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Fast acht Millionen neue Gerichtsfälle pro Jahr

21.03.2016   Laut den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes landen in Deutschland jeden Tag durchschnittlich rund 21.300 neue Streit- und Straffälle vor einem Gericht. Wie der Einzelne sich vor dem Kostenrisiko schützen kann.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es alleine 2014 über 7,77 Millionen neue Gerichtsverfahren. Jeder Betroffene, der selbst sein Recht gerichtlich einfordern muss oder dem vor Gericht vorgeworfen wird, Gesetze missachtet zu haben, unterliegt einem hohen Kostenrisiko. Denn je nach Gerichtsart oder Ausgang des Verfahrens kann es sein, dass der Kläger oder Beklagte die Prozesskosten, wie Gerichts-, eigene oder gegnerische Anwalts- und möglicherweise auch Sachverständigen-Kosten, komplett oder zum Teil selbst tragen muss.

2014 wurden nach der aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamtes rund 1,44 Millionen neue zivilgerichtliche Verfahren vor einem Amts- oder Landgericht, davon fast 630.000 vor einem Familiengericht, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist, behandelt. Für circa 371.000 neue Gerichtsfälle war ein Sozialgericht, für fast 382.000 Neufälle ein Arbeitsgericht, für knapp 143.000 neue Verfahren ein Verwaltungsgericht und für rund 36.000 Gerichtsfälle ein Finanzgericht zuständig.

Mit über 690.000 neuen strafrechtlichen Verfahren (ohne reine Bußgeldverfahren) hatten sich die Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte zu befassen. Über 4,71 Millionen Fälle wurden durch Staatsanwaltschaften vor Landes- und Oberlandesgerichte gebracht, da hier unter anderem ein Verdacht auf eine vorliegende Straftat bestand. Insgesamt gab es hierzulande somit 2014 mehr als Millionen neue Gerichtsverfahren. Das sind im Vergleich zum Vorjahr rund 13.000 Fälle mehr.

Das Kostenrisiko

Das Kostenrisiko für den jeweiligen Betroffenen, ob Kläger oder Beklagter, kann immens sein. Denn in vielen Fällen muss der Betroffene die Prozesskosten teilweise oder ganz übernehmen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Betroffene den Prozess verloren hat, wenn er schuldig gesprochen wurde oder auch wenn ein Vergleich mit dem Prozessgegner vereinbart wurde.

Dabei gilt, je höher der Streitwert, desto höher ist das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Und auch wenn man beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, muss man für eine gute Verteidigung ebenfalls mit hohen Kosten rechnen. Dieses Prozesskostenrisiko lässt sich jedoch durch eine entsprechende Rechtsschutz-Versicherung absichern.

Eine derartige Police übernimmt zum Beispiel die Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten, um das Recht des Versicherten wie Ansprüche auf Schadenersatz nach einem Unfall als Fußgänger oder Radfahrer gegen den Unfallverursacher durchzusetzen. Unter anderem zahlt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten, wenn ein Versicherter, der Opfer einer Gewaltstraftat geworden ist, Ansprüche in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger geltend machen möchte.

Der passende Kostenschutz

Doch auch die Verteidigung vor Gericht, wenn dem Versicherten ein fahrlässig begangenes Vergehen, das mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder nur mit einer Geldstrafe geahndet werden kann, vorgeworfen wird, kann mitversichert sein. Selbst Streitigkeiten vor einem Sozial-, Arbeits- oder Verwaltungsgericht oder mit einem Vertragspartner wie zum Beispiel einem Kfz- oder Einzelhändler sind je nach vereinbartem Versicherungsumfang abgesichert.

Rechtsschutz-Policen gibt es für verschiedenste Situationen und Lebensbereiche. Die Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung hilft zum Beispiel, wenn es im privaten oder beruflichen Bereich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Kfz-Fahrer und -Besitzer können sich mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Kfz absichern. Im Übrigen bieten Versicherer auch vergünstigte Kombi-Policen wie eine Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherung an.

Auch für Firmen, Selbstständige und Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Versicherungen, die ebenfalls Streitigkeiten aus beruflichen und privaten Bereichen abdecken. Mieter oder Immobilieneigentümer, die sich vor dem Kostenrisiko im Streitfall mit dem Mieter oder Vermieter schützen möchten, können einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abschließen.

Zuerst Leistungszusage einholen

Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, sind nicht alle Rechtsstreitigkeiten versicherbar. So gibt es normalerweise keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Erb- und Ehestreitigkeiten, die über eine Beratung hinausgehen.

Zudem sind für bestimmte Rechtsschutzbereiche wie Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder bei Vertragsangelegenheiten Wartezeiten von bis zu drei Monaten ab Vertragsbeginn üblich. Damit soll verhindert werden, dass ein Versicherungsvertrag nur abgeschlossen wird, weil der Schadenfall schon absehbar ist und das Prinzip der Solidarität der Versicherten-Gemeinschaft unterlaufen wird.

Um sicherzugehen, dass die Rechtsschutz-Versicherung die Kosten abdeckt, ist es wichtig, dass man beim ersten Anwaltstermin die Rechtsschutz-Police vorlegt, damit der Anwalt eine Leistungszusage beim Versicherer für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. Mehr Informationen, was eine Rechtsschutz-Versicherung leistet, welche Personen wie Lebenspartner oder Kinder kostenfrei in einer Police mitversichert werden können und welcher individuelle Schutz sinnvoll ist, gibt es beim Versicherungsfachmann.

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