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Unterschiedliches Arbeitsunfallrisiko je Branche

29.08.2018   Die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. belegen, dass in den meisten Branchen die Zahl der Arbeitsunfälle in Relation der in Vollzeit tätigen Arbeitnehmer abgenommen hat. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede je Branche.

Während insgesamt die Anzahl der vollbeschäftigten Arbeitnehmer in 2017 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat, gab es statistisch gesehen je Vollzeitbeschäftigten weniger Arbeitsunfälle. Insgesamt verunfallten letztes Jahr von 1.000 in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern rund 21 während ihrer Berufsausübung. Allerdings gibt es auch Branchen mit einem mehr als doppelt so hohen Arbeitsunfallgeschehen.

Nach der aktuellen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) arbeiteten letztes Jahr in der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand fast 41,3 Millionen Vollarbeiter und damit rund 1,2 Millionen beziehungsweise 3,0 Prozent mehr als in 2016. „Ein Vollarbeiter“ entspricht laut DGUV „der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr“.

Zwar ist die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von 1.063.141 in 2016 auf 1.064.490 Fälle in 2017 um 0,13 Prozent leicht gestiegen. Doch in Relation der meldepflichtigen Arbeitsunfälle zu jeweils 1.000 Vollarbeitern ist der Anteil von 21,89 (in 2016) auf 21,16 Arbeitsunfälle in 2017 pro 1.000 Vollarbeiter sogar um 3,31 Prozent zurückgegangen.

Unterschiede je Branche

Die Statistik umfasst die Daten folgender Berufsgenossenschaften (BG): BG Rohstoffe und chemische Industrie, BG Holz und Metall, BG Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse, BG Bau, BG Handel und Warenlogistik, BG Verkehr, BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Verwaltungs-BG, BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie die Unfallversicherungs-Träger der öffentlichen Hand. Die Statistik offenbart deutliche Unterschiede bei der Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeitern je Branche.

Das höchste Arbeitsunfallgeschehen hatte die Bauwirtschaft zu verzeichnen. Hier gab es letztes Jahr je 1.000 Vollarbeiter 53,64 meldepflichtige Arbeitsunfälle und damit mehr als doppelt so viele wie im branchenübergreifenden Durchschnitt.

Ebenfalls erhöht waren die meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den Branchen Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation mit 42,97 Fällen, in der Holz- und Metallbranche mit 34,59 Fällen und im Bereich des Nahrungsmittel- und Gastgewerbes mit 33,33 Fällen pro 1.000 Vollarbeiter.

Niedriges Arbeitsunfallrisiko im Verwaltungsbereich

Beschäftigte BG Handel und Warenlogistik lagen mit 23,08 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeitern nur leicht über dem Gesamtdurchschnitt.

Unterdurchschnittlich viele meldepflichtige Arbeitsunfälle gab es dagegen in den Branchen Rohstoffe und chemische Industrie mit 18,10 Fällen sowie Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse mit 18,14 Fällen pro 1.000 Vollarbeiter.

Deutlich weniger, nämlich 15,68 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter verzeichneten die BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie mit 14,0 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Am wenigsten mit 12,00 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeitern gab es bei den Beschäftigten, die zur Verwaltungs-BG zugehören.

Deutlich weniger Arbeitsunfälle bei der Holz- und Metallbranche

Den größten Rückgang der Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeitern gab es mit minus 6,95 Prozent in der Holz- und Metallbranche, mit minus 4,41 Prozent bei den Beschäftigten der öffentlichen Hand und mit minus 4,35 Prozent bei den Berufstätigen, die zur Verwaltungs-BG gehören.

Nur bei einer Branche gab es eine Zunahme der Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeitern. Bei den Beschäftigten im Handel und in der Warenlogistik stiegen die Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeitern leicht um 0,79 Prozent an. Alle anderen Branchen, die von der Statistik erfasst wurden, lagen zwischen minus 0,76 und minus 3,89 Prozent.

Übrigens, wer wegen eines Arbeitsunfalles seinen bisherigen Beruf nicht oder nur noch teilweise ausüben kann, aber noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar ist, hat aus der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Rentenanspruch. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat zudem auch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente. Diese und weitere Absicherungslücken, die trotz der Sozialversicherungen vorhanden sind, lassen sich jedoch zum Beispiel mit einer privaten Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung abdecken.

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