Berater in Ihrer Nähe
Startseite News News-Übersicht Deutlicher Rentenunterschied zwischen Männern und Frauen

Deutlicher Rentenunterschied zwischen Männern und Frauen

21.08.2023   Wie aktuelle Statistikdaten der Deutschen Rentenversicherung belegen, erhalten Frauen im Schnitt immer noch eine weitaus niedrigere gesetzliche Altersrente als Männer. Das gilt für alle langjährigen Rentenbezieher, wie auch für Rentner mit Renteneintritt im letzten Jahr.

Letztes Jahr haben hierzulande fast 18,6 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt bekommen. Die Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen allerdings auch, dass bei den Frauen die durchschnittliche Rentenhöhe in allen Altersrentenarten deutlich kleiner war als bei den Männern. Und zwar unabhängig davon, ob sie bereits seit langem eine Altersrente beziehen oder erstmalig 2022 eine Rente erhielten.

Nach einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung wurde letztes Jahr fast 18,6 Millionen Personen eine gesetzliche Altersrente in Höhe von im Schnitt 1.054 Euro pro Monat überwiesen. Dieser Rentenzahlbetrag entspricht der Rentenhöhe abzüglich der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung – aber ohne Berücksichtigung einer möglichen Einkommensteuer.

Allerdings gab es, wie auch in den Vorjahren, deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der durchschnittlichen Rentenhöhe.

Im Detail hatten im Berichtsjahr die 8,2 Millionen männlichen Rentenbezieher einen monatlichen Rentenzahlbetrag von im Schnitt knapp 1.295 Euro. Den fast 10,4 Millionen Frauen, die letztes Jahr eine Altersrente bezogen, wurde dagegen ein Drittel weniger ausbezahlt, nämlich durchschnittlich nur 863 Euro pro Monat.

Frauen erhalten je nach Rentenart bis zu 35 Prozent …

Laut DRV-Statistik gibt es nicht nur bei den Altersrenten insgesamt, sondern auch innerhalb der einzelnen Altersrentenarten größtenteils erhebliche geschlechter-spezifische Unterschiede bei der überwiesenen Rentenhöhe.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente
Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die jedoch nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Es handelt sich hier um eine Altersrente für Personen, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen:

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie

die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.

Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Bei der häufigsten Altersrentenart, nämlich der Regelaltersrente, betrug der monatliche Rentenzahlbetrag für die insgesamt 7,6 Millionen Rentenbezieher im Schnitt rund 737 Euro. Während die 3,1 Millionen Männer mit dieser Rentenart durchschnittlich jedoch 930 Euro erhielten, war die ausbezahlte Rentenhöhe bei den Frauen mit 602 Euro um 35,2 Prozent niedriger. Das ist die anteilig höchste Differenz hinsichtlich des Rentenzahlbetrages zwischen Männern und Frauen.

… beziehungsweise bis zu 482 Euro weniger Rente als Männer

Summenmäßig den größten Unterschied gab es dagegen bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Über 2,3 Millionen, davon fast 1,4 Millionen Männer und über 955.200 Frauen erhielten letztes Jahr eine solche Rente ausbezahlt. Der Rentenzahlbetrag betrug im Schnitt 1.219 Euro.

Bei den männlichen Rentenbeziehern waren es jedoch knapp 1.417 Euro, bei den weiblichen dagegen nur 935 Euro. Frauen erhielten bei dieser Rentenart somit durchschnittlich 34,0 Prozent beziehungsweise 482 Euro weniger Monatsrente als Männer.

Höhenunterschiede, selbst bei langjährig Versicherten

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte betrug die Differenz knapp 20,9 Prozent und bei der Altersrente für Schwerbehinderte waren es 24,5 Prozent. Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, die jedoch nur Personen erhalten können, die vor 1952 geboren wurden, erhielten die weiblichen Bezieher einen um 30,9 Prozent niedrigeren Rentenzahlbetrag als die männlichen.

Damit liegt bei fast allen Altersrentenarten der geschlechterspezifische Rentenunterschied zum Teil deutlich über 20,0 Prozent. Nur bei den rund 38.400 Beziehern einer Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute lag die Differenz zwischen Männer und Frauen deutlich darunter, nämlich bei 2,6 Prozent. Allerdings bezogen letztes Jahr auch nur vier Frauen eine solche Rente.

Keine Aussage zum geschlechterspezifischen Unterschied ist bei den über drei Millionen Beziehern der Altersrente für Frauen sinnvoll, da diese Rentenart nur Frauen, die vor 1952 geboren wurden, zusteht, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Der Rentenzahlbetrag lag im Schnitt bei 1.020 Euro.

Durchschnittliche Rentenhöhe* der Bestandsrentner** im Jahr 2022
Gesetzliche Altersrentenart

Anzahl der Männer

Rentenzahlbetrag* bei den Männern

Anzahl der Frauen

Rentenzahlbetrag* bei den Frauen

Alle Altersrentenarten

8.206.139

1.295 EUR

10.369.135

863 EUR

Regelaltersrente

3.142.013

930 EUR

4.507.923

602 EUR

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

1.218.145

1.658 EUR

935.680

1.311 EUR

Altersrente für langjährig Versicherte

1.365.830

1.417 EUR

955.219

935 EUR

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

1.004.154

1.448 EUR

777.814

1.093 EUR

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

1.437.587

1.531 EUR

166.379

1.058 EUR

Altersrente für Frauen

0

-

3.026.116

1.020 EUR

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

38.410

2.387 EUR

4

2.324 EUR

Geschlechter-spezifische Differenz bei den Neurentnern

Betrachtet man von allen Rentenbeziehern, also den Bestandsrentnern, die knapp 875.000 Neurentner – das sind Personen, die letztes Jahr erstmals eine Altersrente ausbezahlt bekommen haben – zeigt sich ebenfalls ein geschlechter-spezifischer Unterschied.

Von allen Neurentnern erhielten die Frauen einen um 28,3 Prozent geringeren Rentenzahlbetrag als die Männer. Zum Vergleich: Bei den Bestandsrentnern, also allen Beziehern einer Altersrente, betrug die geschlechterspezifische Differenz dagegen 33,3 Prozent.

Durchschnittliche Rentenhöhe* der Neurentner** im Jahr 2022
Gesetzliche Altersrentenart

Anzahl der Männer

Rentenzahlbetrag* bei den Männern

Anzahl der Frauen

Rentenzahlbetrag* bei den Frauen

Alle Altersrentenarten

418.878

1.241 EUR

456.116

890 EUR

Regelaltersrente

167.700

813 EUR

198.001

593 EUR

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

147.280

1.641 EUR

115.154

1.289 EUR

Altersrente für langjährig Versicherte

74.006

1.359 EUR

115.256

963 EUR

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

29.355

1.387 EUR

26.932

1.064 EUR

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

492

989 EUR

51

854 EUR

Altersrente für Frauen

0

-

722

550 EUR

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

45

2.469 EUR

0

-

Allerdings ist die anteilige Differenz des durchschnittlichen Rentenzahlbetrages zwischen Männern und Frauen der Neurentner bei allen Rentenarten gegenüber den Bestandsrentnern geringer – bis auf eine Ausnahme, nämlich der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte betrug die Differenz zwischen Frauen und Männer bei den Neurentnern 21,4 Prozent, bei den Bestandsrentnern waren es dagegen 20,9 Prozent.

Anteiliger Unterschied des Rentenzahlbetrages* der Frauen gegenüber den der Männer in 2022
Gesetzlichen Altersrentenart

Bestandsrentner**

Neurentner***

Alle Altersrentenarten

33,3

28,3

Regelaltersrente

35,2

27,1

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

20,9

21,4

Altersrente für langjährig Versicherte

34,0

29,1

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

24,5

23,3

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

30,9

13,6

Frühzeitige Vorsorge ist für alle wichtig

Die Einkommensstatistiken des Statistischen Bundesamtes belegen zwar, dass immer mehr Frauen mittlerweile durch ein eigenes Einkommen eigenständige Rentenansprüche erwerben. Dennoch gibt es sowohl bei der durchschnittlichen Lohnhöhe als auch bei der Erwerbsbiografie immer noch deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern, was sich letztendlich bei der Rentenhöhe widerspiegelt.

Doch auch insgesamt liegt das Rentenniveau aktuell bei nur rund 48 Prozent. Dies verdeutlicht, dass alle gesetzlich Rentenversicherten, und hier insbesondere auch die Frauen, frühzeitig eine private Altersvorsorge aufbauen sollten, um im Rentenalter den bisherigen Lebensstandard halten zu können.

Bei der Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen kann ein Versicherungsfachmann weiterhelfen.

zurück zur Übersicht