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So hoch waren die Schäden durch Wohnungseinbrüche

06.06.2019   Insgesamt ist der Schaden, den Wohnungseinbrecher letztes Jahr verursacht haben, im Vergleich zum Jahr zuvor zurückgegangen. Ein Hauptgrund ist sicherlich auch, dass die Anzahl der Wohnungseinbrüche in 2018 deutlich niedriger war als in 2017.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) haben die Hausratversicherer 2018 mit rund 310 Millionen Euro etwa 50 Millionen Euro weniger für die Folgen von Wohnungseinbrüchen bezahlt als im Jahr zuvor.

Im vergangenen Jahr wurden den deutschen Hausratversicherer rund 110.000 versicherte Wohnungseinbrüche – in dieser Zahl sind auch Einbrüche in Kellern, Dachböden und Wirtschaftsräumen wie Waschküchen enthalten – gemeldet.

Die Versicherer zahlten an die geschädigten Hausratbesitzer etwa 310 Millionen Euro an Versicherungsleistungen aus. Dies geht aus einer kürzlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vorgestellten Einbruchbilanz auf Basis vorläufiger Daten, die von den Hausratversicherern dem GDV mitgeteilt wurden, hervor.

Deutlicher Rückgang

Laut den bisherigen Statistiken sind sowohl die Anzahl der Wohnungseinbrüche als auch die dadurch verursachten versicherten Schäden im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen, nämlich um minus 20.000 solcher Straftaten und minus 50 Millionen Euro Schäden.

Ähnlich wenige Einbrüche und eine ähnlich niedrige Schadensumme waren nach GDV-Angaben zuletzt im Jahr 2008 zu verzeichnen. In der Spitze – im Jahr 2015 – waren es 530 Millionen Euro versicherte Schäden, die bei etwa 160.000 Wohnungseinbrüchen verursacht wurden.

Im Durchschnitt betrug in 2018 der durchschnittliche Schaden je Wohnungseinbruch rund 2.850 Euro. Auf Achtjahressicht betrachtet war dies der niedrigste Wert. 2015 betrug der versicherte Durchschnittsschaden sogar 3.100 Euro je Wohnungseinbruch.

Absicherung für den Hausrat

Eine Hausrat-Police übernimmt nach einem Einbruchdiebstahl in der Regel die Wiederbeschaffungs-Kosten für den geklauten Hausrat, also die Kosten, die für die Neuanschaffung der gestohlenen Gegenstände anfallen. Zum Hausrat zählen insbesondere Einrichtungsgegenstände sowie Ge- und Verbrauchsgüter zum Privatgebrauch. Unter anderen sind das Möbel, Teppiche, Kleidung, Geschirr, Hauselektrogeräte und Heimelektronik wie Waschmaschine, Fernseher oder privater Laptop, aber auch Werkzeuge wie Rasenmäher, Nahrungsmittel, Schmuck und Bargeld.

Übernommen werden auch die Kosten für Reparaturmaßnahmen an aufgebrochenen Fenstern und Türen sowie, falls vereinbart, auch Vandalismusschäden. Für Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Pelze und Antiquitäten gibt es üblicherweise Sonderregelungen. Versichert sind solche Wertsachen oftmals gemäß den in der Hausratversicherung vereinbarten Entschädigungsgrenzen, beispielsweise bis maximal zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme.

Die im Schadenfall geltenden Entschädigungsgrenzen für bestimmte Wertsachen können je nach Vereinbarung von der Aufbewahrungsart, beispielsweise ob Wertgegenstände zum Zeitpunkt des Einbruchs in einem Tresor aufbewahrt wurden, abhängen. Wer sichergehen möchte, dass auch die tatsächliche Schadenhöhe ersetzt wird, sollte darauf achten, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht. Anderenfalls wird der Schaden nicht voll ersetzt, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil.

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