Berater in Ihrer Nähe
Startseite News News-Übersicht Wie viele Erwachsene von der eigenen Erwerbstätigkeit leben

Wie viele Erwachsene von der eigenen Erwerbstätigkeit leben

01.08.2018   Das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage zeigt, wie viele erwachsene Bürger im erwerbstätigen Alter vom eigenen Arbeitseinkommen, öffentlichen Leistungen, einer Rente, den Einkünften ihrer Angehörigen oder vom eigenen Vermögen leben.

Der Großteil der 18- bis 64-Jährigen bestreitet hierzulande seinen Lebensunterhalt durch ein eigenes Erwerbseinkommen. An zweiter Stelle der Haupteinnahmequellen von Personen im erwerbsfähigen Alter liegen die Einkünfte von Angehörigen, und zwar noch vor öffentlichen Leistungen wie Sozialhilfe und vor Renten- oder Pensionseinnahmen. Dies geht aus einer repräsentativen Haushaltsbefragung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder hervor.

Letztes Jahr lebten rund 72 Prozent aller 18- bis 64-jährigen Personen und damit rund 37 Millionen Menschen hierzulande überwiegend von ihrem eigenen Erwerbseinkommen. Bei den Männern waren es sogar 78 Prozent und bei den Frauen fast 66 Prozent. Das ist ein Ergebnis des Mikrozensus 2017, das vor Kurzem vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht wurde. „Der Mikrozensus ist“, so die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, „eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland.“ Sie wird seit über 60 Jahren jährlich durchgeführt.

Dabei werden circa 830.000 Personen in rund 370.000 privaten Haushalten, die nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden, zu ihren Lebensbedingungen befragt. Doch auch bei vielen anderen, die nicht (mehr) direkt von der eigenen Arbeit leben, spielt das Erwerbseinkommen, das sie früher verdient haben oder das ein Angehöriger erhält, für den Lebensunterhalt eine wichtige Rolle.

Viele sind auf die Einkünfte eines Angehörigen angewiesen

Von allen Personen im erwerbsfähigen Alter waren nämlich für fast 13 Prozent die Haupteinkommensquelle die Einkünfte ihrer Angehörigen; bei den Männern waren es knapp sieben Prozent, bei den Frauen fast 19 Prozent. Etwas über neun Prozent – hier gab es fast keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen – finanzierten ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch öffentliche Leistungen wie Arbeitslosengeld I und Sozialhilfeleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Hartz IV).

Mehr als fünf Prozent der Erwachsenen, die noch nicht 65 Jahre waren, bestritten ihr Leben mit Renten- oder Pensionsleistungen – anteilig fast genauso viel Männer wie Frauen in dieser Altersgruppe. Dazu zählen unter anderem die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente sowie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Letzteres ist unter anderem von der Höhe des Erwerbseinkommens vor Eintritt der Erwerbsminderung abhängig.

Weniger als ein Prozent der 18- bis 64-Jährigen konnten alleine von ihrem Vermögen wie Zins-, Miet- oder Pachteinnahmen leben. Auch hier war der Anteil der Männer und der Frauen im erwerbsfähigen Alter, die ihr Leben alleine von ihrem Vermögen finanzierten, fast gleich. Von allen 18- bis 64-Jährigen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit finanzierten, lebten somit fast die Hälfte von den Einkünften von Angehörigen, jeder Dritte von öffentlichen Leistungen, knapp jeder Fünfte von Rentenleistungen und jeder 40. von seinem eigenen Vermögen.

Einkommenseinbußen aus gesundheitlichen Gründen

Insgesamt belegt die repräsentative Haushaltsbefragung, dass die Mehrheit der 18- bis 64-Jährigen als Haupteinnahmequelle auf das eigene Erwerbseinkommen oder das eines Angehörigen angewiesen ist. Umso wichtiger ist es daher für jeden Erwerbstätigen, dass er sich gegen die Einkommenseinbußen, die ihm im Falle einer unfall- oder krankheitsbedingten dauerhaften Minderung der Erwerbs- oder Berufsfähigkeit drohen, absichert. Möglich ist dies zum Beispiel mit einer privaten Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente gibt es nämlich für alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, bereits seit 2001 nicht mehr. Und auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, reicht bei Weitem nicht, um den Einkommensverlust im Vergleich zum bisherigen Erwerbseinkommen auszugleichen.

Fast jeder siebte Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente war 2017 wegen der niedrigen Rentenhöhe sogar auf eine Sozialhilfe, konkret eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung angewiesen, um wenigstens den notwendigsten Lebensunterhalt bestreiten zu können.

zurück zur Übersicht