Welche Leiden häufig zu einer Berufsunfähigkeit führen
19.06.2019
Eine Datenerhebung zeigt, was die Hauptgründe für eine eingetretene Berufs- und Erwerbsunfähigkeit waren.
Die Daten von Versicherern zeigen, dass 2017 weit mehr als jeder dritte Fall von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit auf psychische und Nervenkrankheiten zurückzuführen war. Auch andere Leiden wie Krebs und Krankheiten des Bewegungsapparates, aber auch Unfälle gehören zu den Hauptursachen, die dazu führen, dass Personen nicht mehr ihren Job ausüben oder sogar gar nicht mehr erwerbstätig sein können.
Der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat jüngst neue Zahlen zur Berufs- und Erwerbsminderung veröffentlicht. Die Daten basieren auf einer Umfrage unter Versicherern, die Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen anbieten.
Den GDV-Daten zufolge waren 2017 psychische Krankheiten mit 29 Prozent die häufigste Ursache für eine Berufs- und Erwerbsminderung. Rechnet man zu den psychischen noch die Nervenkrankheiten hinzu, so liegt der Anteil im Berichtsjahr bei weit über einem Drittel, nämlich bei rund 36 Prozent.
Nicht nur Erkrankungen führen zu einer Erwerbsminderung
Auf Krebs und andere bösartige Geschwulste wie auch auf Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Rückenleiden, Arthrose oder Gelenkprobleme entfallen jeweils knapp ein Fünftel der Fälle, nämlich jeweils 19 Prozent. Unfälle waren für jeden elften und Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems für etwa jeden 14. Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Fall verantwortlich.
Übrigens, wer als Arbeitnehmer ohne eine zusätzliche Absicherung zu den bestehenden
Sozialversicherungen wie der
gesetzlichen Renten- oder
gesetzlichen Unfallversicherung berufs- oder gar erwerbsunfähig wird, muss mit hohen Einkommenseinbußen zum bisherigen Verdienst rechnen, sofern man überhaupt einen Anspruch darauf hat. Denn man muss unter anderem diverse
versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen, um eine gesetzliche Rente infolge einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zu erhalten.
Lückenhafte gesetzliche Absicherung
Viele Selbstständige sowie Hausfrauen oder -männer haben deswegen meist keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der
gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt wiederum nur eine
gesetzliche Unfallrente, wenn bei einer
gesetzlich unfallversicherten Person mindestens eine 20-prozentige
Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines
Wege- oder
Arbeitsunfalles oder einer
Berufskrankheit vorliegt.
Bei Freizeitunfällen oder einer sonstigen Krankheit, was die häufigsten Ursachen für eine Berufs- oder Erwerbsminderung sind, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die gesetzliche Absicherung ist daher bei der Berufs- oder Erwerbsminderung lückenhaft, da sie je nach Vorfall einen Betroffenen nicht oder nicht ausreichend absichert. Diese Absicherungslücke lässt sich jedoch mit einer privaten Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Police, wie sie von diversen Versicherungs-Gesellschaften angeboten werden, schließen.
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