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Altersvorsorge minimiert die Steuerlast für Selbstständige

25.01.2016   Selbstständige, aber auch Angestellte und Beamte, die mit einem staatlich geförderten Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt, für ihr Alter vorsorgen, können einen höheren Beitrag von der Steuer absetzen als letztes Jahr.

Mit einer staatlich geförderten Altersvorsorge in Form eines Basis- oder Rürup-Rentenvertrages können Selbstständige, aber auch gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte von steuerlichen Vorteilen profitieren. Jeder, der in einen entsprechenden Basis-Rentenvertrag einzahlt, kann einen bestimmten prozentualen Anteil der Prämie steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Dieser Anteil ist in 2016 höher als bisher.

Selbständige, aber auch für gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte können mit dem Basis-(Rürup-)Rentenvertrag eine staatlich geförderten Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Beim Basis-Rentenvertrag handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen muss. So muss nach Erreichen einer festgelegten Altersgrenze eine monatliche, lebenslange Rente an den Rürup-Sparer ausgezahlt werden.

Einem Rürup-Sparer steht es weitestgehend frei, wann und wie viel er in den Basis-Rentenvertrag einzahlt. So sind je nach Vertragsgestaltung zum Beispiel eine Monats-, Jahres- oder auch Einmalprämie möglich. Selbst längere beitragsfreie Zeiträume sind ohne Verlust der steuerlichen Förderung denkbar, wenn dies vertraglich zugelassen ist. Der Staat fördert alle, die einen solchen Vertrag abschließen, mit steuerlichen Vorteilen.

Höhere prozentuale Förderung ...

So kann ein festgelegter Prämienanteil, also ein Teil der Prämie, den der Versicherte in den Vertrag einzahlt, als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, was das zu versteuernde Einkommen reduziert.

Seit 2005 steigt der prozentuale Anteil der Prämie, der steuerlich absetzbar ist, jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind und die kompletten Aufwendungen für einen Basis-Rentenvertrag im Rahmen der Höchstbeiträge steuerlich abzugsfähig sind.

Dieser steuerlich absetzbare Prämienanteil ist dementsprechend von 80 Prozent in 2015 auf nunmehr 82 Prozent in 2016 gestiegen.

... und ein betragsmäßig gestiegener Steuervorteil

Zudem hat sich der Höchstbeitrag, den ein Sparer in einen Rürup-Rentenvertrag pro Jahr einzahlen kann, und nachdem sich somit der maximale Steuervorteil berechnet, erhöht. Zum 1. Januar 2016 ist der Höchstbetrag, den ein Rürup-Sparer maximal in einen Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrag einzahlen kann, für Alleinstehende von 22.172 Euro in 2015 auf nunmehr 22.766 Euro gestiegen. Für zusammen veranlagte Ehegatten stieg der Höchstbetrag von 44.344 in 2015 auf 45.532 Euro in 2016.

In 2016 beträgt demnach der abzugsfähige Höchstbeitrag für Alleinstehende maximal 82 Prozent von 22.766 Euro, also 18.668 Euro. Letztes Jahr waren es noch 17.738 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der absetzbare Betrag in diesem Jahr entsprechend auf 37.336 Euro (82 Prozent von 45.532 Euro).

Wie hoch die steuerlichen Vorteile im Einzelnen sind und inwieweit bei der Vertragsgestaltung beispielsweise eine zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung sinnvoll ist, kann ein Versicherungsexperte in einem individuellen Beratungsgespräch klären.

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