So viele Erwerbsgeminderte sind auf Sozialhilfe angewiesen
29.11.2023
Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles dauerhaft seine Berufs- oder Erwerbstätigkeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben kann, muss ohne eine private Absicherung mit drastischen Einkommenseinbußen rechnen. Dies zeigt auch die Sozialhilfestatistik.
Arbeitnehmer, die unfall- oder krankheitsbedingt erwerbsgemindert werden, erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Allerdings reicht bei vielen Betroffenen diese Rente nicht aus, um die Einkommenseinbußen, die durch eine Erwerbsminderung entstehen, auszugleichen und sie werden dadurch zum Sozialhilfefall, wie eine Statistik belegt. Zudem gibt es einige Personengruppen die gar keinen Anspruch auf eine solche Rente haben.
Ende des ersten Halbjahres 2023 erhielten laut dem
Statistischen Bundesamt (Destatis) 529.165 Personen eine
Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Es handelt sich hier um eine Art der
Sozialhilfe.
Konkret gilt: Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft keine oder nur weniger als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben und den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus einem sonstigen eigenen Einkommen oder Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf eine derartige Grundsicherung.
Sie wird maximal bis zur
Altersgrenze, ab der der Betroffene Anspruch auf eine
gesetzliche Altersrente hat, ausbezahlt.
Arm trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente
Wie die Destatis-Daten belegen, waren Ende Juni 2023 185.955 Personen, die eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung ausbezahlt bekamen, dennoch auf eine solche Grundsicherung angewiesen, da die Rentenhöhe allein nicht für den notwendigsten Lebensunterhalt ausreichte.
Das heißt 35 Prozent aller erwachsenen Grundsicherungsbezieher, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, benötigten trotz einer gesetzlichen Rente aufgrund einer Erwerbsminderung eine Sozialhilfe.
Zu den gesetzlichen Renten aufgrund einer Erwerbsminderung zählen unter anderem die
gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung von der
gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) oder auch die
gesetzliche Verletztenrente von der
gesetzlichen Unfallversicherung infolge eines
Arbeits- oder
Wegeunfalles oder einer
Berufskrankheit.
Viele erhalten trotz Erwerbsunfähigkeit keine Rente
Bei den anderen 65 Prozent der Grundsicherungsbezieher bis zum Rentenalter bestand trotz einer vorhandenen Erwerbsminderung gar kein Anspruch auf eine solche gesetzliche Rente, weil sie zum Beispiel zu kurz oder – wie die meisten Selbstständigen – gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.
So hat zum Beispiel bis auf wenige
Ausnahmen nur diejenigen Anspruch auf eine
gesetzliche Erwerbsminderungsrente, der mindestens fünf Jahre in der GRV versichert war und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre
GRV-Pflichtbeiträge einzahlte. Zudem muss die gesundheitliche Einschränkung des Betroffenen dazu geführt haben, dass er keine sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Aufgrund einer fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Rentenabsicherung im Falle einer Erwerbsminderung ist es daher für alle Erwerbstätigen wichtig, finanziell vorzusorgen. Die Versicherungswirtschaft bietet entsprechende Lösungen wie eine private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung an, um im Falle des Falles den bisherigen finanziellen Lebensstandard halten zu können und nicht auf eine Sozialhilfe angewiesen zu sein.
zurück zur Übersicht