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Seit 01.01.2013 verwenden Versicherungsunternehmen bei Neuabschlüssen und im Leistungsfall bei bestehenden Versicherungsverträgen neue, für alle transparentere Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen. Vor Abfragen oder Weitergaben von Gesundheitsdaten oder Daten, die dem Schutz des § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) unterliegen, werden von uns automatisch neue, ausführliche Einwilligungserklärungen bei unseren Kunden eingeholt. Unser Kunde kann die Schweigepflichtentbindungserklärung auch zugeschickt bekommen.

Im Falle eines Betreuerwechsels haben unsere Kunden 12 Tage Zeit, wenn er von dem vorgeschlagenen Vermittler nicht betreut werden will, zu widersprechen. Erst nach Ablauf dieser Frist erhält der Vermittler Sicht auf die Vertragsdaten des Kunden.