Berufsgenossenschaften raten zu PCR-Test
24.03.2022
Beschäftigte, die sich in ihrem beruflichen Umfeld mit dem Coronavirus infiziert haben, sollten ein paar grundlegende Regeln beachten. Andernfalls riskieren sie, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu verlieren.
Wer den Verdacht hegt, sich bei der Arbeit oder in der Schule mit dem Coronavirus angesteckt zu haben und typische Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigt, sollte die Infektion mit einem PCR-Test prüfen und dokumentieren lassen. Darauf hat der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und Unfallkassen hingewiesen.
Die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat über Fälle informiert, in denen eine Infektion mit dem Coronavirus auf eine berufliche Tätigkeit oder einen Schulbesuch zurückgeführt werden kann. Hier kann es sich nach DGUV-Angaben um einen Versicherungsfall handeln, bei dem der Betroffene Ansprüche auf Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation durch die
gesetzliche Unfallversicherung haben kann.
Voraussetzung sei allerdings der Nachweis eines positiven Testergebnisses mittels eines PCR-Tests. Auf einen solchen Test besteht nach Angaben des DGUV insbesondere beim Verdacht auf eine berufsbedingte Infektion auch weiterhin ein Anspruch. Das ergebe sich aus den auf den Internetseiten des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) veröffentlichten
Ausführungen zur Corona-Testverordnung.
Beweise sammeln
Auch wenn Versicherte im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt mit infizierten Personen hatten, keine Symptome aufweisen, ein Antigen-Schnelltest aber für eine Ansteckung spricht, sollten sie sich nach den Ausführungen der DGUV einem PCR-Test unterziehen. Denn nur so könne, wenn zu einem späteren Zeitpunkt gesundheitliche Probleme auftreten, die auf eine Long-Covid-Erkrankung hinweisen, ein beruflicher Zusammenhang bewiesen werden.
Die Testergebnisse sowie die Umstände der Infektion sollten im sogenannten
Verbandsbuch des Betriebs oder der Bildungseinrichtung dokumentiert werden. Denn das würde dem zuständigen
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wie
Berufsgenossenschaft oder
Unfallkasse die Feststellung, dass es sich um einen Versicherungsfall handelt, erleichtern.
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