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CRS/FATCA

CRS (Common Reporting Standard)

Internationale Meldepflicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb Deutschlands

Bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb Deutschlands besteht für die VPV Lebensversicherungs-AG als Finanzinstitut eine Meldepflicht für rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapitalbildung. Grundlage hierfür ist die am 09. Dezember 2014 durch den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN) beschlossene erweiterte Fassung der Amtsrichtlinie.

Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsnehmer vorzulegen. Bei einer Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage sind die Informationen unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfügung zu stellen.

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act)

Meldepflicht für US-Steuerpflichtige

Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den USA abgeschlossen. Darin verpflichten sich beide Staaten zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch.

Hierzu hat auch die VPV Lebensversicherungs-AG Daten zu erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsnehmer vorzulegen.

Bei einer Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage sind die Informationen unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung zu stellen.

Zur Erteilung dieser Informationen steht Ihnen hier dass dafür vorgesehene Formular zum Download zur Verfügung.