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Wenn Eltern ihrem Kind das Auto leihen

24.05.2019   Wenn ein Führerscheinneuling das Auto der Eltern oder auch eines Bekannten fährt, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Vereinbarungen in der Kfz-Versicherung dem nicht entgegenstehen.

Wer im Kfz-Versicherungsvertrag vereinbart, dass der Personenkreis, der mit dem eigenen Wagen fahren darf, eingeschränkt ist, zahlt häufig weniger Kfz-Versicherungsprämie. Bei einigen Kfz-Policen kann auch standardmäßig ein bestimmtes Mindestalter für den Fahrer vorgegeben sein. Möchte man seinen Wagen einem jungen Fahrer, wie dem eigenen Kind, zum Fahren leihen, sollte man also vorher sicherstellen, dass dies im Rahmen der bestehenden Kfz-Versicherung auch möglich ist. Anderenfalls kann es Ärger geben.

In einigen Kfz-Policen ist vertraglich vereinbart, dass nur der Versicherungsnehmer und sein Ehepartner das Auto fahren dürfen, in anderen gibt es in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen Vorgaben zum Mindestalter der Fahrer. Häufig ist der erlaubte Fahrerkreis beispielsweise auf Fahrer, die mindestens 23 oder 25 Jahre alt sind, begrenzt.

Einige Versicherer gewähren nämlich für die Einschränkung des Fahrerkreises einen Prämienrabatt, das heißt, die Kfz-Versicherungsprämie ist dadurch günstiger. Wer jedoch sein Kind – egal ob es einen BF-17-Führerschein hat und am Begleiteten Fahren teilnimmt oder schon ab 18 Jahre alt ist – mit dem Auto fahren lassen möchte, sollte daher bei der entsprechenden Kfz-Versicherung abklären, ob es das Fahrzeug nutzen darf.

Auf die vereinbarten Fahrerkreiskriterien achten

Besteht eine Einschränkung des Fahrerkreises, die der Mitnutzung des Fahrzeugs durch das Kind widerspricht, lässt sich diese bei den meisten Kfz-Policen teils gegen einen Prämienaufschlag aufheben, sodass der Wagen dann auch von einem Führerscheinneuling gefahren werden kann.

Lässt man jedoch einen Fahrer wie das eigene Kind oder auch eine andere Person den Pkw nutzen, obwohl dann die vereinbarten Fahrerkreiskriterien nicht erfüllt sind, zum Beispiel, weil der Fahrer das festgelegte Mindestalter unterschreitet, kann dies teuer werden. Zwar leisten die Kfz-Haftpflicht- wie auch die eventuell bestehende Kaskoversicherung im Schadenfall wie vereinbart, doch der Versicherungsnehmer muss mit einer rückwirkenden Beitragserhöhung rechnen.

Denn ein Verstoß gegen die vereinbarten Fahrerkreiskriterien berechtigt den Kfz-Versicherer, die Beitragsdifferenz zu der Prämie, die der Versicherungsnehmer ohne den gewährten Rabatt für die Fahrerkreis-Einschränkung hätte zahlen müssen, rückwirkend zu verlangen. In den Vertragsbedingungen einer Kfz-Police kann zudem auch vereinbart sein, dass eine Missachtung der festgelegten Fahrerkreiskriterien zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe eines kompletten Jahresbeitrages nach sich ziehen kann.

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