Die gesetzliche Rente reicht fürs Alter nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Es ist ein Trugschluss, dass im wohlverdienten Ruhestand weniger Geld benötigt wird. Heutige Rentner leben länger, bleiben länger fit, sind aktiv und unternehmungslustig wie nie zuvor.
Eine erfreuliche und positive Entwicklung, die aber auch Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung hat. Länger leben bedeutet für das Rentensystem, dass immer mehr Rentenempfänger auf immer weniger Beitragszahler kommen. Das Niveau der gesetzlichen Rente kann nach den Vorausberechnungen der Bunderegierung im jährlichen Rentenversicherungsbericht bis zum Jahr 2030 auf unter 43 % sinken.
Die Lücke zwischen letztem Bruttoarbeitslohn und den monatlichen Rentenbezüge klafft im Eiltempo immer weiter auseinander. Um dem entgegenzuwirken, unterstützt Sie der Staat beim Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge mit der Riester-Rente. Der Vorteil dabei ist, Sie erhalten Zulagen und können von Steuererleichterungen profitieren – abhängig vom Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl.
Mit diesem Ratgeber erhalten Sie wichtige Hinweise und Tipps rund um die Riester-Rente – Ihre staatlich geförderte private Vorsorge fürs Alter.
Die monatliche gesetzliche Rente entspricht bei weitem nicht dem Gehalt, das Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit zur Verfügung hatten. Das Rentenniveau im Jahr 2016 lag bei 48,1 % im Vergleich zum Durchschnittsverdienst. Derzeit klafft eine Rentenlücke von 51,9% auf, wenn keine private Vorsorge getroffen wurde. Bis zum Jahr 2030 ist prognostiziert, dass das Rentenniveau auf unter 43 % sinken wird und die Rentenlücke bei über 57 % liegen wird.
Der Staat unterstützt Sie mit der Riester-Rente beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge und gibt als Bonbon Zulagen dazu. So wird die Rentenlücke zumindest ein wenig gefüllt und Sie müssen im Ruhestand nicht auf Ihren gewohnten Lebensstandard verzichten.
Gerade bei geringem Einkommen wirken sich die Zulagen besonders aus.
Viele Frauen reduzieren ihre Arbeitszeit, da sie sich für die Betreuung der Kinder oder pflegebedürftigen Familienangehörigen entscheiden. Die Rentenansprüche fallen dadurch um einiges geringer aus, als bei durchgängig zu 100 % berufstätigen Frauen. Eine zusätzliche finanzielle private Altersvorsorge ist unabdingbar.
Da sich eine Riester-Rente für Familien mit Kindern aufgrund der hohen jährlichen Zulagen lohnt, ist dies eine geeignete Form, um sich ein finanzielles Polster für die Rente anzulegen.
Jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt sowie Beamte. Des Weiteren können noch auszugsweise folgende Personengruppen von der Riester-Förderung profitieren:
Die Riester-Verträge sind an diverse staatliche Auflagen gekoppelt. Alle Riester-Verträge, bei denen es zu einer Rentenauszahlung kommt, müssen u. a. diese Kriterien erfüllen:
Es muss immer im Einzelfall betrachtet werden, für wen sich eine Riester-Rente lohnt. Allgemein kann man sagen, Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren von den Zulagen und gut verdienende Singles profitieren von den Steuervorteilen. Am deutlichsten lässt sich dies an folgenden drei Rechenbeispielen veranschaulichen:
Beispielrechnung – Ehepaar, ein Kind (geboren ab dem 01.01.2008), ein Rentenversicherungspflichtiger, beide mit Altersvorsorge-Vertrag
« »Beitragspflichtige Einnahmen | 50.000 € |
Davon 4 % | 2.000 € |
Kinderzulage | 300 € |
Grundzulage | 350 € (2 x 175 €) |
Mindesteigenbeitrag | 1.410 € (monatlicher Eigenbeitrag: 117,50 €) |
Gesamtbeitrag | 2.060 € |
Förderquote | 31,6 % |
Zusätzliche Steuerersparnis | 9 € |
Beispielrechnung - Alleinstehend, zwei Kinder
« »Beitragspflichtige Einnahmen | 40.000 € |
Davon 4 % | 1.600 € |
Grundzulage | 175 € |
Kinderzulage | 600 € (2 x 300 €) |
Eigenbeitrag | 825 € (monatlicher Eigenbeitrag: 68,75 €) |
Gesamtbeitrag | 1.600 € |
Förderquote | 48,4 % |
Zusätzliche Steuerersparnis | 0 € |
Beispielrechnung – Alleinstehend, ohne Kind, Geringverdiener
« »Beitragspflichtige Einnahmen | 25.000 € |
Davon 4 % | 1.000 € |
Grundzulage | 175 € |
Eigenbeitrag | 825 € |
Gesamtbeitrag | 1.000 € |
Förderquote | 17,5 % |
Zusätzliche Steuerersparnis | 0 € |
Beispielrechnung - Gutverdienender Single
« »Beitragspflichtige Einnahmen | 75.000 € |
Davon 4 % | 3.000 € |
Maximal | 2.100 € |
Grundzulage | 175 € |
Eigenbeitrag | 1.925 € (monatlicher Eigenbeitrag: 160,42 €) |
Gesamtbeitrag | 2.100 € |
Förderquote | 43,9 % |
Zusätzliche Steuerersparnis | 530 € |
Das hängt davon ab, wie viel Sie monatlich in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Sie können Ihren Riester-Vertrag jährlich mit maximal 4 % Ihres Vorjahreseinkommens, abzüglich der Zulagensumme, besparen. Wenn Sie weniger einzahlen, reduziert sich die Zulage entsprechend. Die Förderung ist auf einen jährlichen Maximalbetrag von 2.100 € beschränkt.
Wichtig: Passen Sie den Eigenbeitrag bei Gehaltserhöhungen und dem Wegfall der Kinderzulage (sobald Kinder nicht mehr kindergeldberechtigt sind) an, um die vollen Zulagen zu erhalten.
Die Zulagen müssen innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Wenn Sie einen Riester-Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, erteilen Sie diesem einen sogenannten Dauerzulagenantrag (Vollmacht). Der Versicherer beantragt für Sie dann automatisch jährlich die Zulagen.
Die Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Die spätere Rentenzahlung wird in voller Höhe versteuert, inklusive Erträgen und Zulagen. Wie hoch die Steuerlast ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Normalerweise ist dieser niedriger als während des Berufslebens.
In der Anlage AV können Sie die Altersvorsorgebeiträge für eine Riester-Rente angeben und steuerlich geltenend machen. Vom Anbieter erhalten Sie jährlich eine Benachrichtigung über die Beitragszahlung.
Die Riester-Rente wird in der Regel ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren ausgezahlt. Für ab 2012 abgeschlossene Verträge erfolgt die Auszahlung frühestens mit dem 62. Geburtstag. Wird eine frühere Auszahlung gewünscht, müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden (sogenannte schädliche Verwendung).
Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Rentenbeginns, erfolgt die Auszahlung des Vertragsguthabens abzüglich der Zulagen und steuerlichen Förderung an die Erben oder eine andere begünstigte Person. Auf Wunsch kann das gesamte Vertragsguthaben, inklusive der staatlichen Zulagen, auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.
Falls der Todesfall während des Rentenbezugs eintritt, können die Erben oder eine andere bestimmte Person die Rentenzahlungen, abzüglich der staatlichen Förderung, bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit weiter beziehen.
Wer arbeitslos wird behält trotzdem seinen Anspruch auf Förderung. Allerdings kann evtl. der nötige Eigenbeitrag nicht mehr aufgebracht werden. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
Der Vertrag kann
Bei Auflösung des Vertrages muss jedoch die gesamte bis dahin erhaltene Förderung zurückgezahlt werden. Dies nennt man „schädliche Verwendung“.
Solange das Vermögen nicht „schädlich verwendet“ wird, gilt es in der Ansparphase als geschütztes Vermögen. Es fließt daher nach derzeitigem Stand nicht in die Ermittlung des verwertbaren Vermögens von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ein und ist somit während der Ansparphase vor dem Zugriff von Arbeitsagenturen und Sozialämtern geschützt.
Eine private Altersvorsorge ist heutzutage ein absolutes Muss. Und dann noch mit staatlichen Zulagen bzw. Steuervergünstigungen – einfach genial!
Nehmen Sie es selbst in die Hand und sorgen Sie mit einer Riester-Rente für Ihren Ruhestand privat vor.