Gestiegene Altersgrenze für die abschlagfreie Altersrente
08.01.2018
Seit 1. Januar 2018 haben sich die Altersgrenzen für die abschlagfreie gesetzliche Altersrente geändert.
Zum Jahresbeginn 2018 änderte sich laut Deutscher Rentenversicherung einiges. Unter anderem steigen die Altersgrenzen für die normale gesetzliche Altersrente an. Gleiches gilt auch für die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren.
Vor Kurzem hat die
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) auf eine ganze Reihe von Neuerungen im Rentenrecht, die seit 1. Januar 2018 gelten, hingewiesen. Diese betrifft unter anderem alle, die in diesem Jahr erstmalig eine
gesetzliche Altersrente ohne
Abschläge beziehen wollen.
Altersgrenzen für abschlagfreie Altersrente …
Bei der
abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte, häufig auch als
Rente ab 63 bezeichnet, steigt die
Altersgrenze bis 2029 jedes Jahr. Wer sie in Anspruch nehmen will, muss 45 Beitragsjahre als Wartezeit nachweisen und die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht haben. Wer 1951 oder 1952 geboren wurde, konnte bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, bei den ab 1953 Geborenen wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Seit 2018 können besonders langjährig Versicherte, die 1955 geboren wurden, erst mit 63 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen. Für alle später Geborenen erhöht sich das Eintrittsalter um jeweils zwei Monate. Im Jahr 2029 wird dann für alle, die ab 1964 geboren wurden, eine Altersgrenze von 65 Jahren gelten.
… und für die normale Altersrente steigen
Auch die Altersgrenze für die
normale Altersrente (Regelaltersrente) erhöht sich auf dem Weg zur Rente mit 67 Jahren im Vergleich zum Vorjahr weiter.
Für Versicherte, die 1953 geboren wurden und die 2018 das 65. Lebensjahr erreichen, steigt die Altersgrenze für die Regelaltersrente um einen Monat auf 65 Jahre und sieben Monate. Ab dem Jahr 2031 gilt dann für alle ab Geburtsjahrgang 1964 eine Altersgrenze von 67 Jahren. Einen Überblick zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer
herunterladbaren Zusammenstellung im PDF-Format.
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