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Der sichere Silvesterspaß

17.12.2015   Damit aus dem jährlichen Feuerwerksspektakel zu Silvester kein Desaster wird, ist es wichtig zu wissen, welche Feuerwerkskörper bei richtiger Handhabung sicher sind, und was man grundsätzlich bei der Verwendung beachten sollte.

Jedes Jahr richtet die falsche Handhabung von Raketen und Böllern, aber auch die Benutzung von importierten, aber in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern schlimme Personen- und hohe Sachschäden an. Dabei gibt es einfache Verhaltensweisen, aber auch rechtliche Vorgaben, um das Schadens- und Unfallrisiko zu reduzieren.

Der Unfallschutz bei der Verwendung von Feuerwerk fängt bereits beim Einkauf an: Grundsätzlich dürfen nur für Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Dies sind Feuerwerke, die ein CE-Zeichen sowie eine Registriernummer tragen. Die Registriernummer beginnt mit einer vierstelligen Zahl, die die Institution benennt, welche die Qualitätssicherung des Herstellers überwacht; 0589 steht zum Beispiel für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Anschließend folgt die Kurzbezeichnung der Feuerwerkskategorie: F1 steht zum Beispiel für Kleinstfeuerwerke wie Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Wunderkerzen. F2 beschreibt Klein- oder Silvesterfeuerwerke wie Raketen und Knallkörper. Am Ende der Registriernummer befindet sich eine laufende Nummer. Zudem dürfen Feuerwerkskörper, die bis 2009 eine BAM-Zulassung bekamen, bis 3. Juli 2017 verwendet werden. Die BAM-Zulassung ist erkennbar am Aufdruck BAM – PI oder F1 beziehungsweise BAM – P II oder F2 und einer nachfolgenden vierstelligen Nummer.

Die verschiedenen Feuerwerksklassen

Feuerwerke der Klasse F2 oder P II dürfen ausschließlich von Personen ab 18 Jahren und ohne anderslautende behördliche Genehmigung nur zu Silvester und am Neujahrstag entsprechend dem Paragrafen 23 SprengV (Erste Sprengstoffverordnung) und, wenn vorhanden, der Ortssatzung der Gemeinde verwendet werden. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 oder P1 können von Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von zwölf Jahren benutzt werden. Grundsätzlich sollten Kinder jedoch auch diese für ihr Alter zugelassenen Kleinstfeuerwerke niemals unbeaufsichtigt benutzen.

Neben der Kennzeichnung von legalen Feuerwerksartikeln gibt es auch einige gesetzliche Vorschriften für die Verwendung von Feuerwerkskörpern. Werden diese missachtet, riskiert man nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern muss auch mit zum Teil sehr hohen Geldstrafen rechnen. So dürfen Raketen, Böller und Fontänen von Gesetzes wegen grundsätzlich nur am Silvesterabend, den 31. Dezember ab 0 Uhr, bis zum Neujahrstag, den 1. Januar bis 24 Uhr gezündet werden.

Je nach Gemeinde kann dieser Zeittraum durch eine Ortssatzung noch weiter eingeschränkt sein, beispielsweise auf den Zeitraum von 18 Uhr am 31. Dezember bis 7 Uhr am 1. Januar. Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern gemäß Paragraf 23 SprengV in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkshäusern generell verboten.

Feuerwerkskörper richtig platzieren

Um das Schadens- und Unfallrisiko bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern zu minimieren, hilft nicht nur die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, sondern auch ein besonnener Umgang damit. So ist unbedingt die beiliegende Gebrauchsanweisung des Feuerwerks zu befolgen. Prinzipiell sollten Feuerwerksartikel nie am Körper, zum Beispiel im umgehängten Rucksack sowie in der Hosen- oder Jackentasche transportiert werden. Raketen sind niemals aus der Hand, sondern nur aus standsicheren Rohren oder Flaschen heraus zu starten.

Feuerwerksartikel müssen immer vom Boden und dürfen nicht vom Balkon aus gezündet sowie nicht von oben heruntergeworfen werden. Sie dürfen nicht auf Menschen oder Tiere gerichtet sein, dabei ist auch die Windrichtung zu berücksichtigen. Blindgänger, also Feuerwerksartikel, die nicht explodiert sind, sollten auf keinen Fall aufgehoben oder erneut angezündet werden, denn mögliche Spätzündungen oder verspätete Explosionen können zu schweren Verletzungen führen. Sie sollten am besten mit Wasser übergossen und so unschädlich gemacht werden.

Auch die Zuschauer beim Feuerwerksspektakel können ihre Unfallgefahr reduzieren, indem sie einen größtmöglichen Sicherheitsabstand wahren und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Prinzipiell sollte man während der Zeit, in der Feuerwerkskörper gezündet werden, die Türen und Fenster geschlossen halten, damit kein Feuerwerksartikel versehentlich ins Haus oder in die Wohnung gelangt und dort einen Brand verursacht.

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