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So lange erhalten Senioren eine gesetzliche Altersrente

04.09.2023   Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung belegt, dass die Zeit der Bezieher einer gesetzlichen Altersrente zwischen Renteneintritt und Ableben im Vergleich zu früher immer länger wird. Letztes Jahr wurde ein neuer Rekordwert erreicht.

Letztes Jahr haben die Bezieher einer gesetzlichen Altersrente mit 21,7 Jahren einen neuen Höchstwert bei der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer erreicht. Betrachtet man die einzelnen Altersrentenarten, gab es hinsichtlich der Rentenbezugsdauer und des Durchschnittsalters beim Ableben der Rentner neue Rekordwerte – bis auf eine Ausnahme.

Nach aktuellen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV) betrug 2022 die Rentenbezugsdauer einer gesetzlichen Altersrente im Schnitt über 21,7 Jahre. In der Regel endet der Bezug einer Altersrente, wenn der Rentenbezieher verstirbt.

Damit erhielten die Bezieher einer gesetzlichen Altersrente, deren Rentenbezug 2022 endete, fast einen Monat länger eine Rente im Vergleich zu den Rentenbeziehern, die 2021 verstorben sind. Die Dauer des durchschnittlichen Rentenbezugs hat somit letztes Jahr einen neuen Rekordwert erreicht.

Frauen erhalten im Schnitt länger eine Rente

Vergleicht man die durchschnittliche Rentenbezugsdauer zwischen Männer und Frauen, zeigt sich, dass letztes Jahr Frauen bis zu ihrem Ableben fast 3,3 Jahre länger eine Rente erhielten als Männer.

Bei den Männern betrug der durchschnittliche Rentenbezug letztes Jahr nicht ganz 20,1 Jahre und war damit sogar ein Jahr und fast sieben Monate kürzer als noch 2021. Anders bei den Frauen: Sie bekamen bis zum Rentenwegfall 2022 durchschnittlich 23,3 Jahre lang eine Altersrente und damit verlängerte sich der Rentenbezug gegenüber dem Vorjahr um etwa einen halben Monat.

Ein Grund für den geschlechter-spezifischen Unterschied beim Rentenbezug ist sicherlich, dass der Renteneintritt bei der Altersrente für Frauen, deutlich früher möglich war als bei den meisten anderen Altersrenten, die Männer und Frauen beantragen konnten.

Obwohl die Altersrente für Frauen aufgrund der Zugangskriterien nur noch von den wenigen beantragt werden kann, war sie mit rund drei Millionen Beziehern nach der Regelaltersrente mit 7,6 Millionen Rentenbezieher die zweithäufigste Rentenart aller 18,6 Millionen ausbezahlten Altersrenten. Auch bei der Anzahl der weggefallenen Renten, aus denen maßgeblich die Rentenbezugsdauer ermittelt wurde, hatte die Altersrente für Frauen den zweithöchsten Anteil gegenüber allen Altersrentenarten.

Männliche Rentenbezieher sterben im Schnitt früher als weibliche

Ein weiterer Grund, warum Frauen im Schnitt länger eine Altersrente beziehen als Männer, ist die unterschiedliche Lebenserwartung der Geschlechter. Laut der aktuellen Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes beträgt die Lebenserwartung neugeborener Jungen derzeit 78,3 Jahre und die der Mädchen 83,2 Jahre.

Auch die fernere Lebenserwartung, also zum Beispiel wie lange Männer und Frauen im Schnitt ab dem 65. Lebensjahr noch leben ist unterschiedlich: bei den Männern sind es 17,6 Jahre bei den Frauen dagegen 20,9 Jahre.

Dies erklärt mitunter auch die deutlichen geschlechter-spezifischen Unterschiede des durchschnittlichen Alters beim Ableben eines Rentenbeziehers: Männer waren 2022 am Tag ihres letzten Rentenbezugs im Schnitt 81,2 Jahre und Frauen 84,8 Jahre alt.

Während jedoch in allen Altersrentenarten, das durchschnittliche Alter beim Ableben gestiegen ist, ist es bei der Regelaltersrente gesunken. Männer mit einer Regelaltersrente starben 2022 im Schnitt mit 81,7 Jahren und damit fast zwei Monate früher als noch 2021. Bei den Frauen mit dieser Rentenart lag das durchschnittliche Sterbealter bei knapp 86,4 Jahren. Sie waren damit über einen Monat jünger als die weiblichen Rentenbezieher mit einer Regelaltersrente, die im Vorjahr verstorben sind.

Rentenbezugsdauer einer Regelaltersrente im Schnitt 22,3 Jahre

Betrachtet man die einzelnen Altersrentenarten, gab es auch hier bei fast allen einen Anstieg bei der Bezugsdauer bis zum Ableben des Rentners – mit einer Ausnahme der Regelaltersrente.

Die Rentenbezugsdauer der Regelaltersrente betrug 2022 im Schnitt 22,3 Jahre – 2021 waren es dagegen noch fast 22,6 Jahre und damit gut drei Monate mehr als im Folgejahr.

Durchschnittliche Rentenbezugsdauer* und Sterbealter je nach Altersrentenart in 2022
Altersrentenart

Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren

Durchschnittliches Alter des Rentenbeziehers beim Ableben in Jahren

Anzahl der weggefallenen Renten in 2022

Alle gesetzlichen Altersrentenarten

21,7

83,0

929.173

Regelaltersrente

22,3

84,4

460.972

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

4,9

68,1

21.964

Altersrente für langjährig Versicherte

19,1

81,8

87.249

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

19,6

78,4

92.023

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

23,6

83,8

101.955

Altersrente nach Altersteilzeitarbeit

16,6

77,9

14.459

Altersrente für Frauen

24,4

84,3

148.961

Altersrente Bergleute

25,6

78,0

1.590

Statistik je nach Altersrentenart nur bedingt aussagekräftig

Allerdings ist die Rentenstatistik hinsichtlich des Sterbealters und des Rentenbezugs nicht für alle Altersrentenarten gleich aussagekräftig. So wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also für alle, die nach einer 45-jährigen Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen können, erst 2012 eingeführt. Bis 2014 galt hierfür noch ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren, ab 2014 waren es 63 Jahre und seit 2016 steigt das früheste Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre.

Damit sind die ersten, die ab 2012 eine solche Rente mit 65 oder ab 2014 mit 63 Jahren erhalten haben, im Berichtsjahr 2022 in der Regel höchstens 75 Jahre alt. Sie liegen damit weit unter der Lebenserwartung, die laut Statistischem Bundesamt aktuell bei Männern 78,3 Jahre und bei Frauen 83,2 Jahre beträgt. Zudem ist die Anzahl der weggefallenen Renten dieser Rentenart im Vergleich zu den anderen noch niedrig.

Ebenfalls wenig aussagekräftig ist die Statistik für die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, die aufgrund der Voraussetzungen nur noch von den wenigsten neu beantragt werden können. Diese Rentenarten hatten noch ein Renteneintrittsalter von 60 Jahren und können nur von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beantragt werden. Damit waren die jüngsten Rentenbezieher im Berichtsjahr der Statistik 2022 mindestens 71 Jahre oder älter.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente
Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei Rentenarten, die jedoch nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, neu beantragt werden können. Zu den aktuellen Rentenarten zählen:

Die Regelaltersrente: Die Regelaltersrente setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wurde und wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1964 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte: Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.

Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine Altersrente für Schwerbehinderte erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Rentenabschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.

Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Es handelt sich hier um eine Altersrente für Personen, die mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet und Beiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt haben.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute in der Regel nur noch sehr selten neu beantragt werden (können), zählen:

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit: Sie wurde unter bestimmten Kriterien Personen, die vor 1952 geboren wurden, bewilligt – sowie

die Altersrente für Frauen: Diese gab es unter bestimmten Voraussetzungen für Frauen, die vor 1952 geboren wurden.

Detaillierte Informationen gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Frühzeitige vorsorgen für eine lange Rentenzeit

Grundsätzlich gilt, wer möglichst früh in Rente gehen will und auf ein langes Leben hofft, braucht entsprechend lange ein Alterseinkommen, mit dem er den Lebensabend auch finanziell sorgenfrei genießen kann.

Für den Einzelnen ist es daher wichtig, schon frühzeitig an eine finanzielle Absicherung für das Alter zu denken, denn die gesetzliche Rentenhöhe beträgt in der Regel nicht einmal die Hälfte des bisherigen Erwerbseinkommens, wie es vor dem Rentenbezug war.

Selbst wer derzeit keinen finanziellen Spielraum dafür sieht, erfährt durch die Beratung eines Versicherungsfachmanns oftmals von Absicherungslösungen, teils sogar mit staatlicher Förderung, auf die er ohne eine gründliche Analyse nicht gekommen wäre.

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