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Unterstützungskasse als bAV-Durchführung

Für arbeitgeberfinanzierte Versorgungen mit dem Plus an Möglichkeiten

Geben Sie Ihren Mitarbeitern eine Zusage für die Altersversorgung und machen Sie gleichzeitig die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung als Betriebsausgaben geltend.

Sie sind beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer (GGF)? Dann ist die Unterstützungskasse der VPV Ihr Partner.

Sie können insbesondere besserverdienenden Mitarbeitern die Unterstützungskasse als Durchführungsweg anbieten. Die Unterstützungskasse ist steuerlich fast nicht begrenzt. Ihre Mitarbeiter behalten die Möglichkeit, ihre Entgeltumwandlung in versicherungsförmigen Durchführungswegen, wie der Direktversicherung einzubringen und die Steuervorteile in voller Höhe (mindestens 8 % der BBG*) auszuschöpfen, um die Versorgungslücke zu schließen. Da die Beiträge des Arbeitgebers bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Anwendung § 3 Nr. 63 EStG) in der Rangfolge zuerst bei den Steuervorteilen angerechnet werden, würden keine freien Beiträge für die Entgeltumwandlung mehr zur Verfügung stehen.

Wer bereits die Ersparnis aus Sozialversicherungsbeiträgen bei einer Direktversicherung ausgeschöpft hat, kann über die Unterstützungskasse nochmal rund 20 % aus 4 % der BBG* einsparen.

Profitieren Sie durch die Unterstützungskasse:

  • Abzug aller Aufwendungen als Betriebsausgaben
  • Senkung der Lohnnebenkosten
  • Ausfinanzierung der Leistungen durch deckungsgleiche Rückdeckungsversicherung
  • Schließen hoher Versorgungslücken möglich, dadurch vor allem für Besserverdienende geeignet

Die Rückdeckungsversicherung, die zur Gewährleistung der Versorgungsleistungen abgeschlossen wird, beinhaltet flexibel kombinierbare Versorgungsbausteine. Neben der Rentenversicherung sind auch Kapital- und Risikoversicherungen zur Todesfallabsicherung möglich. Zusätzlich können die Bausteine Hinterbliebenenrenten- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingebunden werden. Eine moderne Rückdeckungsversicherungsvariante über ein fondsgebundes Hybridprodukt steht ebenfalls zur Verfügung.

Der Beitrag wird während der Ansparphase jeweils in gleicher Höhe in der vereinbarten Zahlungsweise entrichtet.

Beim Arbeitnehmer werden die Leistungen nachgelagert versteuert, mit dem bei Fälligkeit i. d. R. niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Im Falle der erforderlichen Mitgliedschaft im Pensionssicherungsverein (PSV) sind die Anwartschaften gegen Insolvenz gesichert.

*Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (West), 84.600 € Stand 2022

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