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Neue Streit-Schlichtungsstelle für Verbraucher

28.01.2020   Konflikte mit einem Unternehmen muss man als Verbraucher nicht unbedingt über eine Gerichtsklage klären. Vielen Branchen stellen dazu auch neutrale und für den Verbraucher kostenlose Schlichtungsstellen. Seit Kurzem gibt es auch eine Universal-Schlichtungsstelle des Bundes.

Verbraucher, die sich in ihrer Eigenschaft als Kunde über ein Unternehmen ärgern und sich mit diesem im Streitfall nicht einigen können, haben alternativ zu einer Gerichtsklage die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle zur Klärung des Konfliktes hinzuzuziehen. Eine gesetzlich anerkannte Schlichtungsstelle bietet eine kostenlose und unbürokratische Hilfe für Verbraucher, um Konflikte mit Händler oder Dienstleister außergerichtlich zu regeln. Seit der Jahreswende gibt es auch eine Universal-Schlichtungsstelle für alle Konflikte, für die keine branchenspezifischen Schlichtungsstellen existieren.

Schon seit einigen Jahren gibt es in jedem EU-Land auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Konfliktklärung zwischen Kunden und Unternehmern statt einer Gerichtsklage auch andere Möglichkeiten, wie Verbraucher ihr Recht einfordern können.

Bei einem Streit, den eine Privatperson als Kunde mit einem Unternehmen hat, kann diesbezüglich in Deutschland beispielsweise ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Dazu stehen entsprechende staatliche oder staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungs-Stellen zur Verfügung, seit Anfang des Jahres nun auch eine Universal-Schlichtungsstelle des Bundes.

Kostenloses Streitbeilegungs-Verfahren für Privatpersonen

Ein Schlichtungsverfahren ist also möglich, wenn man als Kunde Ärger wegen einer gekauften Ware, einer nicht zufriedenstellenden Arbeit eines Handwerkers oder einer sonstigen in einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zugesicherten Leistung einer Firma hat. Das Verfahren bei einer anerkannten Schlichtungsstelle ist laut Bundesregierung nicht nur eine einfache und schnelle Möglichkeit, den Streit beizulegen, sondern für den Verbraucher in der Regel bis auf eventuell anfallende eigenen Porto-, Fahrt- und Telefonkosten auch kostenlos.

Wer als Privatperson ein Streitschlichtungs-Verfahren nutzen will, muss sich als Verbraucher zuerst an die passende Schlichtungsstelle wenden und einen Schlichtungsantrag stellen. Hat man jedoch als Kunde bereits ein Gerichtsverfahren gegen einen Unternehmer angestrengt, ist in der Regel der für den Verbraucher kostenlose Schlichtungsweg über eine Schlichtungsstelle im Nachhinein nicht mehr möglich.

Wer jedoch ein Schlichtungsverfahren über die Schlichtungsstelle durchlaufen hat und mit dem Ergebnis der Streitbeilegung nicht zufrieden ist, kann immer noch mithilfe einer Gerichtsklage versuchen, seine Forderungen oder sein Recht durchzusetzen.

Zahlreiche branchenspezifische Schlichtungsstellen

Derzeit ist die Teilnahme an den Streitbeilegungs-Verfahren für viele Unternehmer noch freiwillig, außer sie sind bereits per Gesetz, Satzung oder sonstige vertragliche Vereinbarungen dazu verpflichtet. Jedes Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern muss jedoch seit 2017 im Webauftritt und in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinweisen, ob er sich bereit erklärt oder verpflichtet ist, an einem Schlichtungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen oder nicht.

Mittlerweile gibt es neben der Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission für Streitigkeiten aus Onlineverträgen, die Verbraucher mit einer Firma aus einem EU-Mitgliedstaat über das Internet abgeschlossen haben, auch diverse EU-weite und nationale Schlichtungsstellen.

Darunter sind beispielsweise folgende branchenspezifische Schlichtungsstellen:

Neue universale Schlichtungsstelle des Bundes

Neben den meist branchenspezifischen Schlichtungsstellen gibt es seit dem 1. Januar 2020 auch eine neue Universal-Schlichtungsstelle (USS) des Bundes für Verbraucher-Streitigkeiten.

Diese neutrale Schlichtungsstelle ist für Verbraucher sowie Unternehmen gedacht, die ihre Streitigkeiten außergerichtlich beilegen wollen, wo aber im konkreten Fall keine branchenspezifischen Schlichtungsstellen weiterhelfen können.

Dies trifft zum Beispiel auf Unternehmen zu, die keiner branchenspezifischen Schlichtungsstelle angehören, denn nicht jede Firma muss sich einer solchen anschließen beziehungsweise dort Mitglied sein.

Weitere Informationen zur Verbraucherschlichtung

Umfassende Informationen zur Verbraucherschlichtung enthalten die Webportale des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) sowie der Universal-Schlichtungsstelle des Bundes (www.verbraucher-schlichter.de). Auskunft zum Schlichtungsverfahren und zu den Schlichtungsstellen gibt auch die herunterladbare BMJ-BroschüreListe der Verbraucher-Schlichtungsstellen“.

Details zu Schlichtungen bei Streitigkeiten um Onlineverträge bietet der Onlineauftritt des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland und deren herunterladbare Broschüre „Das ist Schlichtung“. Einen Leitfaden für Unternehmen zum Thema Verbraucherschlichtung steht beim BMJ zum Download zur Verfügung.

Wer übrigens einen Streit mithilfe eines Gerichtsverfahrens klären will oder muss, kann das dabei vorhandene Prozesskostenrisiko in vielen Fällen mit einer bestehenden und für den Streitfall passenden Rechtsschutzpolice umgehen. Eine Verkehrs-, Privat- und Berufsrechtsschutz-Police übernimmt zum Beispiel die Anwalts- und Gerichtskosten für zahlreiche Vertragsstreitigkeiten aus Verbraucherverträgen, wenn der Versicherer vorab eine Leistungszusage gegeben hat.

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