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Betriebliche Krankenversicherung erlebte 2022 erneut einen Boom

27.02.2023   Im vergangenen Jahr zeigte die Entwicklung bei den Unternehmen mit einem Angebot der betrieblichen Krankenversicherung und den über den Betrieb versicherten Beschäftigten steil nach oben. Das belegt, wie attraktiv diese Leistung für Arbeitgeber ist.

Ende 2022 hat etwa ein Siebtel mehr Unternehmen als ein Jahr zuvor seinen Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung gemacht. Die Zahl der über den Betrieb versicherten Arbeitnehmer stieg auf fast 1,8 Millionen Beschäftigte.

Etwa 22.300 Unternehmen boten zuletzt (Stand Ende 2022) ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung über die betriebliche Krankenversicherung (bKV) an. Dies gab der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) bekannt.

Das ist weit über ein Fünftel mehr als ein Jahr zuvor. Auf Zweijahressicht betrachtet ging es um fast drei Viertel aufwärts.

Im Vergleich zu 2015 hat sich die Zahl fast versechsfacht. In den zurückliegenden Jahren hatte der Zuwachs meist bei etwa einem Viertel gelegen, 2018 und 2020 sogar bei weit über einem Drittel.

Fast 1,8 Millionen Beschäftigte sind bKV-versichert

Die Zahl der über den Betrieb versicherten Arbeitnehmer stieg Ende 2022 auf fast 1,8 Millionen Beschäftigte. Dies sind über 220.000 mehr als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2015 bedeutet das mehr als eine Verdreifachung.

Die Steigerungsrate fiel mit etwa einem Siebtel deutlich höher aus als in den Jahren 2015 bis 2018. Im vergangenen Jahr war die Zahl allerdings noch um mehr als die Hälfte gewachsen.

In diesem Zusammenhang hatte der PKV-Verband seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Chemie-Unternehmen in Deutschland ihren etwa 500.000 Beschäftigten seit vergangenem Juli eine tarifliche Pflegezusatz-Versicherung anbieten.

Hintergründe zu den hohen Steigerungsraten

Als einen der wesentlichen Gründe für den anhaltend positiven Trend hatte der Verband wiederholt den zunehmenden Fachkräftemangel genannt. Weiterer Grund sei, dass Zuwendungen von Arbeitgebern für eine bKV wieder steuer- und sozialabgabenfrei seien. Dies gelte nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs zumindest für die arbeitgeberfinanzierte Version.

Durch das Jahressteuergesetz 2019 sei dann klargestellt worden, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen darstellen.

Vorteile für Arbeitgeber

Angesichts des Fachkräftemangels ist eine den Arbeitnehmern angebotene betriebliche Krankenversicherung ein Argument, das bei einem Bewerber den Auschlag geben kann. Und auch zur Mitarbeiterbindung kann dieses Angebot beitragen.

Darüber hinaus kann eine zusätzliche Gesundheitsversorgung dabei helfen, erkrankte Beschäftigte schneller wieder fit zu machen und an den Arbeitsplatz zurück zu holen.

Schließlich ist es auch finanziell attraktiver, den Versicherungsbeitrag zu übernehmen, statt dieses Geld als sozialabgabenpflichtigen Lohn zu zahlen.

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