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Schutzschirm für Haus und Hausrat bei Unwetterschäden

26.01.2016   Jedes Jahr verursachen Wetterextreme wie Überschwemmungen, Sturm und Hagel in Deutschland Schäden in Millionenhöhe. Wie Hausbesitzer sich für den Schadenfall finanziell absichern können.

Nach einer voraussichtlichen Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zahlten die Versicherer alleine letztes Jahr über 2,1 Milliarden Euro für Unwetterschäden. Ein einziger Sturm verursachte rund ein Drittel der Schadensumme. Wer als Immobilienbesitzer nicht ausreichend versichert ist, kann im Schadenfall vor dem finanziellen Ruin stehen.

In Deutschland verursachen fast jedes Jahr Wetterextreme wie Überschwemmungen, Hagel und Stürme milliardenhohe Schäden. Für 2015 schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) den Gesamtschaden, den die Versicherer aufgrund solcher Schäden ausbezahlt haben, auf rund 2,1 Milliarden Euro. Alleine der Orkan Niklas hinterließ im März letzten Jahres eine Schneise der Verwüstung und mit ihr einen Schaden von über 750 Millionen Euro.

Gebäudeversicherung zum Neuwert

Zahlreiche Risiken wie Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht sowie Hagelschäden können Gebäudebesitzer mit einer Gebäudeversicherung absichern. Versichert ist dabei das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände, wie beispielsweise ein fest verklebter Teppichboden, eine Einbauküche oder auch die Zentralheizungsanlage. Wer ausreichend abgesichert sein möchte, sollte sein Gebäude zum Neuwert versichern.

Im Schadenfall wird dann die in nahezu allen Fällen eingetretene Wertminderung des versicherten Objektes durch Alter und Abnutzung nicht berücksichtigt. Das heißt, es werden die Kosten übernommen, um beschädigte Gebäude oder Gebäudeteile wieder in einen neuwertigen Zustand zu bringen. Bei den meisten Policen ist der sogenannte gleitende Neuwert vereinbart. Damit wird sichergestellt, dass das Haus trotz steigender Bau- und Materialpreise auch künftig ausreichend versichert ist.

Schutz für den Hausrat

Richten die genannten Naturgefahren Schäden am Hausrat an, hilft eine bestehende Hausratversicherung weiter. Abgesichert sind in der Hausratpolice die Ge- und Verbrauchsgüter sowie das bewegliche Inventar des Haushaltes. Darunter zählen beispielsweise Möbel, Elektrogeräte und Schränke samt Inhalt bis hin zu Büchern, Gardinen und Werkzeug für den privaten Gebrauch.

Versichert ist in der Regel der Neuwert. Das heißt, im Versicherungsfall zahlt der Versicherer den Wert, der nötig ist, um die beschädigten Gegenstände neu zu kaufen, vorausgesetzt die vereinbarte Versicherungssumme der Police ist nicht niedriger als der tatsächliche Neuwert des Hausrats zum Schadenszeitpunkt war.

Außergewöhnliche Naturkatastrophen

Nicht zuletzt aufgrund der immer häufiger anzutreffenden Wetterextreme sind weitere Risiken, die durch Hochwasser, Starkregen und Schneelast, aber auch Lawinen drohen, nicht zu unterschätzen. Diese und weitere der sogenannten erweiterten Elementargefahren wie Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch können in wenigen Augenblicken zu erheblichen Schäden bis hin zum Totalverlust des Gebäudes und des Hausrates führen.

Die genannten Risiken sind zwar in der Regel nicht standardmäßig in einer Gebäude- oder Hausratpolice abgedeckt, können aber meist als Komplettpaket gegen einen kleinen Aufschlag mitversichert werden. Auch der Abschluss einer gesonderten Elementarschaden-Versicherung wird zum Teil angeboten.

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