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Die Inflation minimiert die Rente

03.04.2019   Die Inflation reduziert auch die Kaufkraft der Renten. Seit dem Jahr 2000 gibt es in Westdeutschland mehr Jahre, in denen die jährliche Inflationsrate deutlich über der gesetzlich geregelten Rentenanpassung lag, als umgekehrt. Und auch in Ostdeutschland ist dies keine Seltenheit.

Die gesetzliche Altersrente eines Erwerbstätigen, der 45 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war, liegt bereits jetzt weit unter der Hälfte seines bisherigen Erwerbseinkommens. Hinzu kommt, dass auch die Inflation dafür sorgt, dass die Kaufkraft der zu erwartenden Rente künftig erheblich kleiner sein wird, als es aktuell der Fall ist. Die jedes Jahr gesetzlich vorgeschriebene Rentenanpassung beziehungsweise Rentenerhöhung gleicht dies, wenn überhaupt, nur zu einem Bruchteil aus, wie Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung belegen.

Jedes Jahr wird zum 1. Juli die gesetzliche Rente nach vorgeschriebenen Kriterien der Höhe nach angepasst. Auch in diesem Jahr werden sie wieder steigen, und zwar um 3,22 Prozent in West- und um 3,37 Prozent in Ostdeutschland. Wie die Zahlen der Vergangenheit zeigen, lagen die Rentenanpassungen, wenn überhaupt, zum Teil jedoch nur wenig über der Inflationsrate.

Inflationsrate oft höher als die prozentuale Rentenanpassung

Die Rentenanpassungen betrugen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung in den Jahren zwischen 2000 bis 2015 in Westdeutschland zwischen null und 2,41 Prozent und in Ostdeutschland zwischen null und 3,38 Prozent. Die Inflationsrate lag im gleichen Zeitraum gemäß dem Statistischen Bundesamt zwischen 0,3 und 2,6 Prozent. In den Jahren 2004 bis 2006 und 2010 gab es beispielsweise keine Rentenerhöhung, allerdings betrug die Inflationsrate in 2004 und 2005 jeweils 1,6 Prozent, in 2006 1,5 Prozent und in 2010 1,1 Prozent.

Das heißt, während die Renten in diesen Jahren gleich geblieben sind, ist die Inflationsrate und damit das Preisniveau der Waren und Dienstleistungen für Verbraucher gestiegen. Somit konnte sich der Rentner im Vergleich zum Vorjahr weniger mit seiner bisherigen Rente leisten. Insgesamt waren in Westdeutschland seit der Jahrtausendwende an elf Jahren, nämlich in 2000, 2001, 2003 bis 2008, 2010, 2011 und 2013, die Rentenanpassungen zwischen 0,06 und 1,76 Prozentpunkten niedriger als die Inflationsrate.

In Ostdeutschland lag die Rentenanpassung in den Jahren 2000, 2004 bis 2008, 2010 und 2011 um 0,8 bis 1,76 Prozentpunkte unter der Inflationsrate. In den letzten drei Jahren, also von 2015 bis 2017 war die Rentenanpassung mit 1,9 Prozent bis 4,25 Prozent im Westen und 2,5 bis 5,95 Prozent im Osten zwar höher als die Inflationsrate mit 0,3 bis 1,8 Prozent. Dennoch hat die Rente durch die Inflation auch hier zum Teil erheblich an Wert verloren.

In der Altersvorsorge sollte auch die Inflation berücksichtigt sein

So lag die Rentenanpassung in Westdeutschland in 2017 bei 1,9 Prozent, die Inflationsrate betrug dagegen 1,8 Prozent, das heißt, der Kaufwert der Rente hat sich faktisch nur um 0,1 Prozent erhöht.

Wie die Statistiken zeigen, kommt es immer wieder vor, dass die Rentenanpassungen den Kaufkraftverlust, der durch die Inflationsrate angegeben wird, nicht oder nur im geringen Maße ausgleichen kann. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig für das finanzielle Auskommen im Rentenalter vorzusorgen.

Eine passende Altersvorsorge sollte zum einen die Lücke zwischen dem bisherigen Einkommen und der künftigen Höhe der Altersrente schließen – aktuell liegt das Rentenniveau gerade einmal bei rund 48 Prozent. Zum anderen sollte auch die Wertminderung der Rente infolge der Inflation abgesichert werden. Ein Versicherungsexperte kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch die hierzu notwendigen Analysen und Berechnungen erstellen und individuell passende Absicherungslösungen vorschlagen.

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