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Was man über Gerinnungshemmer wissen sollte

01.03.2019   Bei zahlreichen gesundheitlichen Leiden müssen die Betroffenen Blutverdünner, also sogenannte Gerinnungshemmer längere Zeit einnehmen. Was Betroffene dabei im Hinblick auf die Ernährung und andere Arzneien aufgrund der möglichen Wechselwirkungen beachten sollten.

Gerinnungshemmer werden insbesondere Patienten mit einem erhöhten Herzinfarkt, Schlaganfall-, Lungenembolie- oder Thromboserisiko sowie nach Herzoperationen verschrieben. Doch bestimmte Nahrungsmittel oder auch andere Medikamente können die Wirkung dieser Arznei verstärken oder abschwächen, was fatale Folgen haben kann.

Normalerweise ist das menschliche Blut so zusammengesetzt, dass einige der Bestandteile bei Verletzungen für einen schnellen Verschluss der Wunde sorgen. Allerdings kann gerade diese Eigenschaft des Blutes unter anderem bei bestimmten Vorschädigungen der Blutgefäße dazu führen, dass das Blut innerhalb der Venen oder Adern gerinnt und so zum Beispiel einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder eine Thrombose verursacht.

Daher müssen beispielsweise Patienten, die entsprechende Vorschädigungen an ihren Blutgefäßen haben oder denen bereits künstliche Herzklappen oder ein Bypass eingesetzt wurden, meist dauerhaft gerinnungshemmende Medikamente (Blutverdünner) einnehmen. Doch je nach Art des Gerinnungshemmers kann es zu Wechselwirkungen mit anderen Arzneien oder auch mit bestimmten Nahrungsmitteln kommen, welche die Wirkung des Blutverdünners verstärken oder auch abschwächen. Beides kann lebensbedrohlich sein.

Wechselwirkungen mit Medikamenten, …

Eines der bekanntesten Wirkstoffe zur Gerinnungshemmung ist die Acetylsalicylsäure (ASS), insbesondere bekannt durch das Arzneimittelprodukt Aspirin.

Nach Angaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWi) wird die blutverdünnende Wirkung der Gerinnungshemmer mit diesem Wirkstoff jedoch reduziert, wenn gleichzeitig Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Ibuprofen und Diclofenac eingenommen werden.

Zudem gibt es Wirkstoffe, die die Aufnahme von Vitamin K hemmen. Die Leber bildet nämlich mithilfe dieses Vitamins bestimmte Gerinnungsfaktoren. Reduziert man die Menge des Vitamin K, sinkt auch die Gerinnungsfunktion des Blutes. Möglich wird dies durch Wirkstoffe wie Warfarin und Phenprocoumon, Letztgenannter ist beispielsweise Bestandteil der bekannten Arznei Marcumar.

… pflanzlichen Mitteln und Nahrungsmitteln

Laut IQWi haben jedoch diese sogenannten Vitamin-K-Antagonisten „viele Wechselwirkungen mit anderen Substanzen – auch mit rezeptfrei erhältlichen Arzneimitteln und pflanzlichen Produkten“. Darunter fallen pflanzliche Mittel wie Ginkgo, Johanniskraut oder Ginseng und rezeptfreie Schmerzmittel mit den Wirkstoffen ASS und Paracetamol.

Ein hohes Risiko von Wechselwirkungen gibt es nach IQWi-Angaben auch mit bestimmten Antibiotika wie Amoxicillin und Ciprofloxacin, mit Psychopharmaka – zum Beispiel Citalopram und Sertralin – sowie mit Medikamenten gegen Magengeschwüre wie Cimetidin und Omeprazol. Übrigens können auch Nahrungsmittel mit hohem Vitamin-K-Gehalt wie Blattsalat, Spinat, Brokkoli und einige Kohlsorten die Wirksamkeit dieser Gerinnungshemmer vermindern.

Große Mengen Alkohol sollte man grundsätzlich meiden. Anderenfalls wird die Wirkung eines Gerinnungshemmers meist verstärkt, was zu lebensgefährlichen Blutungen führen kann. Es gibt mittlerweile auch neue Wirkstoffe zur Gerinnungshemmung wie Apixaban, Dabigatran, Edoxaban und Rivaroxaban. Diese neuen beziehungsweise direkt wirkenden oralen Gerinnungshemmer, kurz NOAK oder DOAK, haben laut Gesundheitsexperten weniger Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und nahezu keine bei Nahrungsmitteln.

Notfallausweis bei Dauermedikation

Grundsätzlich ist jedoch bei allen Gerinnungshemmern, auch bei den neuen, darauf zu achten, dass die ärztliche Einnahmeempfehlung unbedingt eingehalten wird. Anderenfalls kann es schnell zu einer Unter- oder Überdosierung kommen, was beispielsweise das Risiko von Magenblutungen oder eines Schlaganfalles erhöht. Wer Gerinnungshemmer nimmt, sollte alle behandelnden Ärzte und auch Zahnärzte darüber informieren.

Auch bei einem kleineren Eingriff wie einer Zahnbehandlung kann es nämlich möglich sein, dass es ohne vorherige Gegenmaßnahmen zu verstärkten bis hin zu gefährlichen Blutungen kommt. Bei einer geplanten Operation sollte der behandelnde Arzt sogar spätestens zwei Wochen vorher unbedingt informiert werden, wenn man Gerinnungshemmer nimmt. Denn es kann notwendig sein, dass man das Arzneimittel einige Tage vor der Operation absetzen muss oder dass man es durch einen anderen Gerinnungshemmer ersetzt, um gefährliche Blutungen beim Eingriff zu vermeiden.

Gesundheitsexperten empfehlen chronisch Kranken, immer einen ausgefüllten Europäischen Notfallausweis mitzuführen. Im Notfall sind dadurch Ärzte und Rettungskräfte über regelmäßig eingenommene Medikamente wie Gerinnungshemmer, über die Blutgruppe, Impfungen, Allergien und vorhandene Erkrankungen informiert. Ein solcher Ausweis ist zum Teil bei Ärzten oder Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse, IKK Südwest oder der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) sowie bei Organisationen wie der Deutschen Herzstiftung e.V. kostenlos erhältlich.

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