Junge Frau trägt Kisten und eine davon fällt runter

Privathaftpflicht­versicherung

  • Schutz bei Schäden gegenüber Dritten
  • Finanzielle Absicherung bis zu 50 Mio. €
  • Neuwertentschädigung für beschädigte Gegenstände
  • Nachhaltigkeitsklausel - Reparatur statt Neuanschaffung möglich

Missgeschicke sind menschlich und können uns allen passieren. Doch die Person, die den Schaden schuldhaft verursacht hat, ist nach § 823 BGB für die finanziellen Folgen verantwortlich – das kann in die Millionen gehen. Zum Schutz sollte jeder Mensch eine Privathaftpflichtversicherung besitzen.

Privathaftpflichtversicherung

Hoppla, das war keine Absicht!

Sie schauen sich auf dem Smartphone eines Freundes Fotos an und lassen es fallen – das Display ist kaputt. Oder Sie übersehen eine Fahrradfahrerin. Sie stürzt, verletzt sich schwer an der Schulter und ist seitdem arbeitsunfähig. Die Gesamtkosten des Schadens betragen 150.000 €.

Das sind nur 2 Beispiele für Schäden, die passieren können. Wenn eine Person einen Schaden schuldhaft verursacht, und sei es auch aus Versehen, muss sie für die finanziellen Folgen aufkommen. Besonders wenn Menschen zu Schaden kommen, kann das zu extrem hohen Kosten führen. Das kann Sie ohne Privathaftpflichtversicherung ein Leben lang finanziell belasten.

Leistungen

Gut geschützt – immer und überall

Eine Privathaftpflicht ist ein Muss für alle. Mit der VPV Privathaftpflichtversicherung können Sie beruhigt durch den Alltag gehen, denn wir schützen Sie gegen Schadenersatzansprüche von bis zu 50 Mio. € – und das zu guten Konditionen. Wir beraten Sie gerne, welche Produktvariante am besten zu Ihrer Lebenssituation passt.

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Der Basis-Schutz zu Ihrer Sicherheit

schon ab 61,78 € pro Jahr

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  • Finanzielle Absicherung

    Wir übernehmen bei Sach-, Personen und Vermögensschäden die Kosten bis zu 10 Mio. €.

  • Forderungsausfall

    Sie sind auch abgesichert, wenn Sie selbst geschädigt werden und die verursachende Person die entstandenen Kosten nicht begleichen kann. Dabei gilt eine Mindestschadenhöhe von 2.500 €.

  • Rechtsverteidigung

    Wir wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab. Kommt es zu einem Rechtsstreit, übernehmen wir die Kosten für die Rechtsverteidigung.

  • Gefälligkeitsschäden

    Passiert Ihnen bei der Gefälligkeitshandlung (z. B., wenn Sie einer Freundin beim Umzug helfen) ein Schaden, ist dieser bis zu 15.000 € mitversichert.

  • Familienschutz

    Passen Sie Ihre Versicherung je nach Familiensituation an. Auch vorübergehend (nicht mehr als 1 Jahr) bei Ihnen im Haushalt lebende Personen sind mitversichert.

  • KFZ - Be- und Entladeschäden

    Be- und Entladeschäden sind bis zu 5.000 € versichert.

  • Nachhaltigkeitsklausel

    Möglichkeit einer Reparatur statt einer Neuanschaffung mit einer Kostenübernahme von bis zu 150 % des Zeitwerts, maximal 1.500 €.

Privathaftpflicht Exklusiv

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  • Finanzielle Absicherung

    Wir übernehmen bei Sach-, Personen und Vermögensschäden die Kosten bis zu 50 Mio. €.

  • Forderungsausfall

    Absicherung ohne Mindestschadenhöhe, wenn Sie selbst geschädigt werden und die verursachende Person die entstandenen Kosten nicht begleichen kann.

  • Rechtsverteidigung

    Wir wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab. Kommt es zu einem Rechtsstreit, übernehmen wir die Kosten für die Rechtsverteidigung.

  • Gefälligkeitsschäden

    Passiert Ihnen bei einer Gefälligkeitshandlung (z. B., wenn Sie einer Freundin beim Umzug helfen) ein Schaden, ist dieser bis zu 30.000 € mitversichert.

  • Familienschutz

    Passen Sie Ihre Versicherung je nach Familiensituation an. Auch vorübergehend (nicht mehr als 2 Jahre) bei Ihnen im Haushalt lebende Personen sind mitversichert.

  • KFZ - Be- und Entladeschäden

    Be- und Entladeschäden sind bis zu 5.000 € versichert.

  • Nachhaltigkeitsklausel

    Möglichkeit einer Reparatur statt einer Neuanschaffung mit einer Kostenübernahme von bis zu 150 % des Zeitwerts, maximal 1.500 €.

  • Neuwertentschädigung

    Ersatz des Neuwerts für beschädigte Gegenstände bis zu 24 Monate, bei elektronischen Geräten bis zu 12 Monate, insgesamt maximal 3.000 €.

  • Motorbetriebene Flugmodelle bis 4 kg z. B. Drohnen

    Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Führen des Fluggeräts verursacht wurden.

  • Schutz-für-zwei

    Mitversicherung eines nichtehelichen Partners ohne häusliche Gemeinschaft im Single-Tarif für bis zu 6 Monate.

Unser Schutz wächst mit

Sie möchten noch mehr Sicherheit? Erweitern Sie Ihre VPV Privathaftpflichtversicherung einfach um den VPV Internet-Gefahren-Schutz.

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  • Internet-Gefahren-Schutz

    Wir übernehmen die Kosten für Schutz- und Hilfsmaßnahmen bis zu 5.000 € und erstatten Schäden, die beim Online-Shopping durch betrügerische Absicht entstanden sind, bis zu 5.000 €. Außerdem steht Ihnen eine 24h-Hotline zur Verfügung und vieles mehr.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Bei dieser Frage sind sich alle Experten einig. Jeder benötigt eine Privathaftpflichtversicherung. Denn es handelt sich um eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Haftpflichtschäden können schnell in die Millionen gehen und Ihre Existenz gefährden. Sichern Sie sich deshalb unbedingt ab.

Ein Kundenbeispiel:

Unser Kunde zündete an Silvester eine Feuerwerksbatterie an und stellte diese nach dem vermeintlichen Abkühlen in den Schuppen. Dort brach in der Nacht ein Feuer aus, das auf die Nachbarhäuser übergriff. Der Gesamtschaden beträgt ca. 2 Mio €. Dank der VPV Privathaftpflichtversicherung ist unser Versicherungsnehmer finanziell rundum abgesichert.

Private Haftpflichtversicherung auf einem Blick

Wenn Sie versehentlich eine Sache von einem anderen beschädigen oder jemanden verletzen, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Dabei können Haftpflichtschäden in die Millionen gehen. Gut, wenn Sie dann eine Privathaftpflichtversicherung haben, die für solche Schäden aufkommt und Ihre Existenz sichert.

Versichert sind die alltäglichen Gefahren als Privatperson. Je nachdem, für welche Produktvariante Sie sich entscheiden (Single, Familie, Paar ohne Kind, Alleinerziehend mit Kind), sind Ihre Lieben mitversichert. Auch wenn ihnen versehentlich etwas passiert, besteht Versicherungsschutz.

Die wichtigsten Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick:

  • Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. €
    Hinweis: Die Versicherungssumme ist der Betrag, den der Versicherer für einen Schaden maximal zahlt.
  • Forderungsausfalldeckung für den Fall, dass der Schädiger den Ihnen entstandenen Schaden nicht zahlen kann, weil er/sie z. B. keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dann kommt Ihre private Haftpflichtversicherung für den Schaden au
  • Bei einem Schlüsselverlust (Mietwohnung, Geschäft oder von Bekannten anvertraut) wird der Schlüssel selbst, das Auswechseln des Schlosses und ggf. ein Notschloss gezahlt.
  • Bei Mietsachschäden an Wohnräumen besteht Versicherungsschutz, in Ferienwohnungen und Hotelzimmern zusätzlich auch für Schäden am Mobiliar.
  • Gefälligkeitsschäden können bei unentgeltlichen Hilfeleistungen gegenüber Dritten entstehen (z. B. Umzug). Auch hier leisten wir bis 30.000 € (im Kompakttarif bis 15.000 €).

Tipp: Je nachdem in welchem Lebensabschnitt Sie sich befinden, verändert sich Ihr Versicherungsbedarf. Überprüfen Sie Ihren Haftpflichtvertrag unbedingt, wenn Sie z. B. geheiratet oder ein Kind bekommen haben. Generell sollten Sie von Zeit zu Zeit Ihren Vertrag von Ihrem Versicherungsvermittler auf Aktualität überprüfen lassen.

Die private Haftpflichtversicherung leistet nicht nur bei Schäden gegenüber anderen, sondern auch, wenn Sie geschädigt wurden und der Schädiger den entstandenen Schaden nicht begleichen kann. Zusätzlich wehrt sie auch unberechtigte Schadensersatzansprüche für Sie ab. Sollten daraus Prozess- und Gerichtskosten entstehen, kommt der Versicherer auch hierfür auf.

Nicht versichert sind die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes. Hierfür gibt es die Gewerbehaftpflicht- und die Amtshaftpflichtversicherung. Ebenso sind Schäden, die durch die Nutzung eines KFZ verursacht werden, nicht versichert. Hierfür gibt es die KFZ-Versicherung.

Die Kosten einer Privathaftpflichtversicherung sind von folgenden Faktoren abhängig:

  • Höhe der Versicherungssumme
    Tipp: Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. €.
  • Umfang der Versicherungsleistungen
  • Produktauswahl
    Je nach Familienstand bzw. Mitversicherung von Angehörigen.
    Hinweis: Die Anzahl der Kinder wirkt sich nicht auf den Beitrag aus. Es ist nur entscheidend, ob eines oder mehrere Kinder mitversichert sind oder nicht.
  • Zahlungsvariante
    Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – je größer die Zahlungsabstände, umso günstiger wird der Beitrag. Die jährliche Zahlungsweise ist am günstigsten.
  • Eventuelle Selbstbeteiligung
    Wenn Sie eine Selbstbeteiligung wählen, verringert sich der Beitrag. Allerdings müssen Sie dann alle Schäden, die kleiner als die Selbstbeteiligung sind, vollständig übernehmen und auch bei höheren Schäden die Selbstbeteiligung zahlen.
  • Vertragslaufzeit
    Je länger die Vertragslaufzeit, umso günstiger wird der Beitrag.

Sie möchten sich Ihren individuellen Beitrag für die private Haftpflichtversicherung berechnen lassen? Lassen Sie sich von uns beraten.

Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie weltweit und rund um die Uhr abgesichert. Das gilt auch für längere Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahren.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden, die Sie einer anderen Person zugefügt haben. Versichert sind also nur die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie gerichtet werden.

Natürlich, sofern Sie uns diesen Umstand melden. Wenn Sie bisher eine Single-Privathaftpflichtversicherung hatten, ist eine Umstellung auf den Familientarif oder den Tarif „Paar ohne Kind(er)“ notwendig. Dadurch sparen Sie Beiträge für den Versicherungsschutz; Schäden untereinander deckt ein gemeinsamer Vertrag aber nicht.

Schutz-für-zwei: Auch nichteheliche Partner ohne häusliche Gemeinschaft können im Single-Tarif (Exklusiv) beitragsfrei für bis zu 6 Monate mitversichert werden.

Wenn Sie eine Familien-Haftpflichtversicherung oder den Tarif „Single mit Kind“ abgeschlossen haben, sind Ihre Kinder so lange mitversichert, wie sie unverheiratet sind und sich noch in der Schule oder der anschließenden Erstausbildung (z. B. Lehre oder Studium) befinden. Das gilt auch, wenn sie eine eigene Wohnung haben.

Neugeborenen-Klausel: In den Tarifen Single und Paar ohne Kind sind Neugeborene je nach Tarifvariante bis zu 18 oder 24 Monate lang mitversichert.

Das kommt auf die Art des Tieres an. Die Haftpflicht aus der Haltung von Kleintieren (z. B. Katzen, Hamster oder Kanarienvögel) ist ohne zusätzlichen Beitrag von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Es besteht also Versicherungsschutz für Schäden, die Ihr Haustier anderen zufügt.

Die Risiken aus der Haltung von Hunden und Pferden können Sie gesondert über unsere VPV Tierhalterhaftpflichtversicherung abdecken.

Die VPV ist eine der traditionsreichsten Versicherungsgesellschaften Deutschlands. Unsere Erfahrung basiert auf einer fast 200-jährigen Erfolgsgeschichte.

Unser Ziel ist es, die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Die individuelle Beratung steht dabei im Fokus. Wir hören Ihnen zu und finden den besten Versicherungsschutz für Sie.

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