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So wird ein Bergausflug nicht zum finanziellen Fiasko

18.03.2016   Wer in den Bergen verunglückt, kann nicht prinzipiell davon ausgehen, dass alle Kosten, die für seine Rettung oder Bergung anfallen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz besteht daher für Bergfreunde ein hohes Kostenrisiko.

Ist bei einem Skifahrer oder Wanderer eine Bergung oder Rettung nötig, muss unter bestimmten Umständen der Betroffene die Kosten dafür selbst tragen. Daher rät der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Versicherung.

Vielen Bergbegeisterten ist nicht bekannt, dass die Kosten für einen Bergungs- und Rettungseinsatz nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, sondern vom Geretteten selbst übernommen werden müssen.

Ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Rettungs- oder Bergungskosten übernimmt, hängt davon ab, wo sich der Unfall ereignet. Zudem spielt es eine Rolle, ob es sich um eine Rettung oder eine Bergung handelt und mit welchem Transportmittel die Rettung erfolgte.

Rettung oder Bergung

Hierzulande ist eine Kostenübernahme bei der Bergrettung und Bergung zwischen den Leistungserbringern wie der Bergwacht und den gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich oder auch vertraglich geregelt. Bei der Kostenübernahme durch die GKV spielt es eine große Rolle, ob es sich im konkreten Fall um eine Rettung oder eine Bergung handelt.

Ist es aus medizinischen Gründen notwendig, einen Verunglückten nur mit einem Rettungsmittel wie Rettungswagen oder Rettungshubschrauber zu befördern, fällt dies unter den Begriff Rettung. Auch wenn ein Verunfallter aufgrund seiner Verletzungen nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen oder einem anderen Transportmittel transportiert wird, um seine Gesundheit nicht weiterzugefährden, spricht man von einer Rettung.

Ist der Hubschraubereinsatz jedoch nur notwendig, weil der Betroffene nicht mit dem Rettungswagen oder einem anderen Rettungsmittel geholt werden kann, da er in einem unwegsamen Gelände verunglückt ist, spricht man von einer Bergung.

Bergungskosten werden nur zum Teil übernommen

Anfallende Rettungskosten werden in Deutschland, egal ob ein Krankenwagen oder ein Hubschrauber zur Rettung eingesetzt werden muss, üblicherweise von der GKV übernommen. Anders bei den Bergungskosten: Zwar beteiligen sich die Krankenkassen üblicherweise an den Bergungskosten, doch die Höhe der Beteiligung ist vom Ausmaß des Einsatzes abhängig.

Wird der Hubschrauber beispielsweise nur benötigt, um einen Verletzten bis zur nächsten Talstation abzutransportieren, obwohl medizinisch auch ein Rettungswagen ausgereicht hätte, jedoch die Unfallstelle für einen Krankenwagen unzugänglich ist, handelt es sich hier um eine Bergung. Der Gerettete muss in diesem Fall damit rechnen, dass er für die Bergung durch den Hubschrauber einen teilweise nicht unerheblichen Kostenanteil selbst tragen muss.

Tipp: In vielen privaten Unfallversicherungen können jedoch auch Bergungskosten, die im In- oder Ausland anfallen, teils optional mit versichert werden.

Warum eine Rettung im Urlaub zur Kostenfalle werden kann

Des Weiteren spielt es eine erhebliche Rolle, ob die Rettung oder Bergung im In- oder Ausland notwendig ist. Der Leistungsanspruch für GKV-Versicherte beschränkt sich nämlich in erster Linie auf Deutschland. Zwar ist durch zwischenstaatliche Abkommen auch eine Kostenübernahme einer Bergrettung oder Bergung in EU-Ländern und unter anderem in der Schweiz möglich, doch der Kostenersatz richtet sich in diesem Fall nach dem dort geltenden Landesrecht.

So werden beispielsweise nach einem Merkblatt für Urlauber in Österreich, das der GKV-Spitzenverband herausgegeben hat, die Kosten dort für eine Bergung und für eine Beförderung vom Berg bis ins Tal grundsätzlich nicht übernommen. Dies gilt für die Bergung und den Transport mit dem Hubschrauber sowie mit dem Akia oder Schneemobil. Die österreichischen Rechtsvorschriften schließen nämlich eine Kostenübernahme in diesen Fällen aus.

Auch in der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen. Zudem wird hier im Falle einer Bergrettung, selbst bei einem medizinisch unbedingt notwendigen Hubschraubereinsatz, prinzipiell nur die Hälfte der Kosten bis maximal 5.000 Schweizer Franken (rund 4.600 Euro) pro Jahr, wenn eine Lebensgefahr besteht, übernommen. Für Krankentransporte, bei denen keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, werden 50 Prozent und höchstens 500 Schweizer Franken übernommen.

Zusätzliche Absicherung ist wichtig

In keinem Urlaubsland besteht im Übrigen ein Anspruch darauf, dass die GKV die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland übernimmt. Dies geht auch aus den Urlaubermerkblättern, die auf einem Webportal des GKV-Spitzenverbandes für diverse Urlaubsländer kostenlos heruntergeladen werden können, hervor.

In allen Merkblättern rät der GKV-Spitzenverband nicht nur deshalb den Urlaubern generell zum Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

Denn die gesetzliche Krankenversicherung deckt prinzipiell nicht alle Krankheitskosten bei einem Auslandsaufenthalt ab, dies gilt also nicht nur für mögliche Bergungs- und Rettungskosten.

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