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Die sichere Fahrweise für Herbst und Winter

09.11.2017   Nebel, Schnee und Eisglätte stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar, wie die Daten des Statistischen Bundesamtes belegen. Wie man dennoch sicher ans Ziel kommt.

Wegen schlechter Straßen- und Sichtverhältnisse wie Schnee- und Eisglätte, Starkregen oder Nebel ereigneten sich letztes Jahr fast 15.600 Verkehrsunfälle, bei denen Personen verletzt wurden. Was Autofahrer beachten sollten, damit sie trotz dieser für den Herbst und Winter typischen Unfallrisiken wohlbehalten ankommen.

Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes sind 2016 rund 15.600 Verkehrsunfälle mit Personenschäden auf widrige Sicht- und Straßenverhältnisse zurückzuführen. Dazu zählen glatte oder rutschige Straßen durch Eis, Schnee, Starkregen, nasses Laub oder Schmutz sowie Sichtbehinderungen wie Nebel, starker Regen oder Schneefall, Hagel oder sonstige Witterungseinflüsse, wie sie insbesondere im Herbst und Winter auftreten.

Wer als Autofahrer auf diese Unfallrisiken gefasst ist beziehungsweise damit rechnet und seine Fahrweise entsprechend anpasst, kann sein Unfallrisiko erheblich minimieren.

Bei Nebel, Starkregen und Schneegestöber

So treten zum Beispiel Sichtbehinderungen durch Nebel oder Nebelschwaden besonders in den Herbstmonaten in Flussniederungen, Tälern, in der Nähe von Seen oder an Waldrändern auf. In der kalten Jahreszeit können zudem Starkregen und Schneegestöber die Sicht stark einschränken. Wie weit man sehen kann, lässt sich an den Leitpfosten am Fahrbahnrand von Landstraßen und Autobahnen erkennen. Auf gerader Strecke stehen die Leitpfosten üblicherweise jeweils 50 Meter auseinander. Wer nur noch einen Leitpfosten sieht, hat eine Sichtweite von weniger als 50 Metern.

Bei einer Sichtbehinderung ist ein größerer Sicherheitsabstand als normal wichtig. Als Faustregel gilt: Die gefahrene Geschwindigkeit in Stundenkilometern sollte dem Mindestabstand in Metern entsprechen. Bei 50 Stundenkilometern sollte der Abstand zum Vordermann bei trockener Straße demnach mindestens 50 Meter betragen. Wie die sonstige Fahrweise bei Sichtbehinderung zu sein hat, zeigt ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Was bei einer Sicht unter 50 Metern zu beachten ist

Laut Paragraf 3 StVO heißt es: „Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 Stundenkilometer gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“ Dies gilt auch auf Autobahnen.

Bei schlechten Sichtverhältnissen muss zudem gemäß Paragraf 17 StVO auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden. Falls vorhanden, können alternativ auch Nebelscheinwerfer mit Stand- oder Abblendlicht eingeschalten werden. Ist es nebelig, sollte jedoch auf das Fernlicht verzichtet werden, da der Nebel das Licht zu stark reflektiert und die Sichtbehinderung dadurch sogar noch verstärkt.

Wer eine Nebelschlussleuchte hat, darf diese laut Paragraf 17 StVO nur bei einer Sicht von unter 50 Metern einschalten, damit nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Anderenfalls kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Unfallfrei trotz Schnee, Eis und nassem Laub

Sind die Straßen glatt oder rutschig, zum Beispiel durch Laub oder Schmutz auf den Straßen oder durch überfrierende Nässe, Starkregen oder Schnee, ist gemäß Paragraf 3 StVO ebenfalls die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen und entsprechend langsam zu fahren. Auch muss aufgrund des längeren Bremsweges der Abstand zum Vordermann deutlich größer sein als bei trockenen Straßen.

Während nämlich bei trockener Straße der Bremsweg zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern etwa 50 Meter beträgt, sind es bei Nässe schon rund 80 Meter, bei Schnee fast 200 Meter und bei Eisglätte sogar knapp 400 Meter. Um den gleichen Bremsweg wie auf einer trockenen Straße zu haben, muss die Geschwindigkeit bei schneebedeckten Straßen wenigstens halbiert und bei eisglatten Straßen sogar um rund 70 Prozent reduziert werden.

Eine erhöhte Glättegefahr besteht im Herbst und Winter insbesondere in den frühen Morgenstunden unter Brücken und auf Straßen mit wenig Lichteinfall wie in Waldstücken. Grundsätzlich muss in der kalten Jahreszeit aber auch an Brücken und Kreuzungen, vor Ampeln, in Tälern, in der Nähe von Flüssen und Seen sowie auf Straßen, die durch Wälder führen, mit glatten oder rutschigen Straßenstellen gerechnet werden.

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