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Der gesetzliche Rentenbeitrag sinkt

03.12.2018   Das Bundeskabinett hat jüngst den Rentenversicherungs-Bericht 2017 und die Beitragssatzverordnung 2018 beschlossen. Dies bedeutet positive Effekte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die geschäftsführende Bundesregierung hat vor Kurzem den Rentenversicherungs-Bericht 2017 sowie eine Absenkung des Rentenbeitragssatzes von 18,7 auf 18,6 Prozent zu Beginn 2018 beschlossen. Letztmals hat das Beitragsniveau nach Daten der Rentenversicherung im Jahr 1995 auf einem so niedrigen Niveau gelegen. Dennoch zeigt der Bericht, dass die Alterung der Gesellschaft auch in absehbarer Zukunft eine große Herausforderung bleibt.

Das Bundeskabinett hat jüngst den Rentenversicherungs-Bericht 2017 beschlossen, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht wurde. Wie jedes Jahr gibt das BMAS in dem Bericht eine Einschätzung über die kurzfristige Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in mehreren Szenarien die mögliche Entwicklung über einen Zeitraum von 15 Jahren.

Den über 60 Seiten umfassenden Bericht hatte das von Dr. Katarina Barley geschäftsführend geführte BMAS vorgestellt. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher.

Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,6 Prozent

Neben dem Rentenversicherungs-Bericht beschloss das Kabinett auch die Beitragssatzverordnung 2018, also eine Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Verordnung ist zu entnehmen, dass wegen der guten Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung Anfang 2018 von derzeit 18,7 auf dann 18,6 Prozent sinkt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen jeweils zur Hälfte den Beitragssatz tragen, also ab 2018 statt 9,85 Prozent dann 9,8 Prozent.

Nach den Daten des DRV hatte der Beitragssatz zuletzt im Jahr 1995 die gleiche Höhe, wie er ab Anfang 2018 sein wird. Zu Beginn der 1990er-Jahre waren die Beitragssätze bis auf 17,5 Prozent abgesenkt worden. Zwischen 1997 und 1998 war der Beitragssatz mit 20,3 Prozent bisher am höchsten. Für die Beitragsentwicklung ist derzeit die Entwicklung der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage bei der Deutschen Rentenversicherung ausschlaggebend.

Übersteigt diese in der Projektion die Marke von 1,5 Monatsausgaben, dann müssen die Beiträge gesenkt werden. Würde der Beitragssatz auch 2018 unverändert bei 18,7 Prozent liegen, dann wäre eine Nachhaltigkeitsrücklage von 1,61 Monatsausgaben zu erwarten. Der Beschäftigungsboom führt bereits in diesem Jahr dazu, dass die Rücklage zum Jahresende bei 1,59 Monatsausgaben liegen wird. Ende 2016 hatte man mit einem Ergebnis für 2017 unter der Marke von 1,5 Monatsausgaben gerechnet.

Die Babyboomer kommen dem Renteneintritt immer näher

Bundesministerin Barley betonte bezüglich des Rentenberichts: „Die gesetzliche Rentenversicherung ist gut und verlässlich finanziert. Sie profitiert weiterhin von der dynamischen Entwicklung der Beschäftigung und der Löhne – und das so stark, dass der Beitragssatz leicht abgesenkt werden kann.“

Dennoch gab sie mit Blick in die Zukunft zu bedenken, dass die gesetzliche Rente auf neue Herausforderungen eingestellt werden müsse: „Die Alterung der Gesellschaft wird absehbar zur großen Herausforderung, weil immer weniger Jüngere die Rente für immer mehr Ältere finanzieren müssen.“ Der Grund: Die Generation der Babyboomer der 1960er-Jahre wird ab 2025 absehbar nach und nach in Rente gehen.

Ein Weg, den demografischen Herausforderungen ein wenig zu begegnen, ist laut Experten eine höhere Erwerbstätigkeit der älteren Menschen in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen.

Erwerbstätigenquote Älterer seit 2000 um 36 Prozentpunkte gestiegen

Wie aus dem Rentenversicherungs-Bericht hervorgeht, lag die Erwerbstätigenquote dieser Altersgruppe im Jahr 2000 insgesamt nur bei 20 Prozent, im Detail waren es bei den Männer 27 Prozent und bei den Frauen zwölf Prozent.

Bis zum Jahr 2016 stieg die Quote deutlich um 36 Prozentpunkte höher auf 56 Prozent. Konkret waren letztes Jahr 62 Prozent der Männer und 51 Prozent Frauen im Alter von 60 bis 64 Jahren noch aktiv im Berufsleben tätig.

Im Spiegelbild dazu ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter von insgesamt 62,3 Jahren im Jahr 2000 – Männer gingen damals im Schnitt mit 62,2 Jahren und Frauen 62,3 Jahren in Rente – bis 2016 auf 64,1 Jahre angewachsen. Im Detail erhielten letztes Jahr die Männer durchschnittlich mit 63,9 Jahren und die Frauen mit 64,1 Jahren eine gesetzliche Altersrente. „Es ist davon auszugehen, dass die Erwerbsbeteiligung Älterer auch in Zukunft weiter ansteigen wird“, heißt es in dem Rentenbericht.

Rentenbezugsdauer wird voraussichtlich weiter steigen

Auf der anderen Seite dürfte auch trotz der Rente mit 67 Jahren, also der Altersgrenze, wie sie für die normale Altersrente, auch Regelaltersrente genannt, gilt, durch die höhere Lebenserwartung die Rentenbezugsdauer weiter ansteigen.

Im aktuellen Rentenversicherungs-Bericht wird für das Jahr 2030 für einen 65-jährigen Mann eine mittlere fernere Lebenserwartung von 19,1 Jahren und für Frauen von 22,5 Jahren unterstellt.

Wer länger lebt, kann jedoch auch mit einer längeren Rentendauer rechnen und braucht länger ein entsprechendes Alterseinkommen, um den eigenen Ruhestand sorgenfrei genießen zu können. Für den Einzelnen ist es daher wichtig, schon frühzeitig an eine finanzielle Absicherung für das Alter zu denken, denn die gesetzliche Rentenhöhe beträgt schon jetzt in der Regel nicht einmal die Hälfte des bisherigen Erwerbseinkommens, wie es vor dem Rentenbezug war.

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