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Das Rentenniveau sinkt weiter

21.12.2020   Jüngst wurde der neue Rentenversicherungs-Bericht der Bundesregierung veröffentlicht. Darin enthaltene Modellrechnungen belegen, wie sich die Rente bis 2034 voraussichtlich entwickeln wird und dass die staatlich geförderte und private Altersvorsorge zunehmend wichtiger wird.

Das aktuelle gesetzliche Rentenniveau liegt derzeit bei rund 48 Prozent und reicht schon jetzt bei vielen nicht, um ihren Lebensstandard im Alter halten zu können. Laut Vorausberechnungen des neuen Rentenversicherungs-Berichts, der kürzlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurde, wird das Rentenniveau bis 2034 sogar auf 46 Prozent fallen. Im Bericht wird daher betont, dass es deswegen für gesetzlich Rentenversicherte umso wichtiger ist, neben der gesetzlichen eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Der aktuelle Rentenversicherungs-Bericht 2020 der Bundesregierung, der jüngst vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht wurde, gibt einen Überblick über die finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Zudem beschreibt er laut BMAS „mittels Modellrechnungen die zukünftige Entwicklung der Rentenfinanzen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren“. Aktuell beträgt der gesetzliche Rentenbeitragssatz, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte vom Arbeitsbruttolohn zu zahlen haben, 18,6 Prozent.

Das Nettorentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) für einen sogenannten Standardrentner liegt derzeit bei 48,2 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Ein Standardrentner ist ein Berechnungsbeispiel von jemandem, der 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des jährlichen Durchschnittsentgeltes aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und entsprechende Beiträge in die GRV einzahlte. Bis 2034 wird jedoch nach den Modellrechnungen zufolge das Rentenniveau erheblich sinken und der Rentenbeitragssatz, deutlich steigen.

Rentenversicherungs-Beiträge steigen ...

Laut dem Bericht kann die seit 2019 in Paragraf 154 Absatz 3 SGB VI (Viertes Sozialgesetzbuch) festgeschriebene doppelte Haltelinie, nämlich dass bis 2025 das Nettorentenniveau nicht unter 48 Prozent und der gesetzliche Rentenbeitragssatz nicht über 20 Prozent steigen, eingehalten werden.

Entsprechend den Modellrechnungen des Rentenversicherungs-Berichts bleibt der Rentenbeitragssatz bis 2022 weiterhin bei den derzeitigen 18,6 Prozent – im letztjährigen Rentenbericht war dies noch bis 2024 angenommen worden.

Danach, so die Vorausberechnungen, steigt der Beitragssatz bis 2023 auf 19,3 Prozent, bis 2025 auf 19,9, bis 2030 auf 21,5 Prozent und bis 2034 auf 22,4 Prozent.

… und das Rentenniveau sinkt, wie Modellrechnungen zeigen

Aufgrund der Coronakrise rechnen die Experten zudem damit, dass es in 2020 einen Lohnrückgang um ein Prozent bei den Arbeitnehmern geben wird. 2021 wird von einem Lohnzuwachs von drei Prozent und danach weiterhin von jeweils 2,6 Prozent jährlich ausgegangen. Dies wirkt sich auch auf die Höhe der Altersrente aus, da die Rentenanpassungen unter anderem von den jeweiligen Lohnsteigerungen abhängen. Laut dem Bericht werden die Renten bis 2034 um 32 Prozent steigen, was einer jährlichen Erhöhung von zwei Prozent entspricht.

Allerdings wird das Nettorentenniveau, das laut BMAS „die Relation von Renten zu Löhnen zum Ausdruck bringt“, den Modellrechnungen zufolge von derzeit 48,2 Prozent auf 47,6 Prozent in 2030 und sogar auf 46,0 Prozent im Jahr 2034 sinken. Im Rentenversicherungs-Bericht ist jedoch zu lesen, dass die Deutsche Rentenversicherung „aufgrund der Regelungen des Flexirentengesetzes die statistische Erfassung der beitragspflichtigen Entgelte verändert“ hat.

Weiter heißt es: „Diese Revision hat keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung zum 1. Juli 2021. Das Sicherungsniveau fällt allerdings nun um zwei Prozent höher aus. Dies ist in den vorgenannten Werten berücksichtigt. Ohne die Revision würde das Sicherungsniveau 48,4 Prozent im Jahr 2025, 46,6 Prozent im Jahr 2030 und 45,0 Prozent im Jahr 2034 betragen.“

Bundesregierung rät zur zusätzlichen Altersvorsorge

Die Bundesregierung ist gemäß Paragraf 154 Absatz 3 SGB VI verpflichtet, geeignete Maßnahmen den gesetzgebenden Stellen vorzuschlagen, wenn der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bis 2030 22,0 Prozent über- und das Rentenniveau 43,0 Prozent unterschreitet. Laut der Modellrechnung wäre dies zumindest bis 2030 und auch bis 2034 noch nicht notwendig.

Übrigens, bereits heute würde ein Standardrentner weniger als die Hälfte seines Arbeitslohns als gesetzliche Altersrente bekommen. Das reicht in der Regel nicht, um den Lebensstandard im Rentenalter zu halten. Tatsächlich haben jedoch nur wenige Arbeitnehmer 45 Jahre lang Beiträge in die GRV eingezahlt, wie es bei einem Standardrentner angenommen wird. Daher ist das tatsächliche Rentenniveau für die meisten noch niedriger. Dies zeigt, wie wichtig schon jetzt eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Altersrente ist.

Auch im Rentenversicherungs-Bericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen: „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass für die Versicherten Handlungsbedarf besteht, die Einkommen im Alter zu verbessern. Es ist daher ratsam, frühzeitig die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung zu nutzen, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.“ Ein Versicherungsexperte kann aufzeigen, welche private und/oder staatlich geförderte Altersvorsorge individuell passend ist.

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