Berater in Ihrer Nähe
Startseite News News-Übersicht Wann Rentner eine Einkommensteuer zahlen müssen

Wann Rentner eine Einkommensteuer zahlen müssen

11.01.2016   Nicht nur Selbstständige und Arbeitnehmer, sondern auch Rentner müssen Einkommensteuer zahlen, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen haben. Ein kostenloser Ratgeber zeigt, was Rentner diesbezüglich beachten sollten.

Nach Angaben der Bundesregierung können zur Mitte des Jahres rund 21 Millionen Rentner in Deutschland mit einer Rentenerhöhung zwischen vier bis fünf Prozent rechnen. Für manche Rentner hat dies aber auch Nachteile, denn sie werden durch die höhere Rente steuerpflichtig. Denn übersteigt das Jahreseinkommen eines Rentners – inklusive der Altersrente – einen gesetzlich festgelegten Betrag, ist er steuerpflichtig und muss Einkommensteuer zahlen. Die Deutsche Rentenversicherung hat einen kostenlosen Ratgeber herausgebracht, der die Details zur Steuerpflicht für Rentner erklärt.

Hat ein Rentner ein zu versteuerndes Gesamteinkommen, das über den sogenannten Grundfreibetrag liegt, ist er einkommensteuer-pflichtig. Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das zum Existenzminimum notwendige Einkommen nicht noch durch Steuern gemindert wird. 2014 betrug der jährliche Grundfreibetrag 8.354 Euro, 2015 8.472 Euro und für 2016 sind es 8.652 Euro.

Zu versteuerndes Einkommen bei Rentnern

Das zu versteuernde Einkommen bei Rentnern setzt sich nicht nur aus Alters- und Betriebsrentenbezügen, sondern auch aus eventuell vorhandenen Miet-, Pacht- und/oder Kapitaleinkünften zusammen. Allerdings sind aktuell die gesetzlichen Rentenbezüge nur zum Teil steuerpflichtig. Davon werden bestimmte Ausgaben wie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen sowie Ausgaben für hauhaltsnahe Dienstleistungen (Kosten für eine Haushaltshilfe) und/oder Handwerkerkosten abgezogen.

Auch die sogenannten Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen, dazu zählen unter anderem Beiträge zur gesetzlichen und/oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Unfall- und oder Haftpflichtversicherung, reduzieren das zu versteuernde Einkommen.

Wann im Detail ein Rentner steuerpflichtig wird und welcher Teil seiner Renten dann zu versteuern ist, erklärt die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie kann kostenlos im Webportal der DRV heruntergeladen werden. Unter anderem wird hier die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung beschrieben.

Gesetzliche Rente anteilig steuerpflichtig

2005 unterlagen 50 Prozent der gesetzlichen Renteneinkünfte der Besteuerung. Seitdem stieg und steigt der Anteil der Rente, der einer Besteuerung unterliegt, bis zum Jahr 2020 jährlich um jeweils zwei Prozent und danach bis zum Jahr 2040 um jeweils ein Prozent. Der Anteil der steuerpflichtigen Rente ist somit abhängig vom Jahr des erstmaligen Rentenbezugs und gilt für die gesamte Rentenbezugszeit.

Wer beispielsweise 2006 erstmalig eine gesetzliche Rente erhielt, muss jedes Jahr maximal 52 Prozent seiner Rente versteuern. Wer 2016 zum ersten Mal eine gesetzliche Rente erhält, hat einen Besteuerungsanteil von 72 Prozent.

Das heißt, grundsätzlich müssen Neurentner, die 2016 erstmalig eine Altersrente erhalten, 28 Prozent der Rente nicht versteuern. Wer erstmalig 2040 oder danach eine gesetzliche Rente erhält, muss dann seine gesetzliche Rente komplett, also zu 100 Prozent versteuern.

Pauschalbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben

Hat ein Rentner außer den Vorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung keine weiteren Ausgaben, wird ein Pauschalbetrag für Werbungskosten von 102 Euro und eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro steuerlich anerkannt.

Das bedeutet, ein Rentner, der 2016 erstmalig in Rente geht und nur die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die genannten Pauschalbeträge steuerlich geltend machen kann, muss bereits ab einem monatlichen Einkommen von knapp unter 1.200 Euro Steuern zahlen. Denn dann liegt das zu versteuernde Einkommen auch unter Berücksichtigung der Abzüge über dem Grundfreibetrag.

Bis zu welcher Bruttojahresrente im Einzelfall keine Steuern zu zahlen sind, hängt allerdings von diversen persönlichen Merkmalen ab.

zurück zur Übersicht