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Kontrolle für richtig ermittelte Rentenansprüche

21.03.2016   Alle Arbeitgeber müssen jährlich bestimmte Arbeitnehmerdaten an die jeweiligen Krankenkassen weiterleiten. Eine Kopie der Jahresmeldung erhält der jeweilige Arbeitnehmer zur Prüfung – und das sollte er auch tun, denn aus diesen Daten berechnen sich unter anderem seine Rentenansprüche.

In der Regel erhält jeder Arbeitnehmer bis Ende April eines jeden Jahres eine Bescheinigung über den vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung gemeldeten anzurechnenden Bruttojahresverdienst des Vorjahrs. Ist dem Arbeitgeber bei der Meldung jedoch ein Fehler unterlaufen, können die Folgen erheblich sein. Denn unter Berücksichtigung dieser Angaben werden die Rentenansprüche des jeweiligen Arbeitnehmers berechnet. Daher sollte jeder Arbeitnehmer diese Jahresmeldung auf Richtigkeit prüfen.

Bis spätestens 15. April muss ein Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer, der über dem 31. Dezember des Vorjahres bei ihm beschäftigt war, eine Jahresmeldung über die sozialversicherungs-relevanten Daten bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse abgeben.

Der Arbeitgeber meldet damit unter anderem, in welchem Zeitraum der betreffende Arbeitnehmer im Vorjahr bei ihm beschäftigt war und wie hoch sein rentenversicherungs-pflichtiges Arbeitsentgelt in dieser Zeit war. Diese Angaben sind unter anderem die Berechnungsgrundlage für die Rentenansprüche des Arbeitnehmers an die gesetzliche Rentenversicherung. Jedem Arbeitnehmer wird in der Regel bis spätestens 30. April eine Kopie dieser Meldung zur Überprüfung ausgehändigt.

Prüfung ist unerlässlich

Der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) rät den Arbeitnehmern, die Angaben in der Jahresmeldung genau zu prüfen, da auch einem Arbeitgeber Fehler unterlaufen können. Wichtig ist insbesondere, dass Name, Anschrift, Beschäftigungsdauer sowie Höhe des rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitsentgelts, also die Höhe des Brutto-Jahresverdienstes, aus dem sich der gezahlte Rentenversicherungs-Beitrag errechnet hat, in der Meldung stimmen.

Hat sich hier nämlich ein Fehler eingeschlichen, könnten die Rentenansprüche beispielsweise geringer ausfallen, als sie tatsächlich sind. Hat der Arbeitnehmer einen Fehler bei den Angaben festgestellt, sollte er dies umgehend dem Arbeitgeber melden. Fragen zur Jahresmeldung beantworten die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV sowie die Mitarbeiter des DRV unter der Servicetelefonnummer 0800 100048070 kostenlos.

Da die Jahresmeldungen als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge gelten, sollte der Arbeitnehmer diese wie auch andere Rentenunterlagen, zum Beispiel die jährlichen Renteninformationen, bis zum Eintritt der Rente aufbewahren.

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