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Fast jeder vierte Pflegebedürftige ist jünger als 65 Jahre

Letztes Jahr haben knapp 5,2 Millionen Einwohner aufgrund einer Pflegebedürftigkeit Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Eine Datenauswertung belegt, dass über 24 Prozent der Betroffenen noch keine 65 Jahre alt waren.

Jeder Einwohner muss hierzulande seit 1995 gesetzlich pflegeversichert sein. Gesetzlich Krankenversicherte sind in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert, deren Träger die gesetzlichen Krankenkassen sind. Privat Krankenversicherte unterliegen dagegen der gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung (PPV). Träger sind hier die privaten Krankenversicherer.

Gemäß den Daten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bezogen letztes Jahr fast 4,9 Millionen gesetzlich krankenversicherte Pflegebedürftige Leistungen aus der SPV. Nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) erhielten zudem 2021 – neuere Daten liegen noch nicht vor – etwa 293.000 privat krankenversicherte Pflegebedürftige entsprechende Leistungen von der PPV.

Damit waren 2022 circa 5,2 Millionen Personen hierzulande pflegebedürftig und nahmen Leistungen aus der SPV oder PPV in Anspruch. Eine vom BMG veröffentlichte Statistik zeigt zudem die Altersstruktur der Pflegebedürftigen mit einem Leistungsbezug der SPV. Demnach waren drei von vier SPV-versicherte Pflegebedürftige (75,5 Prozent) mindestens 65 Jahre alt. Jeder vierte Pflegebedürftige war dagegen jünger als 65 Jahre.

Ein Pflegefallrisiko besteht in jedem Alter

Betrachtet man die einzelnen Altersgruppen, waren 6,2 Prozent der Betroffenen unter 20 Jahre alt, 9,2 Prozent zwischen 20 und 54 Jahre, 9,0 Prozent zwischen 55 und 64 Jahre, 14,0 Prozent zwischen 65 und 74 Jahre, 29,9 Prozent zwischen 75 und 84 Jahre und 31,6 Prozent 85 Jahre oder älter.

Wie die Statistikdaten belegen, wird zwar das Risiko, ein Pflegefall zu werden, mit steigendem Alter höher, doch grundsätzlich besteht die Gefahr bereits auch in jungen Jahren. So kann eine schwere Krankheit oder ein Unfall auch schon lange vor dem Rentenalter zur Pflegebedürftigkeit führen. Die SPV und PPV bieten, unabhängig vom Alter des Pflegebedürftigen, jedoch nur eine Teilabsicherung der anfallenden Pflegekosten.

Diesbezüglich ist im Webauftritt des BMG zu lesen: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten nicht selten höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge meist sinnvoll.“

Anders als bei der SPV und PPV können zum Beispiel in einer privaten Pflegezusatz-Versicherung individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad frei vereinbart werden. Erfüllt eine solche private Police bestimmte Kriterien, unterstützt der Staat die Pflegevorsorge unter anderem mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich. Welche Vorsorgeart individuell sinnvoll ist, lässt sich bei einem Beratungsgespräch mit dem Versicherungsvermittler klären.