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Einbruchssichere Gewerberäume

16.12.2015   Auch 2014 hatten Einbruchdiebstähle in Betriebs- und Geschäftsräume Hochkonjunktur – trotz eines leichten Rückgangs. Mit welchen Sicherheitsmaßnahmen Firmeninhaber sich vor solchen Delikte schützen können.

Letztes Jahr verzeichnete die Polizei rund 92.000 Einbruchdiebstähle in Gewerbeobjekte. Der Gesamtschaden durch Einbrecher beträgt jährlich mehrere Hundert Millionen Euro. Ein umsichtiges Verhalten und geeignete Vorkehrungen könnten jedoch einige dieser Einbrüche verhindern oder zumindest die Schadenhöhe reduzieren.

Einbrecher haben es nicht nur auf private Wohnhäuser, sondern auch auf Gewerbebetriebe abgesehen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind Firmengebäude in abgelegenen Gewerbegebieten genauso häufig betroffen wie gewerbliche Immobilien, die mitten in der Stadt stehen. 2014 wurden bei der Polizei über 92.300 Fälle von Einbruchdiebstahl aus Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen angezeigt.

Im Vergleich zu 2013 sind das knapp zwei Prozent und gegenüber 2011 sogar fast acht Prozent weniger Fälle. 2004 lag die Zahl solcher Delikte um über 36.000 beziehungsweise rund ein Drittel höher. Dennoch ist ein Einbruch-Diebstahl für das betroffene Einbruchsopfer nicht nur ärgerlich, sondern häufig auch mit hohen Schadenskosten verbunden.

Einbrecherschreck

Laut GDV klauen Einbrecher bei Gewerbeobjekten insbesondere Waren, Bargeld, Maschinen, Büroausstattung oder andere hochwertige Ausrüstungsgegenstände. Nicht selten sind auch die hinterlassenen Vandalismusschäden an der Einrichtung sowie an Geschäftsunterlagen und -daten mindestens so hoch oder sogar höher als der Wert der gestohlenen Ware. Als Folge zu einem Einbruch kann es zu Produktionsausfällen oder Betriebsstillständen kommen.

Doch mit welchen Sicherheitsvorkehrungen kann man das Risiko reduzieren? Nach Angaben der Polizei scheitern Kriminelle insbesondere bei Gewerbeobjekten häufig an einer vorhandenen Sicherungstechnik wie Einbruchmeldeanlagen oder mechanischen Sicherungen. Denn viele Einbrecher sind Gelegenheitstäter ohne Profiausrüstung und lassen sich von sichtbarer Sicherungstechnik abschrecken. Allerdings haben Einbrecher immer noch bei etwa zwei von drei versuchten Einbrüchen „Erfolg“.

Wichtige Tipps, um sich vor ungebetenen Besuchern zu schützen, enthält die 48-seitige, kostenlos herunterladbare Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“. Den Ratgeber hat der GDV zusammen mit dem Tochterunternehmen VdS Schadenverhütung GmbH und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes herausgegeben.

Gut beleuchtet und gesichert

Unter anderem empfehlen die Experten neben einer ausreichenden Beleuchtung sowie Einfriedung des Gebäudes und des Grundstücks mit Mauern und Zäunen das Einbauen von mechanischen Sicherungen sowie von geprüften einbruchhemmenden Türen und Fenstern.

Auch ein nachträgliches Sichern von Türen, Ganzglastüren, automatischen Schiebetüranlagen, Durchgängen und Schaufenstern durch Rollläden, die am besten innenseitig montiert werden, ist sinnvoll.

Alarmanlagen sollten durch qualifizierte Unternehmen eingebaut werden. Eine Liste mit Adressen ist bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen in vielen Bundesländern erhältlich. Eine abschreckende Wirkung auf Einbrecher hat zudem eine installierte Videoüberwachung. Diese kann im Falle des Falles der Polizei zudem wichtige Informationen für die Täterverfolgung liefern. Schutz bietet häufig auch eine Kooperation mit einem qualifizierten Wach- und Sicherheitsunternehmen, das die Polizei frühzeitig alarmieren kann.

Warum eine falsche Bepflanzung das Einbruchrisiko erhöht

Abgeraten wird von einer dichten Bepflanzung beispielsweise durch Hecken oder Sträucher an einbruchgefährdeten Stellen am Gebäude, denn diese bieten Einbrechern oft einen guten Schutz davor, entdeckt zu werden.

Gebäudenahe Bäume wiederum könnten von Langfingern als Kletterhilfe genutzt werden. Dies gilt auch für Leitern, Mülltonnen oder ähnliche bewegliche Gegenstände, die als Aufstiegshilfe missbraucht werden könnten.

Der GDV, der VdS und die Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes haben einen 64-seitigen Ratgeber mit dem Titel „Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe (VdS 2333)“ herausgebracht und bieten diesen kostenlos zum Download an. Dieser soll den Unternehmer unterstützen, ein speziell auf den eigenen Betrieb zugeschnittenes Sicherungskonzept mit bedarfsgerechten und effektiven Schadenverhütungs-Maßnahmen zu erstellen, um so das Einbruchdiebstahlrisiko zu reduzieren.

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