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In diesen Ländern leben die meisten deutschen Rentenbezieher

04.09.2023   Die Deutsche Rentenversicherung hat jüngst Daten veröffentlicht, die zeigen, wie viele Deutsche eine gesetzliche Rente im Ausland beziehen und in welchen Ländern die meisten davon leben.

Fast 231.000 deutsche Bürger, die letztes Jahr eine Rente von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben, leben dauerhaft im Ausland. Dies belegt eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Die Daten zeigen auch, dass die Mehrheit dieser Rentner in deutschsprachigen Nachbarländern wohnt.

Der Rentenatlas 2023, herausgegeben von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), zeigt unter anderem, dass Ende 2022 insgesamt 230.868 Bürger mit einer deutschen Staatsangehörigkeit dauerhaft im Ausland lebten und dort eine gesetzliche Rente wie eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs-, oder Hinterbliebenenrente aus Deutschland bezogen haben.

Das waren 8,1 Prozent weniger als im Vorjahr – 2021 waren es noch 251.196 Rentenbezieher. Tendenziell ist jedoch seit der Jahrtausendwende die Zahl um 51,5 Prozent gestiegen. Im Jahr 2000 lebten noch 152.376 deutsche Rentner außerhalb Deutschlands und bezogen eine deutsche Rente.

In diesen Ländern wohnen viele deutsche Altersrentner

Summenmäßig die meisten deutschen Rentenbezieher, die im europäischen Ausland wohnten, lebten in Österreich – hier waren es Ende 2022 knapp 27.630 Personen. Danach folgten die Länder Schweiz mit rund 26.028, Spanien mit 22.094, die USA mit 21.051, Frankreich mit 17.397, Niederlande mit 10.103 und Kanada mit 8.043 deutsche Rentenbeziehern.

Insgesamt erhielten laut DRV von allen 230.868 im Ausland wohnenden deutschen Rentenbeziehern 184.156 eine gesetzliche Altersrente, 34.835 eine Witwen- oder Witwerrente, 2.885 eine Waisenrente, 26 eine gesetzliche Erziehungsrente sowie 8.966 eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Von den Beziehern einer gesetzlichen Altersrente mit einer deutschen Staatsangehörigkeit, die dauerhaft im Ausland leben, wohnten letztes Jahr 21.761 in der Schweiz, 20.522 in Österreich, 18.576 in den USA,17.219 in Spanien und 14.661 in Frankreich.

Weitere 7.995 lebten in den Niederlanden, 6.528 in Kanada, 6.464 in Australien, 6.396 in Großbritannien, 6.196 in Italien, 4.674 in Ungarn und 4.088 in Schweden.

Deutsche Rente im Ausland: Was es zu beachten gibt

Wer dauerhaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat und einen Rentenanspruch auf eine gesetzliche Alters- oder Hinterbliebenenrente hat, kann sich seine Monatsrente auch auf eine ausländische Bankverbindung auszahlen lassen. Nach Angaben der DRV muss der Rentenbezieher jedoch die Kosten dafür, wie Bankspesen oder auch Kursverluste bei der Auszahlung der Rente in einer Fremdwährung, selbst tragen.

Grundsätzlich ist es wichtig, den zuständigen Rentenversicherungs-Träger frühzeitig über den geplanten Umzug ins Ausland zu informieren, damit es nicht zu einer Verzögerung oder gar zum Ausbleiben der Rentenauszahlung kommt. Die Bearbeitungszeit, die die DRV benötigt, um die Adresse und die Überweisungs-Formalitäten entsprechend zu ändern, beträgt rund zwei Monate.

Weitere Details zum Thema Rente im Ausland, zum Beispiel wie man eine deutsche Rente beantragt, wenn man bereits vor dem Renteneintritt ins Ausland verzogen ist, enthält der Webauftritt des DRV. Abgeklärt werden sollte zudem der Kranken- und Pflegeversicherungs-Schutz im Ausland.

Nach Angaben der DRV sollte der Rentenbezieher zum Beispiel spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wohnortwechsel dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger die notwendigen Daten zur Verfügung stellen.

Das sollte bei einem Auslandsumzug gemeldet werden

Die entsprechende Meldung sollte neben dem Namen und der Staatsangehörigkeit des Rentners die neue Anschrift im Ausland sowie die Bankverbindung, auf die die Rente künftig überwiesen werden soll, enthalten. Die genaue Anschrift im Ausland ist wichtig, da die DRV in vielen Staaten zum Teil jedes Jahr prüft, ob der Rentenbezieher noch lebt und die Rente weitergezahlt werden kann.

Dazu wird dem Rentner eine sogenannte Lebensbescheinigung zugesandt, die er zeitnah ausgefüllt, unterschrieben und von einer amtlichen Stelle bestätigt an den deutschen Rentenversicherungs-Träger zurücksenden muss. Wer diese Aufforderung des DRV ignoriert, riskiert, dass die Rentenzahlung ausgesetzt oder sogar ganz eingestellt wird.

Prinzipiell muss bei einem Auslandsumzug die Bankverbindung, also die internationale Bankleitzahl (Business Identifier Code, kurz BIC) und Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN) immer mitangegeben werden – selbst wenn die Rente weiterhin auf das bisherige Konto gehen soll. Zudem benötigt der Rentenversicherungs-Träger eine ausgefüllte und unterschriebene Zahlungserklärung, die beim DRV online abrufbar ist.

Auslandsbezug von Riester-Rente und privater Rente

Übrigens, auch wer eine Riester-Rente bezieht und innerhalb der Europäischen Union oder in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) umzieht, erhält laut DRV seine Riester-Rente weiter, ohne die bereits erhaltenen staatlichen Förderungen wie Zulagen zurückzahlen zu müssen.

Unabhängig vom Wohnort zahlt eine private Lebens- oder Rentenversicherung nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer die vertraglich vereinbarten Leistungen wie eine Kapitalsumme oder eine monatliche Altersrente aus – und zwar in der Regel weltweit.

Grundsätzlich ist es jedoch auch bei einer Riester-Rente und einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung wichtig, den jeweiligen Versicherer über eine Wohnort- oder Bankverbindungs-Änderung frühzeitig zu informieren, damit die Überweisungen lückenlos erfolgen können.

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