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Immer mehr leiden an einer Berufskrankheit

13.01.2016   Seit 2011 besteht jedes Jahr bei über 71.000 Arbeitnehmern der Verdacht, dass sie durch die Ausübung ihres Berufes erkrankt sind. Bei rund der Hälfte bestätigt er sich. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, um gesetzliche Leistungen zu erhalten.

Nach aktuellen Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) ist die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle, bei denen Personen an einer Berufskrankheit leiden könnten, im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Auch die Anzahl der bestätigten Fälle, bei denen es sich tatsächlich um eine anerkannte Berufskrankheit handelt, ist zum dritten Mal in Folge gestiegen.

Wie die aktuelle Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zum Thema Berufskrankheiten zeigt, gab es 2014 71.685 Verdachtsanzeigen, dass Arbeitnehmer in diesem Jahr durch die Berufsausübung erkrankt sind. Das waren rund 0,15 Prozent mehr als noch in 2013.

In 36.754 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit. Das ist, wie der Statistik zu entnehmen ist, der höchste Wert seit zehn Jahren und im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 1,5 Prozent beziehungsweise um 552 Fälle. Allerdings gilt bei weniger als der Hälfte der bestätigten Verdachtsfälle, nämlich bei nur 16.112 Betroffenen, die Berufskrankheit als anerkannt.

Anerkannte Berufskrankheiten

Prinzipiell gilt eine Krankheit nur dann als Berufskrankheit, wenn eine Person sich diese durch eine berufliche Tätigkeit zuzieht. Als anerkannte Berufskrankheiten gelten Erkrankungen, die nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre berufliche Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

Die Krankheit muss dazu entweder in der Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung verzeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht worden sein.

Die Berufskrankheitenliste umfasst rund 80 Krankheitstatbestände. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung stehen jedoch nur demjenigen zu, der auch gesetzlich unfallversichert ist.

Gesetzliche Leistungen

Bestätigt sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit und steht der Betroffene zum Beispiel als Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, erhält er vom Unfallversicherungs-Träger bestimmte Leistungen: von der medizinischen Versorgung über die berufliche Reintegration bis hin zur Rentenzahlung wegen einer beruflich bedingten eingetretenen Erwerbsminderung und zur Renten- und Geldleistung an Hinterbliebene.

Führt eine Berufskrankheit zu einer körperlichen Beeinträchtigung, welche die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent mindert, erhält der betroffene gesetzlich Unfallversicherte je nach Grad der Erwerbsminderung eine Rente wegen Berufskrankheit in Form einer Voll- oder Teilrente.

2014 bezogen insgesamt 5.155 Betroffene erstmalig eine Rente wegen einer anerkannten Berufskrankheit. Das waren knapp 7,1 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

Beruflich verursachte Erwerbsminderung

Hat eine Berufskrankheit eine 100-prozentige Erwerbsunfähigkeit zur Folge, beträgt die Vollrente der gesetzlichen Unfallversicherung maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes. Beispiel: Bei einem Jahresarbeitsverdienst von 36.000 Euro würde die Vollrente bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung zwei Drittel betragen, also 24.000 Euro jährlich beziehungsweise 2.000 Euro im Monat.

Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich die Rente nach dem Grad der Erwerbsminderung. Beispiel: Bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent würde die Jahresrente 20 Prozent von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes betragen. Bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro wären dies 20 Prozent von 4.800 Euro im Jahr – also 400 Euro im Monat.

Weitere Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stehen im Webauftritt des DGUV. Weiterführende Erklärungen zum Thema Berufskrankheiten bietet die kostenlos beim DGUV herunterladbare Broschüre „Berufskrankheiten – Fragen und Antworten“.

Gesetzliche Lücken absichern

Die Fakten zeigen, dass es einige Hürden gibt, damit das Vorliegen einer Berufskrankheit im Einzelfall anerkannt wird. Und selbst wenn eine Anerkennung erfolgt, muss man bei einer Erwerbsminderung oder auch im Todesfall mit Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Lösungen an, um einen fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutz und in der Folge die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretende Einkommenslücke abzusichern.

Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Zudem ist eine ausreichende Absicherung der Angehörigen im Falle des Todes durch eine Kapital- oder Risikolebens-Versicherung möglich. Ein Versicherungsfachmann hilft, den individuell passenden Versicherungsumfang zu finden.

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