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Optimierter Schutz für gesetzlich Krankenversicherte

13.09.2019   Rund 90 Prozent der Bürger sind gesetzlich krankenversichert, sie müssen Leistungen im Krankheitsfall, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt, aus der eigenen Tasche zahlen. Mit einer privaten Krankenzusatzpolice lässt sich dieses Kostenrisiko minimieren.

Ein gesetzlich Krankenversicherter hat im Krankheitsfall nur einen Kostenschutz im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Leistungen, die darüber hinausgehen, wie ein hochwertiger Zahnersatz, eine Einbett-Unterbringung in einer Klinik oder eine alternative Heilbehandlung gehören in der Regel nicht dazu. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, von solchen und anderen Gesundheitsleistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, zu profitieren, ohne dass man das volle Kostenrisiko alleine trägt.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält von seiner Krankenkasse als Trägerin der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur die notwendigen Gesundheitsleistungen, die gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch medizinisch zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zum Beispiel die Kosten für homöopathische Behandlungen, für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte oder für bestimmte Behandlungsmethoden und diverse Arzneien nicht oder nur zu einem kleinen Teil.

Das Gleiche gilt unter anderem für Implantate oder Inlays bei einem notwendigen Zahnersatz. Zudem können sich GKV-Versicherte üblicherweise nur von Ärzten oder in Krankenhäusern, die eine Kassenzulassung haben, behandeln lassen, ohne dass ihnen die Kosten dafür komplett oder anteilig auferlegt werden. Auch für eine gewünschte Einbett-Unterbringung in einer Klinik zahlt der betreffende Patient in der Regel einen Aufpreis.

Bessere Leistungen ohne Kostenrisiko

Wer einen besseren Leistungsumfang wünscht, als ihn die GKV bietet – und zwar ohne, dass er den jeweiligen Aufpreis dafür selbst zahlen muss –, kann sich mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung absichern.

Entsprechende Ergänzungspolicen gibt es beispielsweise für Leistungen im Bereich Brillen, Heilpraktiker sowie Zahnarzt und Zahnersatz, aber auch für den Eigenanteil von verordneten Arznei-, Verband- und Heilmitteln wie Massagen.

Eine private Krankenhauszusatz-Versicherung übernimmt, wenn vereinbart, auch die Kosten für die Einzelzimmer-Unterbringung, die Chefarztbehandlung und/oder auch die Kosten für die Behandlung in einer frei gewählten Klinik.

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