Pferd und Hund zusammen in der Natur

Tierhalterhaftpflicht­versicherung

  • Absicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Bis zu 15 Mio. € Versicherungssumme
  • Gilt je nach Tarif auch, wenn Freunde oder Bekannte Ihr Tier betreuen
  • Sie sind weltweit versichert

Sichern Sie sich finanziell ab gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund bzw. Ihr Pferd entstanden sind.

Alle Hunde und Pferde können Schäden verursachen

Oft ist es nur eine Frage von Sekunden: Der Hund jagt einem Hasen hinterher und lässt dabei jemanden vom Rad stürzen. Oder das Pferd geht beim Ausreiten durch, rennt über die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. In unerwarteten Situationen handelt selbst das gehorsamste Tier instinktiv und wird unberechenbar, das haben Sie vielleicht selbst auch schon erlebt. Dann tragen Sie als Halterin oder Halter die Verantwortung – egal, ob Sie schuld sind oder nicht. Das kann schnell teuer werden!

Schadenbeispiele

Ein Schaden ist schnell passiert...

Hund verursacht Radunfall

Sie gehen mit Ihrem Hund spazieren und eine Frau fährt mit dem Fahrrad an Ihnen vorbei. Aus heiterem Himmel springt Ihr Hund die Frau an und sie stürzt. Das Fahrrad ist kaputt und die Frau leicht verletzt – dank Ihrer Tierhaftpflicht sind Sie vor finanziellen Belastungen geschützt.

Pferd verursacht Autounfall

Während eines Ausritts geht Ihr Pferd plötzlich durch und läuft auf eine befahrene Straße. Die Autos müssen ausweichen und es kommt zum Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden. Die Kosten, die aus dem Unfall resultieren, übernimmt Ihre Versicherung für Tierhalter.

Hund zerkratzt Wohnungstür

Sie lassen Ihren Hund allein in der Mietwohnung. Als Sie später wiederkommen, bemerken Sie, dass der Hund in der Zwischenzeit die Wohnungstür mit seinen Krallen zerkratzt hat. Ihre Tierhaftpflicht kommt für die Reparatur oder den Austausch der Tür auf.

Pferd beschädigt Stalltür

Sie stellen Ihr Pferd in einem Mietstall unter. Über Nacht beschädigt das Pferd die Schiebetür der Box mit Tritten. In diesem Fall zahlt Ihre Tierhaftpflicht entweder die Reparaturkosten oder den Austausch der Tür.

Leistungen

Tierische Momente genießen – ohne Sorgen

Wenn Sie einen Hund oder ein Pferd besitzen, sollten Sie auf die entsprechende Absicherung nicht verzichten. Die VPV Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Ihr Hund oder Pferd verursacht hat, seien es Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist viel mehr als nur eine Option – sie ist eine verantwortungsbewusste Wahl, um Ihre finanzielle Sicherheit zu schützen. Ihre Tiere verdienen es, und auch Sie verdienen die Ruhe, zu wissen, dass Sie in guten Händen sind. So können Sie jeden tierischen Moment genießen, ganz ohne Sorgen.

Tierhalterhaftpflicht

Für Sie und Ihren tierischen Freund

Jetzt beraten lassen
  • Finanzieller Schutz bei Schäden, die Ihr Tier gegenüber anderen verursacht hat

  • Mehrere Jahre unveränderter Versicherungsschutz im Ausland

  • Schutz bei Teilnahme an Veranstaltungen, Turnieren und Vorbereitungen

  • Erstattung von Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden (z. B. Ferienwohnungen oder Hotelzimmer) und den darin befindlichen Einrichtungsgegenständen

  • Erstattung von Schäden an Stallungen, Reithallen, Weiden und Zäunen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Mit dieser Versicherung schützen Sie sich finanziell vor einer Vielzahl an Risiken, die Ihr Hund oder Pferd verursachen könnte. Die wichtigsten Bereiche, welche diese Versicherungen in der Regel abdecken:

  1. Personenschäden: Sollte Ihr Hund oder Pferd eine Person verletzen (z. B. durch Biss oder Sturz), übernimmt die Tierhalterversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen, Schmerzensgeld und möglicherweise auch Rentenzahlungen bei dauerhaften Schäden.
  2. Sachschäden: Falls Ihr Tier das Eigentum anderer beschädigt (z. B. wenn Ihr Hund einen Laptop vom Tisch stößt), zahlt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung.
  3. Mietsachschäden: Die Versicherung kommt für die Kosten auf, wenn Ihr Hund in einer Mietwohnung oder einem Hotelzimmer Schäden verursacht.
  4. Vermögensschäden: Das können indirekte finanzielle Verluste aufgrund von Personen- oder Sachschäden sein.
  5. Schäden durch ungewollten Auslauf: Wenn Ihr Tier ausreißt und einen Verkehrsunfall auslöst, zahlt die Versicherung die Kosten für Fahrzeugschäden, medizinische Leistungen für verletzte Personen sowie mögliche Folgekosten.

Welche Leistungen Sie bei Ihrer VPV Versicherung genau erhalten, hängt von der Tarifvariante ab, für die Sie sich entscheiden – entweder Kompakt oder Exklusiv. Entscheiden Sie sich individuell für Ihren persönlichen Versicherungsschutz, der Ihrem Lebensstil und Ihren Ansprüchen gerecht wird. Während es sich bei der Tierhalterversicherung Kompakt um einen umfangreichen und preislich attraktiven Schutz handelt, erhalten Sie mit der Tierhalterversicherung Exklusiv einen noch umfassenderen Schutz.

Dieser Schutz ist grundsätzlich für alle empfehlenswert, die einen Hund oder ein Pferd besitzen.

  • Hunde: Insbesondere Halterinnen und Halter von Hunden sollten diese Versicherung in vielen Fällen in Erwägung ziehen. Seien Sie sich bewusst, dass jeder Hund unvorhersehbares Verhalten zeigen kann – auch Ihrer. Wenn Ihr Tier dann Personen oder andere Tiere verletzt oder Sachschäden verursacht, sind Sie für die Folgen verantwortlich.
  • Pferde: Da Pferde große Tiere sind, können Unfälle, an denen sie beteiligt sind, schwerwiegende Verletzungen und massive Beschädigungen verursachen. Eine Versicherung ist deshalb erforderlich und sinnvoll.

Wir empfehlen jeder Person, die Verantwortung für einen Hund oder ein Pferd trägt, eine Tierhalterversicherung, um sich gegen die finanziellen Folgen von unerwarteten Ereignissen abzusichern.

Die Kosten für die Tierhalterhaftpflicht Hund und die Tierhalterhaftpflicht Pferd sind grundsätzlich steuerlich absetzbar über die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ der Halterin bzw. des Halters. Allerdings ist die Höhe der Freibeträge gedeckelt und in den meisten Fällen bereits durch andere Kosten, die ebenfalls in diese Anlage fallen, ausgeschöpft – zumeist von Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung.

In Deutschland haftet grundsätzlich die Halterin bzw. der Halter des Tieres für Schäden, die das Tier verursacht hat. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei der Haftung ist nicht von Belang, ob der Halter oder die Halterin selbst vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Falls die geschädigte Person selbst durch eigenes Verschulden zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, wird dies vor Gericht unter Umständen berücksichtigt. Die Schadensersatzpflicht kann dann gemindert oder ausgeschlossen werden (§ 254 BGB).

Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen andere Personen gegen Entgelt oder freiwillig vorübergehend die Aufsicht über das Tier haben. Dann kann diese Person haftbar sein, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht nicht erfüllt (§ 834). Aber: Wenn Freunde oder Angehörige zeitweise auf das Tier aufpassen, sind sie nicht dafür haftbar.

Die Tierhalterhaftpflicht bietet Ihnen Schutz vor finanziellen Belastungen. Lassen Sie sich von einem VPV Berater in Ihrer Nähe beraten!

Das deutsche Gesetz schreibt diese Versicherung nicht grundsätzlich vor – entscheidend ist aber, welche Regelung im jeweiligen Bundesland gilt. Einige Bundesländer haben spezielle Regelungen, die insbesondere Halterinnen und Halter von Hunden betreffen.

Aktuell gilt für Menschen mit Hunden folgendes:

Einige Bundesländer verpflichten Halterinnen und Halter von Hunden zu einer Haftpflichtversicherung für Tierhalter. Diese Pflicht gilt in Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein.

Einige andere Bundesländer verzichten zwar auf diese generelle Verpflichtung, sie schreiben aber den Versicherungsschutz für bestimmte Hunderassen vor, die als „gefährlich“ eingestuft sind. Zu diesen Rassen gehören z. B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier.

Für Personen, die andere Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen oder andere Kleintiere halten, besteht keine Pflicht, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese sind über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, falls vorhanden.

Nähere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie von der zuständigen Behörde vor Ort oder Sie fragen einfach Ihren VPV Berater.

Mit dem Schutz-Paket bis zu 20 % sparen

Schützen Sie sich rundum vor den Gefahren des Alltags und profitieren Sie von bis zu 20 % Paket-Rabatt!

Mehr erfahren

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr Produkte zum Thema Recht & Haftpflicht

VPV Ratgeber