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Berufsunfähigkeits­versicherung

  • Einkommenschutz bei Verlust der Arbeitsfähigkeit
  • Volle vereinbarte Rente schon bei halber Arbeitskraft
  • Optional: Rückzahlung, wenn Sie nicht berufsunfähig geworden sind

Sichern Sie Ihren Lebensstandard für den Fall ab, dass Sie einmal nicht mehr arbeiten können. Die VPV Berufsunfähigkeitsversicherung ist Ihr verlässlicher Einkommensschutz. Die volle vereinbarte Rente erhalten Sie bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %.

Vorsorgen und Berufsunfähigkeit versichern

Wer arbeitet und Geld verdient, steht durch das Einkommen finanziell auf festem Boden. Läuft es aber mal nicht gut, kann es schnell passieren, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im eigenen Beruf arbeiten können. Der Gedanke daran ist unangenehm, aber wichtig. Berufsunfähigkeit (BU) ist ein unterschätztes Risiko, denn die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Auch der Verbraucherschutz stuft die Absicherung der Arbeitskraft als absolut wichtig ein. Deshalb ist es entscheidend, sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit privat abzusichern.

Leistungen

VPV Berufsunfähigkeitsversicherung: Ihr starker Einkommensschutz

Wenn Sie fest mit Ihrem Einkommen rechnen, sollten Sie es absichern. Sorgen Sie mit der VPV Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig für schwierige Zeiten vor. Das ist für Angestellte und Selbstständige gleichermaßen oft existenzsichernd. Wir bieten Ihnen faire Voraussetzungen und starke Leistungen, damit Sie und Ihre Familie mit einem verlässlichen Einkommensschutz finanziell immer festen Boden unter den Füßen haben.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Einkommenschutz bei Verlust der Arbeitsfähigkeit

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  • Volle Leistung schon bei halber Arbeitskraft

    Die volle vereinbarte BU-Rente erhalten Sie bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % – bei verspäteter Anzeige auch rückwirkend.

  • Ganz ohne Zwang

    Wir zahlen die versicherte monatliche Rente auch, wenn Sie theoretisch noch einen anderen Job ausüben könnten. Es gibt also keinen Zwang, in einem anderen Beruf zu arbeiten. Wir verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf.

  • Im Leistungsfall gehen wir den Weg zusammen – wenn Sie wollen

    Sie möchten gerne zurück ins Arbeitsleben? Dann sind wir mit Beratung und finanzieller Hilfe bei der Wiedereingliederung fest an Ihrer Seite.

  • Infektionsklausel – wenn Sie nicht arbeiten dürfen

    Für alle Berufe gibt es durch die sogenannte Infektionsklausel in der VPV Berufsunfähigkeitsversicherung auch Einkommensschutz, wenn Sie aufgrund von Infektionsgefahr Ihre berufliche Tätigkeit mindestens 6 Monate nicht ausüben dürfen (Berufsverbot).

  • Nachversicherungsgarantie

    Sie können den Schutz ohne erneute Gesundheitsfragen beispielsweise innerhalb der ersten 5 Jahre oder aufgrund bestimmter Ereignisse erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel: Volljährigkeit, Heirat oder Geburt eines Kindes, um nur einige zu nennen.

  • Besserstellung bei Berufswechsel

    Verändert sich Ihre berufliche Tätigkeit, ist es möglich, dass Sie nachträglich in eine „bessere“ Berufsklasse wechseln können. Vorteil: Günstigere Prämien für dieselbe BU-Leistung – ebenfalls ohne erneute Gesundheitsfragen!

  • Besserstellung bei Qualifikation

    Auch Karrieresprünge können sich auszahlen. Denn beispielsweise nach einer bestandenen Meisterprüfung oder Übernahme einer leitenden Funktion können Sie eventuell in eine günstigere Berufsklasse umgestuft werden.

  • Gesund geblieben – Geld zurück

    Entscheiden Sie sich für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit VPV Fonds-Bonus, gibt es volle Sicherheit im Leistungsfall und eine Rückzahlung, wenn Sie nicht berufsunfähig werden.

Noch besserer Einkommensschutz

Sie möchten noch besser abgesichert sein? Erweitern Sie Ihre VPV Berufsunfähigkeitsversicherung ganz einfach um zusätzliche Leistungen, damit Sie für jede Situation gewappnet sind. Bei einer persönlichen Beratung ermitteln wir gerne gemeinsam, welche Bausteine am besten zu Ihrer Lebenssituation passen.

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  • Leistung bereits bei Arbeitsunfähigkeit

    Ergänzen Sie Ihren BU-Vertrag um diese Leistung, damit Sie – ähnlich wie bei einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung – schon bei längerer Krankschreibung Geld erhalten und nicht erst bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Denn nicht jede längere Krankheit führt immer auch zu einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %. Nach Ende der Lohnfortzahlung wird das Geld aber trotzdem knapp. So erhalten Sie die vereinbarte Rente auch dann, wenn Sie 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind (bei andauernder Krankheit bis zu 24 Monate). Eine einfache Krankmeldung („gelber Schein“) genügt als Nachweis!

  • Sofortleistung

    Wir helfen Ihnen, besser durch die erste Zeit zu kommen. Denn am Anfang der Berufsunfähigkeit sind erfahrungsgemäß die Kosten am höchsten. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung um diesen Baustein ergänzen, unterstützen wir Sie mit einer zusätzlichen Sofortleistung in Höhe einer kompletten Jahresrente, sobald Sie das erste Mal berufsunfähig werden.

  • Garantierte Rentensteigerung

    Die Lebenshaltungskosten steigen im Laufe der Zeit immer weiter an. Vereinbaren Sie deshalb die garantierte Rentensteigerung der BU, damit Sie später im Leistungsfall die Sicherheit haben, dass sich Ihre Rente Jahr für Jahr erhöht. So sichern Sie ganz einfach Ihren gewohnten Lebensstandard dauerhaft ab.

Warum eine private Absicherung so wichtig ist

Statistiken zeigen: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Dabei sind es nur selten Unfälle, die zum Arbeitsaus führen. In den meisten Fällen sind es Krankheiten, die den gewohnten Alltag verändern.

Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit
Ursachen Anteil in %
Nerven- und psychische Erkrankungen (z. B. Burnout, Depressionen)ca. 36 %
Erkrankungen des Bewegungsapparates (Rücken, Gelenke)ca. 18 %
Krebs und bösartige Neubildungenca. 17 %
Unfälleca. 7 %
Herz- und Kreislauferkrankungenca. 6 %
Sonstige Erkrankungenca. 16 %
Quelle: MORGEN & MORGEN Rating Berufsunfähigkeit, Stand 04/2025

Individuelle Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Ihre Absicherung sollte genauso individuell sein wie Ihr Leben. Damit Ihr Einkommensschutz im Ernstfall wirklich hält, gehen wir den Weg gemeinsam: Wir ermitteln die passende Rentenhöhe für Ihren Alltag sowie die passenden Zusatzleistungen und unterstützen Sie bei den Gesundheitsangaben.

Bevor Sie Ihre BU-Versicherung abschließen, nehmen wir uns Zeit für Sie. Nutzen Sie unsere persönliche Beratung, um von Anfang an alles richtig zu machen und die Lösung zu finden, die perfekt zu Ihren Wünschen und Voraussetzungen passt.

Auszeichnungen

  • Focus Money Siegel Berufsunfähigkeit - Fairster Leistungsregulierer

    Focus Money

    2026 zeichnet Focus Money die VPV bereits zum 5. Mal in Folge als einen der fairsten BU-Leistungsregulierer aus. Bei diesem Ergebnis von Service Value handelt es sich um die Bewertung von Befragten, die innerhalb der letzten 36 Monate tatsächlich einen Versicherungsfall bei ihrem Versicherer angezeigt haben. Nur sie durften ihre Erfahrungen mit diesem Unternehmen beurteilen. Bestätigt hat sich erneut, dass wir im BU-Ernstfall besonders fair mit unseren Kunden umgehen.

  • Morgen & Morgen - Berufsunfähigkeit Gesamtrating ausgezeichnet

    Morgen & Morgen - BU Gesamtrating ausgezeichnet

    Das unabhängige Analysehaus für den Finanz- und Versicherungsmarkt Morgen& Morgen bescheinigt den BU-Tarifen der VPV das 9. Mal in Folge Qualität auf höchstem Niveau. Im „M&M Rating Berufsunfähigkeit" 05/2025 haben die Analysten von Morgen & Morgen 639 Berufsunfähigkeits-Tarife von 61 Anbietern bewertet. Das Rating basiert auf vier Teilratings. Die Bedingungen gehen dabei mit 40 Prozent Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Weitere Komponenten sind die Beitragsstabilität, die Antragsfragen und die BU-Kompetenz.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Eine BU-Versicherung ist sinnvoll für alle, die fest mit ihrem Einkommen rechnen und damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie dient als essenzieller Einkommensschutz. Dies kann sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige gelten.

Auch für Menschen mit finanziellen Verpflichtungen wie Krediten oder Unterhaltszahlungen kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sein, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen auch ohne zusätzliche Kreditbelastung so gut wie nie aus. Zudem richten sich die gesetzlichen Leistungen nicht nach der Berufsunfähigkeit, sondern danach, wie lange die Person in irgendeinem Beruf noch arbeiten kann.

Es ist besonders empfehlenswert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen, weil dann die Kosten bzw. Versicherungsbeiträge oft noch niedriger sind.

Ein frühzeitiger Abschluss ermöglicht eine langfristige finanzielle Absicherung und schützt Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die in jedem Alter kommen können. Und in der Regel gilt: je früher, desto günstiger ist die Absicherung. Es ist jedoch nie zu spät, eine BU-Versicherung abzuschließen. Gerne klären wir in einem Beratungsgespräch die Voraussetzungen und Möglichkeiten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung dienen beide dem Schutz vor finanziellen Einbußen infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Sie unterscheiden sich aber hinsichtlich der abgedeckten Risiken und Leistungen deutlich.

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
    Die BU zahlt eine monatliche Rente (BU-Rente), wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mindestens zu 50 % nicht mehr ausüben kann – und dies voraussichtlich für mindestens 6 Monate. Die gesundheitlichen Gründe für eine solche Berufsunfähigkeit können vielfältig sein und müssen nicht auf einen Unfall zurückzuführen sein. Neben körperlichen Erkrankungen sind auch psychische Erkrankungen anerkannte Ursachen der Berufsunfähigkeit.
  2. Unfallversicherung:
    Die Unfallversicherung zahlt dagegen nur, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen (eine sogenannte Invalidität) erleidet. Die Höhe der Leistung hängt dabei vom Grad der Invalidität und der im Vertrag vereinbarten Summe ab. Krankheiten sind in der Unfallversicherung nicht abgedeckt.

Es ist also möglich, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, obwohl keine Unfallversicherung greifen würde (z. B. aufgrund von Krankheit), und umgekehrt (z. B. bei Unfällen ohne Berufsunfähigkeit). Es handelt sich daher um unterschiedliche Versicherungen, die verschiedene Risiken abdecken, sich aber sehr gut ergänzen.

Die BU-Versicherung zahlt eine monatliche BU-Rente, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls mindestens 50 % Ihrer Arbeitskraft eingebüßt haben.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist dabei, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für mindestens 6 Monate oder dauerhaft bestehen wird. Es geht also nicht um vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, sondern um langfristige oder dauerhafte Berufsunfähigkeit.

Außerdem orientiert sich die Berufsunfähigkeitsversicherung am zuletzt ausgeübten Beruf. Wenn Sie also etwa einen Beruf mit körperlich schwerer Arbeit nicht mehr ausüben können, aber theoretisch noch einen Bürojob machen könnten, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente trotzdem.

Die genauen Details hängen von den Leistungen in Ihrem individuellen BU-Vertrag ab.

Ja, die BU-Versicherung kann auch bei Burnout zahlen. Entscheidend ist, ob durch Burnout eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % und eine voraussichtliche Dauer von mindestens 6 Monaten gegeben ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, leistet Ihre BU-Versicherung.

Es gibt keine pauschale Liste, da jede Anfrage individuell geprüft wird. Schwere chronische Vorerkrankungen können den Abschluss jedoch erschweren. Ob Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine BU-Versicherung erfüllen, prüfen wir individuell.

Sollte eine klassische BU aufgrund der Gesundheitsfragen nicht möglich sein, gibt es oft Alternativen. Da dieses Thema komplex ist, empfehlen wir dringend eine persönliche Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir prüfen gemeinsam, welche Lösungen für Sie machbar sind.

Sie ist im Grunde nur für Personen nicht sinnvoll, die finanziell bereits komplett unabhängig sind (z. B. durch ein sehr großes Vermögen) oder die bereits das Rentenalter erreicht haben. Für alle anderen, die ihren Lebensunterhalt durch ihre tägliche Arbeit bestreiten, ist dieser Einkommensschutz absolut unverzichtbar.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet meist erst, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können (oft weniger als 3 Stunden am Tag in irgendeiner Tätigkeit). Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen schützt Ihren konkreten sozialen Status: Sie leistet bereits, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können.

Ja, unser Tarif beinhaltet standardmäßig für alle Berufe die Infektionsklausel. Sie sichert das Einkommen ab, wenn aufgrund von Infektionsgefahr ein behördliches Berufsverbot von mindestens 6 Monaten vorliegt. Insbesondere für Ärzte, Pflegekräfte und weiteres medizinisches Personal kann dieser Schutz wichtig sein.

Für Studenten lohnt sich der Abschluss einer BU in der Regel besonders. Da Sie meist jung und gesund sind, profitieren Sie von niedrigen Einstiegsbeiträgen.

Wichtig ist eine integrierte Nachversicherungsgarantie: So können Sie die Rente später beim Berufsstart oder bei Gehaltssprüngen ohne erneute Gesundheitsprüfung an Ihren steigenden Bedarf anpassen.

Wir können Ihnen keine pauschalen Kosten nennen, da die Höhe der Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung individuell berechnet wird. Sie hängt unter anderem von Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand, dem ausgeübten Beruf und der gewünschten Rentenhöhe ab. Grundsätzlich gilt: Ein früher Einstieg sichert oft dauerhaft günstige Beiträge. Nutzen Sie unsere Beratung, um Ihr persönliches Angebot zu berechnen.

Eine klassische BU – wie beim VPV Standard-Tarif – ist eine reine Risikoabsicherung. Das bedeutet: Eine Leistung wird ausschließlich ausgezahlt, wenn der Versicherungsfall tatsächlich eintritt.

Mit dem Tarif VPV BU Fonds Plus mit Fonds-Bonus gibt es bei der VPV jedoch die Option „Gesund geblieben – Geld zurück“. Hier werden die Überschüsse in Investmentfonds angelegt. Werden Sie bis zum Ende der Laufzeit nicht berufsunfähig, wird Ihnen das angesammelte Fondsguthaben als Kapital ausgezahlt. So haben Sie am Ende die echte Chance auf eine attraktive Rückzahlung.

Grundsätzlich zählen Berufsunfähigkeitsrenten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (selbstständige BU-Versicherung) zum steuerpflichtigen Einkommen. Ob in Ihrem Fall tatsächlich Steuern anfallen und in welcher Höhe, hängt jedoch von Ihrer persönlichen Situation ab:

Eine BU-Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie nicht komplett versteuern, sondern nur den sogenannten Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV. Die Höhe dieses Anteils hängt auch unter anderem von der Dauer der Rentenzahlung ab: Je länger Sie die Rente beziehen, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil.

Oft ist der Ertragsanteil geringer als der gesetzlichen Grundfreibetrag. Ist dies der Fall und liegt kein weiteres zu versteuerndes Einkommen vor, bleibt die BU-Rente steuerfrei.

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