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Mit Sicherheit ist Skifahren ein Vergnügen

15.11.2018   Mit dem richtigen Verhalten auf der Skipiste und der rechtzeitigen Vorbereitung auf das Skifahren lässt sich das Unfallrisiko deutlich reduzieren.

Pulverschnee, blauer Himmel, Sonne – so macht Skifahren Spaß. Damit der Spaß nicht mit einem Unfall endet, sollte man sich und seine Ausrüstung vernünftig vorbereiten und die Regeln, die auf der Skipiste gelten, berücksichtigen.

Die Zahl der aktiven Skifahrer in Deutschland schätzen die Experten der Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS) auf rund 4,2 Millionen Personen. Davon werden jährlich zwischen 40.000 und 45.000 Menschen beim Skifahren so schwer verletzt, dass sie ärztlich behandelt werden müssen.

Obwohl die Ausrüstung immer besser und sicherer wird – viele nutzen heute beispielsweise einen Helm –, bleibt die Anzahl der Verletzten seit Jahren in etwa gleich. Knieverletzungen haben mit fast einem Drittel aller Fälle, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, den größten Anteil.

Sich das ganze Jahr über fit halten

Die richtige Vorbereitung, am besten das ganze Jahr über, „kann das Risiko speziell für Knieverletzungen im Skisport deutlich senken“, betonen die Experten der SIS.

Außerdem verweisen sie diesbezüglich auch auf die Bedeutung von gut gewartetem Material, denn eine Skiausrüstung, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht und die auf den Fahrer eingestellt ist, kann Unfälle und deren Folgen minimieren. Empfehlenswert sind ferner Protektoren und ein Helm. Sie können vor schweren Verletzungen schützen.

Außerdem zeigt sich, dass die Unfallgefahr dann besonders hoch ist, wenn der Sportler müde, überanstrengt, unkonzentriert oder gar betrunken ist. Das erklärt auch, warum das Verletzungsrisiko, bedingt durch die körperliche Belastung, im Laufe des Tages zunimmt.

Diese Regeln gelten für alle

Der Internationale Ski-Verband FIS hat zehn Verhaltensregeln für Ski- und Snowboardfahrer aufgestellt. Diese sollte jeder kennen, denn sie fassen zusammen, wie man sich auf der Piste zu verhalten hat, damit es zu keinen Unfällen kommt:

  • Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wiederanfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Wichtig: Wer auf einer Skipiste einen Unfall verursacht, muss für den entstandenen Schaden haften – und das kann im Einzelfall recht teuer werden, denn zu den Behandlungskosten können beispielsweise auch Schmerzensgeld-Ansprüche oder Forderungen für die Einkommensausfälle hinzukommen. Eine private Haftpflichtversicherung kommt dafür auf – und zwar auch dann, wenn der Unfall fahrlässig verursacht wurde.

Wer ohne Verschulden eines anderen selbst stürzt, und sich dabei schwer verletzt oder gar einen bleibenden Schaden davonträgt, dem droht unter Umständen ohne eine private Absicherung zum Beispiel durch eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster. Die gesetzliche Kranken-, Pflege- und/oder Rentenversicherung decken nämlich die durch den Unfall verursachten Folgekosten, zum Beispiel für einen behindertengerechten Wohnungsumbau, aber auch mögliche Einkommensverluste, wenn überhaupt, nur teilweise ab.

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