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Für eine Silvesterfeier ohne bleibende Schäden

20.12.2019   Jedes Jahr führt das Silvesterfeuerwerk durch Leichtsinn, aber auch durch illegale Produkte zu teils dramatischen Unfällen und schweren Sachschäden.

Wer ein unbeschwertes und vor allem unfallfreies Silvester genießen will, ohne auf das traditionelle Feuerwerk zu verzichten, sollte einiges beachten, um das Unfallrisiko für sich und andere möglichst klein zu halten. Das fängt schon beim Kauf der richtigen Silvesterraketen und -böller an.

Ein falscher oder fahrlässiger Umgang mit Raketen und Böllern, aber auch die Benutzung von in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern verursachen jedes Jahr zahlreiche Unfälle mit Verletzten sowie Sachschäden vom Gebäudebrand bis hin zu beschädigten Autos. Um das Schadenrisiko möglichst klein zu halten, ist es wichtig, nur für Deutschland zugelassene Feuerwerke zu erwerben.

Zudem sind beim Lagern und Zünden der Produkte zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, damit es nicht zu Unfällen kommt. Tipps dazu enthalten die Webauftritte der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

So erkennt man ein legales Feuerwerk

Illegale Feuerwerksprodukte sind deshalb so gefährlich, da sie zum einen giftige und für Deutschland nicht zugelassene Stoffe enthalten können, die zu Vergiftungen führen können. Zum anderen kann auch die Sprengkraft zu hoch oder die Zündschnur zu kurz sein. Dadurch drohen schwerste Verletzungen wie Knalltraumata, Lungenschäden, Verbrennungen und Verätzungen bis hin zum Verlust von Gliedmaßen.

Ein legales Feuerwerk, von den Silvesterraketen bis hin zu Böllern und Kleinfeuerwerken, erkennt man am CE-Zeichen sowie einer Registriernummer, die von einem offiziell zugelassenen Prüfinstitut vergeben wird.

Die Registriernummer beginnt mit einer vierstelligen Prüfstellenkennnummer, danach folgen die Nennung der Feuerwerkskategorie sowie eine weitere von der Prüfstelle vergebene mehrstellige Nummer. Hierzulande hergestellte Feuerwerke werden üblicherweise von der BAM geprüft. Dies lässt sich an der Prüfstellenkennnummer 0589 erkennen. Je nach Gefährlichkeit, Lärmpegel und Verwendungsart sind die Feuerwerksprodukte in unterschiedliche Kategorien mit den Bezeichnungen F1 bis F4 eingeteilt.

Unterschiedliche Gefahrenkategorien

Feuerwerke der Kategorie F1 sind unter anderem Tischfeuerwerke, Knallbonbons und Wunderkerzen. Sie gelten als weniger gefährlich und können, sofern nichts anderes vermerkt ist, in Räumen verwendet werden. Sie dürfen ganzjährig verkauft und auch von Kindern ab 12 Jahren erworben werden. Allerdings sollten auch Kinder ab 12 Jahren solche Kleinstfeuerwerke nie unbeaufsichtigt benutzen.

Zur Feuerwerkskategorie F2 gehören Klein- oder Silvesterfeuerwerke wie Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke und Knallkörper, die nur im Freien zu nutzen sind. Diese dürfen ausschließlich von Erwachsenen gekauft und gezündet werden. F2-Feuerwerke dürfen vom Handel nur ab dem 29. bis 31. Dezember – sollte einer dieser Tage ein Sonntag sein, dann ab dem 28. Dezember – verkauft werden.

Ab der Feuerwerkskategorie F3, wie sie für Großfeuerwerke zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen verwendet werden, ist eine Genehmigung zum Kauf, zur Nutzung und eventuell auch ein Fachkundenachweis zur Verwendung notwendig. Hinweis: Wer ein illegales Feuerwerk kauft, besitzt, verwendet oder auch weitergibt, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Lagerung und Transport von Silvesterraketen und Co.

Doch auch bei legalen Feuerwerken ist auf den richtigen Umfang zu achten. So darf man ein Feuerwerk nicht in beliebigen Mengen transportieren oder auch lagern. Konkret hängt die Menge vom Bruttogewicht und der Nettoexplosivstoffmasse (NEM) eines Feuerwerkskörpers ab. Der jeweilige Wert muss auf dem Feuerwerksprodukt angegeben sein. Privatpersonen dürfen zum Beispiel keine Feuerwerksprodukte mit einem Gesamtgewicht von 50 Kilogramm oder einem NEM-Wert von über drei Kilogramm NEM transportieren.

Eine Lagerung von F1- und F2-Feuerwerken innerhalb von Wohngebäuden ist in bewohnten Räumen bis maximal einem Gesamtwert von einem Kilogramm NEM und in unbewohnten Räumen bis höchstens zehn Kilogramm NEM gestattet. Zudem sollten Feuerwerke nicht in der Nähe einer Heizung, eines offenen Lichtes wie einer brennenden Kerze sowie nicht in Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.

Wer einen Feuerwerksartikel transportiert, sollte diesen niemals am Körper wie in der Hosen- oder Jackentasche noch in einer Umhängetasche tragen. Ansonsten könnte dies zu schwersten Verletzungen führen, wenn zum Beispiel die Jacken- oder Umhängetasche selbst von einem Böller getroffen wird und sich das mitgenommene Feuerwerk deshalb entzündet. Zudem sollten die Türen und Fenster eines Hauses verschlossen sein, damit keine Feuerwerkskörper in die Wohnung fliegen und einen Brand verursachen können.

Nicht überall sind Böller, Knallfrösche und Raketen erlaubt

Die Nutzung eines Feuerwerks der Klasse F2 ist gesetzlich nicht erlaubt in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Tankstellen, Gastanks, Reet- und Fachwerkshäusern.

In einigen Städten und Gemeinden ist das Zünden von Raketen, Fontänen und Böllern in bestimmten Plätzen, der Innenstadt oder der gesamten Kommune verboten.

Zudem darf ein F2-Feuerwerk gemäß Paragraf 23 SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) nur vom 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr genutzt werden. Doch jede Kommune kann diese Regelung durch eine eigene Satzung noch weiter einschränken und den Nutzungszeitraum beispielsweise auf den 31. Dezember ab 19 Uhr bis 1. Januar 6 Uhr begrenzen. Näheres dazu erfährt man bei der jeweiligen Kommune selbst.

Der sichere Umgang mit Feuerwerk

Grundsätzlich sind die Vorgaben der dem Feuerwerk beiliegenden Gebrauchsanweisung zu befolgen. Raketen sind stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen und niemals aus der Hand heraus zu starten. Es sollte nur auf ebenen, festen und freien Flächen gezündet werden, die in der Flugbahn der Raketen keine brennbaren Hindernisse wie Bäume oder Markisen enthalten. Feuerwerkskörper sollten auch immer vom Boden und nicht vom Balkon aus gezündet sowie nicht von oben heruntergeworfen werden.

Zudem gilt es bei der Nutzung der Feuerwerksprodukten Schutzabstände einzuhalten – in der Regel sind das laut BAM wenigstens ein Meter bei F1- und mindestens acht Meter bei F2-Produkten. Raketen und Knaller dürfen zudem nicht auf Menschen oder Tiere gerichtet werden. Diesbezüglich ist auch die Windrichtung zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass auch Zuschauer auf einen größtmöglichen Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Feuerwerke dürfen daher auch nicht innerhalb großer Menschenansammlungen gezündet werden.

Ein Feuerwerk, das nach dem Zünden nicht funktioniert, sollte nicht sofort aufgehoben, sondern frühestens nach einer Viertelstunde mit Wasser übergossen und dann im Hausmüll entsorgt werden. Kindern sollte man niemals erlauben, auch bereits abgebrannte Feuerwerkskörper aufzusammeln, da man nicht ausschließen kann, dass hierunter noch ein Blindgänger versteckt ist, der dann doch noch explodiert.

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