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Betrunken auf dem E-Scooter

13.02.2020   Manch einer mag der Ansicht sein, dass es, nachdem man Alkohol getrunken hat, sinnvoller ist, lieber mit einem E-Scooter als mit dem Auto nach Hause zu fahren. Ob dem tatsächlich so ist, erklären Experten.

Wer nach einem feuchtfröhlichen Abend sein Auto stehen lässt und stattdessen mit einem Elektroroller die Heimfahrt antritt, ist deswegen nicht vor dem Verlust seines Autoführerscheins gefeit, wie die Sicherheitsberatungs- und Prüfungsorganisation Dekra betont.

Nicht nur wegen der Karnevalszeit kann es für viele interessant sein, was die Sicherheitsberatungs- und Prüfungsorganisation Dekra e.V. zum Thema „alkoholisiert E-Scooter fahren“, erklärt. Denn aus Angst um die Fahrerlaubnis könnte mancher Autofahrer nach einem Alkoholgenuss auf die Idee kommen, seinen Pkw stehen zu lassen, um stattdessen mit seinem oder einem geliehenen Elektroroller nach Hause zu fahren.

Dass jemand, der Alkohol getrunken hat, sein Auto stehen lässt, ist grundsätzlich natürlich eine weise Entscheidung. Stattdessen auf einen der kleinen E-Scooter umzusteigen, scheint jedoch weniger schlau zu sein. Denn nach Aussage des Dekra gelten für diese die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für andere motorisierte Fahrzeuge.

Punkte in Flensburg

Wird man demnach betrunken auf einem E-Scooter erwischt, droht bei einer Blutalkohol-Konzentration (BAK) zwischen 0,5 und 1,09 Promille die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von wenigstens 500 Euro. Zudem kann ein mindestens vierwöchiges Fahrverbot auch mit dem Auto beziehungsweise Motorrad verhängt werden. Es wird außerdem ein Eintrag im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) von zwei Punkten fällig.

Das Führen eines E-Scooters mit 1,1 Promille BAK und mehr gilt wie auch beim Auto als Straftat. In diesem Fall werde der Auto-Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen. Je nach den Umständen droht außerdem nicht nur eine hohe Geld-, sondern gegebenenfalls auch eine Freiheitsstrafe. Hinzu kommen drei Punkte im FAER. Übrigens: Schon wer mit 0,3 Promille BAK mit dem E-Scooter unterwegs ist und dabei eine auffällige Fahrweise zeigt – beispielsweise Schlangenlinien fährt – oder sogar einen Unfall baut, begeht eine Straftat und wird entsprechend bestraft.

Aufbauseminar oder MPU

Besonders hart kann es Fahranfänger in der Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren treffen. Denn diese dürfen gar keinen Alkohol trinken, egal ob sie ihren Heimweg mit einem E-Scooter, einem Auto oder einem anderen Kraftfahrzeug antreten.

Verstöße werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt im FEAR geahndet. Außerdem kann sich die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern. Ertappten Alkoholsündern kann außerdem die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar auferlegt werden. Die Kosten dafür muss der Verkehrssünder selbst bezahlen.

Gefahr durch Restalkohol

„Niemand tut sich mit einer Alkoholfahrt einen Gefallen“, so der Experte der Dekra Thomas Wagner. „Damit bringt man sich und andere Verkehrsteilnehmer unnötig in Gefahr und riskiert Strafen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis.“ Besser sei es, den Heimweg schon vorab zu planen und öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis zu nutzen.

„Wer bis spät in die Nacht feiere, solle außerdem auf den Restalkohol am nächsten Morgen achten. Denn Alkohol werde pro Stunde in der Regel nur mit 0,1 bis 0,15 Promille abgebaut. Der Abbau könne weder mit starkem Kaffee noch mit anderen Mitteln beschleunigt werden“, so die Dekra-Experten.

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