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Klarheit über die individuelle gesetzliche Rentenhöhe

25.01.2016   Wer wissen möchte, ob die gesetzliche Rente ausreichen wird, um den Lebensstandard zu halten, sollte sich über die Höhe seines voraussichtlichen Rentenanspruchs informieren. Broschüren zeigen, wie sich der individuelle Rentenanspruch selbst ermitteln lässt.

Ob ein gesetzlicher Rentenanspruch auf eine Altersrente besteht und wie hoch dieser ist, hängt von zahlreichen Kriterien ab. Mit zwei aktualisierten Ratgebern, einer für die alten und einer für die neuen Bundesländer, möchte die Deutsche Rentenversicherung den Bürgern in verständlicher Form darlegen, wie sich die Rentenhöhe ermitteln lässt. Es geht aber auch noch einfacher.

Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert – dies sind nur einige wenige Begriffe, die zur Berechnung der voraussichtlichen Rentenhöhe der gesetzlichen Altersrente wichtig sind. Was diese Begriffe im Einzelnen bedeuten und welche Faktoren bei der Rentenberechnung noch eine Rolle spielen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in zwei aktualisierte Broschüren – einer für die alten und einer für die neuen Bundesländer.

Mit der Rentenformel bis zur individuellen Rentenhöhe

Diese Ratgeber mit den Titeln „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“ stehen kostenlos auf der Webseite des DRV als PDF-Datei zum Download bereit, können aber auch Printversion bestellt werden.

Unter anderem wird die Rentenformel, nach der sich die Rentenhöhe berechnet, erklärt. Des Weiteren wird auf Besonderheiten bei der Rentenermittlung, wie die Anrechnung von Schulausbildungs- und Kindererziehungszeiten, eingegangen. Mit Erklärungen, Beispielen und Tabellen soll jeder Leser unter Berücksichtigung seiner persönlichen Daten die voraussichtliche gesetzliche Rentenhöhe berechnen können.

Die passende Beratung

Es geht jedoch auch einfacher: Wer genau wissen möchte, was er im Rentenalter als Alterseinkommen zu Verfügung haben wird, kann sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen. Dieser kann nicht nur die individuelle gesetzliche Rentenhöhe berechnen, sondern auch das sonstige Einkommen zum Beispiel aus privaten und/oder staatlich geförderten Rentenversicherungen, Kapitalanlagen oder Miet- und Pachteinnahmen mitberücksichtigen.

Außerdem kann der Experte unter Einbeziehung der Inflation feststellen, ob das voraussichtlich verfügbare Gesamteinkommen ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter zu halten, oder ob dazu eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist.

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