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Versicherungs-Schlichtungsstelle: Nur wenige beschweren sich
Im vergangenen Jahr blieb der Eingang an zulässigen Beschwerden beim Versicherungs-Ombudsmann auf einem niedrigen Niveau. Dies belegt ein aktueller Jahresbericht der neutralen Verbraucher-Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungskunde und Versicherer oder Versicherungsvermittler. Der Bericht zeigt zudem, wie die eingereichten und bearbeiteten Fälle entschieden wurden.
Wer als Verbraucher beispielsweise mit der Beratung, der Schadenregulierung oder Vertragsbearbeitung seines Versicherers beziehungsweise Versicherungsvermittlers nicht zufrieden ist, kann sich kostenlos an den Ombudsmann für Versicherungen, einen neutralen Schlichter wenden. Insgesamt bestehen hierzulande rund 400 Millionen Versicherungsverträge, für die eine Beschwerde beim Versicherungs-Ombudsmann eingereicht werden kann.
Denn der genannte Ombudsmann ist im Bereich der privaten Lebens-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kfz- und sonstigen Schadenversicherungen wie Hausrat- und Berufsunfähigkeits-Versicherung zuständig, sofern der Streitwert 100.000 Euro nicht übersteigt. Nicht beim Versicherungs-Ombudsmann verhandelt werden jedoch Forderungen, die man nicht als Versicherungskunde, sondern als Geschädigter aufgrund gesetzlicher Haftungsansprüche beispielsweise im Rahmen eines Unfalles vom Versicherer des Unfallgegners fordert.
Geringes Beschwerdeaufkommen
Letztes Jahr gingen nach Angaben des aktuellen Ombudsmann-Jahresberichts bei der Schlichterstelle für Versicherungs-Angelegenheiten insgesamt 18.344 Beschwerden ein. Davon waren 14.106 Beschwerden zulässig. Nicht zulässig sind zum Beispiel Beschwerden gegen eine Bank, einen gesetzlichen Sozialversicherungs-Träger oder einen privaten Krankenversicherer, da dafür der Ombudsmann für Versicherungen nicht zuständig ist.In 917 Fällen wollte der jeweilige Beschwerdeführer keine Weiterverfolgung der Beschwerde durch den Ombudsmann, beispielsweise weil der Vorgang, noch bevor sich der Ombudsmann eingeschaltet hatte, geklärt werden konnte. Nur in 677 der 14.106 gültigen Schlichtungsverfahren hat sich ein Versicherungskunde über einen Vermittler beschwert. Fast 85 Prozent aller Beschwerden betrafen einen Streitwert von unter 5.000 Euro.
Im Vergleich zu den circa 400 Millionen bestehenden Versicherungspolicen, für die der Versicherungs-Ombudsmann bei Beschwerden zuständig wäre, sowie den rund 200.000 hierzulande registrierten Versicherungsvermittlern ist das Beschwerdeaufkommen extrem niedrig. Detaillierte Informationen, wie und für welchen Bereich bei der genannten Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren möglich ist, enthält das Webportal des Ombudsmanns für Versicherungen.
Verfahrenszeit deutlich kürzer als bei Gerichtsklagen
Die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens gegenüber einer Gerichtsklage: Bei einem Gerichtsverfahren kann ein Vergleich oder eine Niederlage zu hohen Prozess- und Anwaltskosten führen. Bei einem Schlichtungsverfahren gibt es für den Versicherungskunden kein Kostenrisiko, da die Schlichtung bis auf möglicherweise anfallende Porto- und Telefonkosten kostenlos ist.Zudem dauert ein Schlichtungsverfahren bei einem Ombudsmann im Durchschnitt nicht länger als maximal drei Monate und ist damit im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren normalerweise deutlich kürzer. Laut Ombudsmann wurden letztes Jahr die bearbeiteten Fälle im Schnitt sogar nach weniger als 71 Tagen entschieden. Zudem ist eine Entscheidung eines Versicherungs-Ombudsmanns bei einem Beschwerdewert von bis zu 10.000 Euro – mit Ausnahme von Streitigkeiten im Rahmen privater Kranken- und Pflegeversicherungen – für einen Versicherer bindend.
Dies gilt jedoch nicht für den Versicherungskunden. Ist man als Versicherungskunde mit dem Schlichtungsergebnis nicht einverstanden, kann man nämlich immer noch mithilfe einer Gerichtsklage versuchen, seine Forderungen beziehungsweise sein Recht durchzusetzen.