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Wohnungseinbrecher richten höhere Schäden an

01.04.2021   Insgesamt ist die Anzahl der Wohnungseinbrüche, die bei den Versicherern gemeldet wurden, deutlich zurückgegangen. Der je Wohnungseinbruch angerichtete Schaden ist dagegen deutlich gestiegen, wie eine Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. belegt.

Letztes Jahr haben die Versicherer für die bei Wohnungseinbrüchen angerichteten Schäden rund 300 Millionen Euro bezahlt. Damit hat sich die Höhe der Entschädigungszahlungen nicht verringert, und das, obwohl die Anzahl der Wohnungseinbrüche signifikant zurückgegangen ist. Das heißt, im Durchschnitt wurden je Wohnungseinbruch mehr Schäden verursacht.

Letztes Jahr haben die Versicherer im Rahmen bestehender Hausrat-Versicherungspolicen für etwa 95.000 gemeldete Haus- beziehungsweise Wohnungseinbrüche eine Versicherungsleistung von rund 300 Millionen Euro an die betroffenen Einbruchsopfer ausbezahlt. Das belegen jüngst veröffentlichte Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Den Versicherern wurden somit in 2019 circa 10.000 Einbruch-Diebstähle in Wohnungen und Häuser weniger gemeldet als noch im Jahr zuvor. Damit gab es in 2019 die bisher wenigsten gemeldeten Delikte dieser Art seit dem Jahr 2007 – ältere Daten hat der GDV nicht veröffentlicht. Nicht gesunken ist im Vergleich zu 2018 jedoch die Schadenhöhe, die die Versicherer dafür insgesamt ersetzten. 2019 ist die durchschnittliche Höhe je versicherten Wohnungseinbruch gegenüber 2018 sogar um zwölf Prozent auf einen neuen Rekordwert von 3.200 Euro angestiegen.

Die passende Absicherung für das Hab und Gut

Nach einem Einbruch-Diebstahl übernimmt eine Hausratversicherung, sofern eine solche Police besteht, üblicherweise die Wiederbeschaffungs-Kosten für die gestohlenen Ge- und Verbrauchsgüter sowie sonstigen Gegenstände eines Hausrates. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für die Neuanschaffung dieser Gegenstände. Für Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Pelze und Antiquitäten gibt es üblicherweise Sonderregelungen.

Versichert sind solche Wertsachen oftmals gemäß den in der Hausratversicherung vereinbarten Entschädigungsgrenzen, beispielsweise bis maximal zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme. Die im Schadenfall geltenden Entschädigungsgrenzen für bestimmte Wertsachen können je nach Vereinbarung von der Aufbewahrungsart, zum Beispiel wenn Wertgegenstände zum Zeitpunkt des Einbruchs in einem Tresor aufbewahrt wurden, abhängen.

Übernommen werden zudem die Kosten für Reparaturen an aufgebrochenen Fenstern und Türen und, sofern vereinbart, auch durch die Einbrecher verursachte Vandalismusschäden. Wer sichergehen möchte, dass auch die tatsächliche Schadenhöhe ersetzt wird, sollte darauf achten, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht. Anderenfalls wird der Schaden nicht voll ersetzt, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil.

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