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Finanzielle Absicherung bei feurigen Missgeschicken

18.12.2015   Ein Brandschaden – egal ob man selbst oder ein anderer dafür verantwortlich ist – kann schnell zum finanziellen Desaster führen. Welche Versicherungspolicen davor schützen.

Eine ungünstig platzierte Kerze, eine fehlgeleitete Feuerwerksrakete oder ein technischer Defekt an einem Elektrogerät, es gibt viele Brandursachen, die dazu führen können, dass das eigene Hab und Gut, aber auch das von anderen beschädigt oder zerstört wird. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann dies für die Betroffenen der finanzielle Ruin bedeuten.

Eine umgefallene Kerze, die ein Loch in die Tischdecke brennt, ist in der Regel noch kein großer finanzieller Schaden. Anders sieht es jedoch aus, wenn sich das Feuer noch weiter ausbreitet und zum Zimmerbrand führt, das ganze Haus erfasst oder sogar noch auf Nachbargebäude übergreift.

Dieses finanzielle Risiko eines Brandes lässt sich jedoch durch entsprechende Versicherungspolicen absichern.

Schutz für das eigene Hab und Gut

So schützt beispielsweise eine Hausrat- und Gebäudeversicherung das eigene Hab und Gut. Eine bestehende Hausratversicherung ersetzt Brandschäden am Inventar der versicherten Wohnung, aber auch entsprechende Folgeschäden, die zum Beispiel durch das Löschwasser entstanden sind. Versichert sind hier unter anderem Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Computer, Bücher und Lebensmittel. Im Brandfall werden sogar auch die Weihnachtsgeschenke ersetzt.

Ist ein Haus oder auch Teile davon, wie verklebte Teppiche, Einbaumöbel oder Sanitäranlagen, durch ein Feuer beschädigt oder zerstört worden, übernimmt in der Regel eine bestehende Gebäudeversicherung die notwendigen Reparatur- oder Wiederaufbaukosten.

Grobe Fahrlässigkeit

Hat der Versicherte den Schaden allerdings grob fahrlässig verursacht, beispielsweise weil er eine brennende Kerze beim Verlassen des Raumes nicht gelöscht hat und diese eine in der Nähe angebrachte Gardine entzündet, riskiert er, auf einem Teil der Schadenskosten sitzen zu bleiben. Denn laut geltendem Recht darf ein Hausrat- oder auch ein Gebäudeversicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung entsprechend der Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, anteilig kürzen.

Wer auch bei grober Fahrlässigkeit versichert sein möchte, kann bei vielen Versicherern teils gegen Aufpreis einen entsprechenden Zusatzschutz vereinbaren. Der Versicherer zahlt je nach Vereinbarung dann auch bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden generell oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Als grob fahrlässig gilt, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jeder Person mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste.

Wenn man andere schädigt

Doch nicht nur das eigene Hab und Gut ist versicherbar. Eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung übernimmt beispielsweise den Schaden, wenn der Versicherte in der Wohnung eines anderen versehentlich eine Kerze umgestoßen und dadurch einen Schaden bei seinem Gastgeber verursacht hat.

Abgesichert ist zudem, wer durch sein fahrlässiges Verhalten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern andere schädigt und für den Schaden aufkommen muss.

Die Privathaftpflicht-Versicherung springt auch für Brandschäden ein, die beispielsweise minderjährige Kinder verursachen und für die Eltern haften müssen, da Minderjährige in der Regel noch in der Police der Eltern mitversichert sind.

Brand im Nachbarhaus

Wenn ein fahrlässig verursachter Brand im eigenen Haus auf das Nachbarhaus übergreift oder das Feuer, der Rauch und/oder das Löschwasser andere schädigt, muss der Brandverursacher für diesen Schaden komplett aufkommen. Die Privathaftpflicht-Police übernimmt auch solche Schäden. Nach einem Urteil (Az.: V ZR 193/10) des Bundesgerichtshofs (BGH) haftet ein Hausbesitzer oder auch ein Mieter übrigens nicht nur bei Fahrlässigkeit, sondern auch, wenn ein Brand aufgrund eines technischen Defekts entstanden ist und auf ein Nachbarhaus übergreift.

In diesem Fall übernimmt normalerweise zunächst die Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung des Nachbarn seinen Schaden, verlangt jedoch vom Mieter oder Hauseigentümer, in dessen Wohnung der Brand entstanden ist, die Schadensleistung zurück (Regress). Auch dies würde eine bestehende Privathaftpflicht-Police des Mieters oder Hauseigentümers, bei dem der Brand ausgebrochen ist, übernehmen. Daher ist es wichtig, dass die Deckungssumme der eigenen Privathaftpflicht-Police möglichst hoch ist, damit solche Brandschäden abgedeckt sind.

Hat ein geschädigter Nachbar eine eigene Hausratversicherung, sollte er jedoch zuerst diese in Anspruch nehmen. Denn im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung des Brandverursachers, die nur den Zeitwert beschädigter oder zerstörter Sachen bezahlt, wird im Rahmen einer Hausratversicherung in der Regel der höhere Neuwert ersetzt. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für das Alter des Gegenstandes, den bisherigen Gebrauch und Abnutzung.

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