossene erweiterte Fassung der Amtsrichtlinie.

Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsnehmer vorzulegen. Bei einer Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage sind die Informationen unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfügung zu stellen.

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act)

Meldepflicht für US-Steuerpflichtige

Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den USA abgeschlossen. Darin verpflichten sich beide Staaten zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch.

Hierzu hat auch die VPV Lebensversicherungs-AG Daten zu erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsnehmer vorzulegen.

Bei einer Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage sind die Informationen unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung zu stellen.

Zur Erteilung dieser Informationen steht Ihnen hier dass dafür vorgesehene Formular zum Download zur Verfügung.