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Wichtige Vorbereitungen für einen Klinikaufenthalt

30.04.2019   Wer eine Operation oder eine Behandlung im Krankenhaus benötigt, hat verschiedene Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass der Krankenhausaufenthalt so angenehm und problemlos wie möglich wird.

Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist in der Regel wenig erfreulich. Mit einer umsichtigen Planung lassen sich zumindest organisatorische, aber auch persönliche Schwierigkeiten, die sich durch einen Klinikaufenthalt ergeben können, auf ein Minimum reduzieren.

Bei einer geplanten stationären Unterbringung ist der Arbeitgeber oder bei Pflegebedürftigen auch das Pflegepersonal frühzeitig über den Zeitpunkt und die Dauer des Klinikaufenthaltes zu informieren. Dies gilt auch für Angehörige, Nachbarn und/oder Bekannte, die man über den Krankenhausaufenthalt in Kenntnis setzen möchte. Private und/oder berufliche Termine, die in diese Zeit fallen, sind zu verschieben oder abzusagen.

Um Ärger und Kosten zu vermeiden, sollte auch gesichert sein, dass die laufenden Kosten wie Miete, Strom oder Telefon während des Krankenhausaufenthaltes vom jeweiligen Konto abgebucht werden können, also dass das Konto eine entsprechende Deckung aufweist.

Wenn man von zu Hause weg ist

Unabhängig davon, ob ein Krankenhausaufenthalt ansteht oder nicht, sollte man grundsätzlich abklären, wer während der eigenen Abwesenheit dazu bereit wäre, die Kinder, den Haushalt und/oder die Haustiere zu versorgen. Dies hilft, damit auch im Notfall, wenn zum Beispiel nach einem Unfall ein sofortiger Krankenhausaufenthalt notwendig ist, dieses organisatorische Problem schnell gelöst werden kann. Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt sollte man diesbezüglich Verwandte, Freunde und/oder Nachbarn frühzeitig fragen.

Bei Alleinerziehenden und Familien mit Kindern unter zwölf Jahren werden unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe von der gesetzlichen Krankenkasse abzüglich einer selbst zu leistenden Zuzahlung von maximal zehn Euro täglich übernommen. Der Anspruch auf eine solche Leistung ist im genannten Fall in der Regel auf bis zu 26 Wochen begrenzt.

Eine Voraussetzung für diese Leistung ist unter anderem, dass ein gesetzlich krankenversichertes Elternteil ins Krankenhaus muss und keine andere im gleichen Haushalt lebende Person das Kind in dieser Zeit versorgen kann.

Diese Unterlagen sollte man dabeihaben

Zur Anmeldung im Krankenhaus sind der Personalausweis, die ärztliche Krankenhauseinweisung und die Krankenversicherten-Karte bei gesetzlich Krankenversicherten oder bei privat Krankenversicherten die Daten oder eventuell die (Klinik-)Card der privaten Krankenversicherung mitzubringen.

Zudem wird häufig bei der Anmeldung nach den Kontaktdaten eines nahestehenden Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person, nach dem Namen und der Anschrift des Hausarztes sowie nach Vorerkrankungen und Operationen – mit Angabe, wann diese durchgeführt wurden – gefragt.

Weitere wichtige Dokumente, die bei der Behandlung hilfreich sein können, und daher mitgenommen werden sollten, sind vorhandene medizinische Unterlagen, wie Röntgenbilder, Befunde, Impf- und Allergiepass sowie eine Liste der regelmäßig einzunehmenden Medikamente. Wer eine Patientenverfügung hat, in der zum Beispiel geregelt werden kann, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man als Patient nicht mehr in der Lage ist, dies selbst mitzuteilen, sollte bei der Anmeldung darauf hinweisen.

Wertsachen lieber zu Hause lassen

Bei den persönlichen Dingen, die man mitbringen sollte, gilt: so viel Kleidung und Körperpflegeprodukte wie nötig und so wenig Wertsachen wie möglich. Wichtig ist beispielsweise für die Dauer des Aufenthaltes ausreichend viel Unterwäsche, Socken und Nachtwäsche, einen Trainingsanzug, einen Bademantel, ein Paar Hausschuhe sowie ein paar Waschlappen und Handtücher mitzunehmen. Zu den notwendigen Hygieneartikeln zählen unter anderem Zahnbürste, Seife, Haarshampoo bis hin zu Rasierutensilien, Kamm, Hautcreme und Föhn.

Nicht vergessen sollte man auch eventuell notwendige Hilfsmittel wie Brille, Gehhilfe oder Hörgerät. Inwieweit ein Smartphone im Krankenzimmer beispielsweise zum Telefonieren oder zum Internetsurfen genutzt werden darf, ist bei der jeweiligen Klinik zu erfragen. Bücher, Zeitungen und Rätselhefte können zudem gegen Langeweile helfen. Ist der Patient ein Kind, empfiehlt es sich, ein Kuscheltier sowie kleine Spiele mit einzupacken.

Auf wertvollen Schmuck und/oder größere Mengen Bargeld sollte man während eines Klinikaufenthaltes verzichten. Die Kliniken haften nämlich bei Verlust oder Diebstahl häufig nicht oder nur in geringem Maße. Die Mitnahme von kleineren Bargeldbeträgen kann jedoch sinnvoll sein. In einigen Krankenhäusern ist nämlich die Benutzung von Telefon und TV nur mit einer speziellen, gegen eine Gebühr erhältliche Wertkarte möglich. In den meisten Krankenhäusern gibt es zudem einen Kiosk, wo Zeitungen oder Verbrauchsartikel wie Zahncreme gekauft werden können.

Kostenlose Checkliste

Eine hilfreiche Checkliste, worauf man vor, während und nach einem Klinikaufenthalt achten sollte, bietet die Weisse Liste gemeinnützige GmbH, ein Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände großer Patienten- und Verbraucher-Organisationen, zum kostenlosen Download an. Tipps dazu gibt auch der kostenlos herunterladbare 103-seitige „Ratgeber Krankenhaus“ des Bundesministeriums für Gesundheit. Er informiert zudem über die Rechte und Pflichten eines Krankenhauspatienten, zum Beispiel inwieweit man sich eine Klinik aussuchen kann.

Übrigens: Wer als Patient Wert auf eine möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung legt, dem stehen in vielen Kliniken entsprechende Wahlleistungen, von einer Unterbringung in einem Einzel- statt in einem Mehrbettzimmer bis hin zur Chefarztbehandlung zur Verfügung. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Allerdings bietet die private Versicherungswirtschaft entsprechende Krankenhauszusatz-Policen für gesetzlich Krankenversicherte an, die je nach Vereinbarung die Kosten solcher Wahlleistungen übernehmen.

Wer zudem eine bestehende Krankenhaustagegeld-Versicherung abgeschlossen hat, erhält für jeden Tag des Klinikaufenthaltes einen in der Police vereinbarten Betrag. Damit kann der Versicherte zum Beispiel die durch den stationären Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallenden Kosten abdecken. Jeder gesetzlich krankenversicherte Erwachsene muss beispielsweise, sofern er nicht von den Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist, für jeden Tag eines stationären Klinikaufenthaltes zehn Euro – bis maximal 28 Tage pro Jahr – selbst bezahlen.

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