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So viele erhalten ein Weihnachtsgeld

05.12.2023   Bei weitem nicht jeder, kann sich auf ein Weihnachtsgeld von seinem Arbeitgeber freuen. Und bei denjenigen, die davon profitieren, unterschiedet sich die Höhe dieser Sonderzahlung zum Teil drastisch.

Eine Umfrage belegt, dass mehr als jeder zweite Arbeitnehmer eine Sonderleistung in Form eines Weihnachtsgeldes erhält. Doch 47 Prozent der abhängig Beschäftigten gehen diesbezüglich leer aus. Es gibt einige Merkmale, die einen Einfluss darauf haben, inwieweit Arbeitnehmer eine solche Sonderzulage erhalten. Doch auch bei denjenigen, die sie bekommen, unterscheidet sich die Höhe zum Teil deutlich.

Die Hans-Böckler-Stiftung hat bei einer Online-Befragung, an der sich zwischen Anfang November 2022 und Ende Oktober 2023 insgesamt 40.377 Beschäftigte mit mehr als einem Jahr Berufserfahrung beteiligt haben, ermittelt, wie viele ein Weihnachtgeld erhalten.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung hat die Antworten, die im WSI-eigenen Internetportals Lohnspiegel.de eingegangen sind, ausgewertet. Die Umfrage sei nicht repräsentativ, erlaube aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt, wie die Stiftung erklärt.

Laut Umfrageergebnis erhalten 53 Prozent aller Beschäftigten hierzulande ein Weihnachtsgeld. Allerdings gibt es deutliche Unterschied zwischen den Beschäftigten in Unternehmen mit oder ohne Tarifbindung. Während 77 Prozent der Arbeitnehmer, die in einem tarifgebundenen Unternehmen tätig sind, eine solche Sonderleistung erhalten, sind es bei den Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt, nur 42 Prozent.

Ungleiche Behandlung von Teilzeit- und befristet Beschäftigten

Gemäß WSI erhalten in Westdeutschland 55 Prozent und in Ostdeutschland nur 43 Prozent ein Weihnachtsgeld. Ein Grund dafür sei, laut WSI, dass in den neuen Bundesländern die Tarifbindung der Unternehmen deutlich niedriger ist als in den alten Bundesländern. Neben der Tarifbindung gibt noch weitere Merkmale, die einen Einfluss darauf haben, inwieweit abhängig Beschäftigte ein Weihnachtsgeld erhalten, wie die Umfrageergebnisse belegen.

So erhalten zwar 54 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, aber lediglich 49 Prozent der Teilzeittätigen eine derartige Sonderzahlung. Ähnlich hoch ist der Unterschied zwischen den unbefristet und befristet Beschäftigten. Bei den Arbeitnehmern mit einer unbefristeten Anstellung erhalten 54 Prozent ein Weihnachtsgeld und den Beschäftigten mit einem befristen Arbeitsverhältnis sind es nur 48 Prozent.

Selbst zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede. Während 55 Prozent der männlichen Arbeitnehmer eine Weihnachtsgratifikation bekommen, sind es bei den weiblichen Beschäftigten nur 51 Prozent.

Deutliche Unterschiede je nach Branchentarif

Doch selbst bei einem tariflich vereinbartem Weihnachtgeld unterscheidet sich die Höhe je nach Branche deutlich. „Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3.836 Euro in der Chemischen Industrie“, wie die WSI berichtet.

In den meisten Branchen mit Tarifbindung ist ein prozentualer Anteil des Monatseinkommens des Beschäftigten als Weihnachtsgeld vereinbart. Vereinzelt ist je nach geltendem Tarif aber auch ein Pauschalbetrag festgelegt.

„Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe“, so das WSI.

Das Institut betont zudem: „In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden.“

Per Weihnachtsgeld zu mehr Rente

Übrigens: Zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge hat jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer seit 2002 das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit Entgeltumwandlung.

Dies bedeutet, dass der Beschäftigte einen Teil seines Gehaltes oder eben auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld in eine bAV-Lösung einzahlt, um eine Zusatzrente aufzubauen. Ein Arbeitnehmer kann damit oftmals nicht nur eine Zusatzrente aufbauen, sondern während der Ansparphase auch noch seine Steuer- und Sozialabgabenlast reduzieren.

Seit 2022 gibt es außerdem einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss für alle bAV-Verträge mit Entgeltumwandlung – auch für die Verträge, die in den Jahren davor abgeschlossen wurden. Konkret muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent des vom Arbeitnehmer in den bAV-Vertrag sozialabgabenfrei entrichteten Betrages in den bAV-Vertrag einzahlen, sofern im eventuell bestehenden Tarifvertrag kein höherer Zuschuss geregelt ist.

Dies gilt, wenn der Arbeitgeber selbst durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge einspart. Denn ein Arbeitgeber kann die Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben geltend machen sowie seine Lohnnebenkosten durch Einsparungen von Sozialversicherungs-Beiträgen reduzieren. Detaillierte Informationen zu den Vorteilen der bAV, die man als Arbeitnehmer oder auch als Arbeitgeber hat, erhält man auf Wunsch vom Versicherungsvermittler.

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