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Die gefährlichsten und ungefährlichsten Berufe

18.12.2019   Je nach Arbeitsfeld gibt es extreme Unterschiede, was das Risiko betrifft, einen Arbeitsunfall zu erleiden. Die Gefahr ist in manchen Berufen sechs Mal höher als im Durchschnitt, wie aktuelle Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung verdeutlichen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. hat eine aktuelle Broschüre mit Angaben zu den Unfallquoten in verschiedenen Berufsgruppen veröffentlicht. Je nach Einsatzgebiet zeigen sich bezüglich des Risikos, einen Arbeitsunfall zu erleiden, große Unterschiede. Sie können sich bis auf das Sechsfache des Durchschnittswerts belaufen. Besonders gefährdet sind Beschäftigte in Bauberufen, dagegen gibt es ein sehr niedriges Arbeitsunfallrisiko bei Büro- und Sekretariatskräften.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) um etwa ein halbes Prozent auf rund 877.000 Ereignisse angestiegen.

Damit gab es im Schnitt etwa 23 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter. Ein Vollarbeiter entspricht laut DGUV der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr.

Unterschiede bei der Unfallquote

Je nach Beruf gibt es allerdings erhebliche Unterschiede bei der Unfallquote. Dies gab der DGUV kürzlich anlässlich der Veröffentlichung seiner kostenlos herunterladbaren Broschüre „Arbeitsunfallgeschehen 2018“ bekannt.

Demnach bestand im vergangenen Jahr das höchste Arbeitsunfallrisiko bei Beschäftigten in Bauberufen wie etwa Maurern, Zimmerleuten oder Steinmetzen. Die Unfallquote wird mit 138 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter angegeben. Das entspricht dem Sechsfachen des Durchschnittswerts.

Hohes Gefährdungspotenzial

Eine Arbeitsunfallquote von 108, 100 und 95 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter haben die Statistiker auch für Beschäftigte in der Abfallentsorgung, für Lokomotivführer und für Hilfsarbeiter in der Fertigung ermittelt. Hoch war das Gefährdungspotenzial auch bei Ausbaufachkräften wie Dachdeckern, Boden-, Fliesenlegern, Stuckateuren und Glasern mit 94 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter.

Das Gleiche gilt für Beschäftigte in der Nahrungsmittel-Verarbeitung beispielsweise im Bäcker-, Konditor- und Fleischereigewerbe mit 89 und für Berufssportler und deren Trainer mit 80 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeiter. Eine überdurchschnittliche Arbeitsunfallquote hatten Beschäftigte, die mobile Anlagen wie Gabelstapler, Bagger und Kräne bedienen, Anlagenbediener der Gesteinsaufbereitung, Tiefbohrer und Bergleute und Maschinenmechaniker mit 61 bis 77 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter.

Als Berufe mit einem sehr niedrigen Arbeitsunfallrisiko werden Büro- und Sekretariatskräfte angeführt. Hier waren 2018 lediglich vier meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter zu verzeichnen. Vergleichsweise niedrige Quoten werden auch für Friseurmitarbeiter mit zehn Arbeitsunfällen beziehungsweise für Kellner mit zwölf Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter ausgewiesen.

Einkommenseinbußen trotz Sozialversicherungen

Wer bei einem selbst erlittenen Unfall sich selbst und seine Angehörigen vor finanziellen Einkommenseinbußen bewahren will, sollte frühzeitig vorsorgen, denn die gesetzliche Absicherung alleine reicht in der Regel nicht. Zum einen fallen die meisten Unfälle während der Freizeit oder während einer privaten Tätigkeit innerhalb der Arbeitszeit an, die damit nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

Zum anderen reichen die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung oder auch anderer Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – sofern ein Anspruch darauf besteht – oft nicht aus, um unfallbedingte Einkommenseinbußen auszugleichen. So beträgt bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall die Vollrente von der gesetzlichen Unfallversicherung nur maximal zwei Drittel des letzten Jahresarbeits-Verdienstes.

Wer wegen eines Arbeitsunfalles seinen bisherigen Beruf nicht oder nur noch teilweise ausüben kann, aber noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit voll einsetzbar ist, hat aus der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Rentenanspruch. Keine Berufsunfähigkeits-Rente gibt es deswegen auch für nach dem 1. Januar 1961 Geborene von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese und weitere Absicherungslücken lassen sich jedoch zum Beispiel mit einer privaten Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung abdecken.

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