Berater in Ihrer Nähe
Startseite News News-Übersicht Terminservice für einen notwendigen Besuch beim Facharzt

Terminservice für einen notwendigen Besuch beim Facharzt

22.01.2016   Damit die Wartezeit auf einen Facharzttermin nicht zu lange ist, hat die Bundesregierung die Einführung von sogenannten Terminservicestellen, an denen sich gesetzlich Krankenversicherte wenden können, beschlossen. Diese werden voraussichtlich Ende Januar verfügbar sein.

Die Bundesregierung hat per Gesetz, die Grundlagen geschaffen, die es ermöglichen sollen, dass Patienten im Zeitraum von maximal vier Wochen einen notwendigen Facharzttermin bekommen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen dafür regional Terminservicestellen einrichten.

Im neuen Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von der Bundesregierung festgelegt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 23. Januar 2016 regionale Terminservicestellen einführen müssen. Diese regionalen Stellen sollen helfen, dass Patienten in einem möglichst kurzen Zeitraum einen Termin für einen notwendigen Facharztbesuch bekommen.

Keine Wunschtermine möglich

Konkret hat die Terminservicestelle einen gesetzlich Krankenversicherten, der von seinem Arzt mit einer Überweisung zu einem Facharzt geschickt wird, dabei zu unterstützen, dass er innerhalb einer Woche einen entsprechenden Behandlungstermin erhält. Der Weg zum Facharzt muss dabei in einer für den Patienten zumutbaren Entfernung sein. Für Patienten, die einen Augenarzt oder einen Frauenarzt aufsuchen möchten, ist für den Terminservice keine Überweisung notwendig.

Die Wartezeit, die zwischen dem Kontakt des Patienten mit der Terminservicestelle und dem von dieser Stelle vereinbarten Facharzttermin liegt, darf laut Gesetz maximal vier Wochen betragen. Für Bagatellerkrankungen und Routineuntersuchungen gilt die Zeitbegrenzung nicht. Ein Anspruch des Patienten, dass er einen bestimmten Wunschtermin oder einen Termin bei einem namentlich genannten Facharzt erhält, besteht nicht.

Der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt daher dem Patienten, zuerst bei seinem Wunscharzt anzufragen und zu versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor er sich an den Terminservice wendet. Für die eigene Suche nach einem Facharzt bietet die KBV eine internetbasierte Arztsuche sowie eine entsprechende „BundesArztsuche“-App für Smartphones an. Übrigens: Sollte es der Terminservicestelle nicht gelingen, einen Termin entsprechend der zeitlichen Vorgaben zu erhalten, wird ein ambulanter Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermittelt.

zurück zur Übersicht